Inhalt
Die grundlegende Qualifizierung für den Unterricht in berufsqualifizierenden Bildungsgängen für sozialpädagogische Berufe basiert auf den Lehrplänen der Fachschulen im Sozialwesen und der Berufsfachschulen. Über einen Zeitraum von einem Schuljahr, verteilt auf insgesamt 320 Stunden, erwerben die Teilnehmenden die Fähigkeiten, den Unterricht so zu gestalten, dass er den Anforderungen der aktuellen Lehr- und Bildungspläne gerecht wird. Dabei liegt ein besonderer Fokus auf dem Theorie-Praxis-Transfer sowie der Praxisbegleitung. Die Teilnehmenden lernen die Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler/Studierenden zu unterstützen und zu fördern.
Die Qualifikationserweiterung wird in
Pflicht- und Wahlmodulen organisiert, um die individuellen Bedarfe der Berufskollegs aufzugreifen und die Lehrkräfte ihre spezifischen Interessen vertiefen können.
Neben den Teilnehmenden der Qualifikationserweiterung können alle Lehrkräfte, die in sozialpädagogischen Bildungsgängen unterrichten die einzelnen Module als Fortbildung buchen, sofern im Rahmen der Qualifikationserweiterung noch Plätze zur Verfügung stehen.
In einer vorbereitenden Veranstaltung werden die Module für alle Teilnehmenden der Qualifikationserweiterung erläutert und eine Modulauswahl kann getroffen werden (Teilnehmende der Qualifikationserweiterung haben Vorrang, freie Plätze werden online veröffentlicht).
Die
Pflichtmodule werden für die Teilnehmenden der Qualifikationserweiterung durch Praktika in sozialpädagogischen Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe (Kita, OGS, Heim) ergänzt.
Die Pflichtmodule bieten eine fundierte Einführung in die Rahmenbedingungen und rechtlichen Aspekte der Arbeit am Berufskolleg, die Auseinandersetzung mit der eigenen Berufsrolle ist als zentral zu bezeichnen. Die Teilnehmenden nehmen ihre Rolle als Lehrkräfte in der Sozialpädagogik wahr und reflektieren diese, insbesondere ihre Rolle als Praxislehrkräfte. In der Auseinandersetzung mit der Berufsrolle erweitern die Teilnehmenden ihre Kompetenzen in den Lernfeldern, um die Lehr- Lernprozesse fachlich fundiert zu gestalten.
Ein schulinternes Mentoring durch erfahrene Kolleginnen und Kollegen im Umfang von 80 Stunden unterstützt die Teilnehmenden in ihrem Lernprozess und in der fachdidaktischen Umsetzung sowie bei der Durchführung von Praxisbesuchen.
Für den Zeitraum bis nach Herbstferien muss ein zweiwöchiges
Lehrerpraktikum im Tätigkeitsfeld Kindertagesstätte eingeplant werden. Jeweils eine Woche des Praktikums erfolgt in den Herbstferien und eine Woche vor oder nach den Herbstferien.
Ein weiteres zweiwöchiges
Lehrerpraktikum im Arbeitsfeld Offene Ganztagsschule und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe muss bis nach den Osterferien erfolgen. Eine Woche muss in den Osterferien, eine weitere Woche vor oder im Anschluss an die Osterferien stattfinden.
Die Freistellung erfolgt mit Genehmigung der Schulleitung (gemäß BASS 12-21 Nr. 1, Pkt. 7.2, RdErlass des MSW vom 21.10.2010‚ Berufs- und Studienorientierung’).
Bezugsdokumente
Lehrkräfte in der Fakultät Sozialpädagogik tragen eine zentrale Verantwortung in der Ausbildung von zukünftigen Fachkräften im sozialpädagogischen Bereich. Ihre Aufgaben sind vielfältig und umfassen sowohl die Vermittlung von Fachwissen als auch die Unterstützung der persönlichen und beruflichen Entwicklung der Studierenden. Dabei orientieren sich die Lehrkräfte an den Vorgaben des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR), den Standards der Deutschen Schulkonferenz (DSK) sowie den Inhalten des Bildungsplans.
In der Schule werden Grundsätze der Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung festgelegt und beachtet (vgl. 2.71 RRSQ).
Lehrkräfte bewältigen berufliche Anforderungen professionell (vgl. 4.2.1 RRSQ).
Lehrkräfte bewältigen berufliche Anforderungen im Kontext des digitalen Wandels professionell (vgl. 4.2.3 RRSQ).
Termine und Umfang
Beginn: Schuljahr 2025/26
Umfang: 320 Stunden, davon
- 160 Stunden als Präsenz – und Digitalveranstaltungen
- 80 Stunden schulinternes Mentoring/Selbstorganisiertes Lernen
- 80 Praktika in zwei Arbeitsfeldern der Kinder – und Jugendhilfe
Allgemeine Hinweise
Voraussetzung für die Erteilung der Unterrichtserlaubnis:Die Unterrichtserlaubnis wird erteilt, wenn eine regelmäßige Teilnahme (mindestens 80% der Gesamtkurszeit) stattfindet. Eine qualifizierte Mitarbeit wird vorausgesetzt.
Hinweis für die Organisation des entsendenden Berufskollegs- Der Zertifikatskurs „Qualifikationserweiterung für Sozialpädagogische Berufe“ erstreckt sich über das gesamte Schuljahr in einem Umfang von 320 Stunden Fortbildung. Dabei werden Teile der Veranstaltung in einem Distanzformat stattfinden. Fortbildungstag ist Mittwoch.
- Für die Dauer der Teilnahme am Zertifikatskurs wird Lehrkräften eine wöchentliche Unterrichtsentlastung im Umfang von vier Stunden gewährt. Diese Entlastung wird für die Schule nicht bedarfserhöhend wirksam. Die Verrechnung erfolgt unter dem ASD-Schlüssel 970.
Die Anrechnung auf die Unterrichtsverpflichtung ist so vorzunehmen, dass am Fortbildungstag die Unterrichtsverpflichtung entfällt.
Hinweis für die Teilnehmer:- Nach Eingang der Anmeldungen wird bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung über eine Zulassung entschieden. Auch die Verantwortung für die Einladung, die Dienstreisegenehmigung sowie die Übernahme der Reisekosten gemäß TEVO übernimmt ebenfalls die zuständige Bezirksregierung.
- Es können nur Anmeldungen von Lehrkräften angenommen werden, die sich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis mit dem Land NRW oder einem staatlich anerkannten Ersatzschulträger befinden und über ein Lehramt bzw. eine Feststellungsprüfung verfügen.
- Eine Anmeldung ist ausschließlich über dieses Online-Portal möglich.
- Die Reisekosten für Teilnehmerinnen und Teilnehmer staatlicher Berufskollegs werden von der Bezirksregierung erstattet. Die Erstattung der Reisekosten von Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus öffentlichen Schulen an Zertifikatskursen erfolgt nach den Bestimmungen der aktuell gültigen Trennungsentschädigungsver-ordnung NRW (TEVO NW) in Verbindung mit den Bestimmungen des Landesreisekostengesetzes.
- Teilnehmende Lehrkräfte privater Schulen rechnen ihre Reisekosten bei ihrem Schulträger ab.
- Nach der erfolgreichen Teilnahme wird ein Zertifikat ausgestellt, verbunden mit einer Unterrichtserlaubnis für Sozialpädagogik in den Anlagen B und E gemäß APO-BK.
- Der im Bereich Sozialpädagogik erteilte Unterricht ist Teil der Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte.
Weitere Hinweise:- Die Veranstaltung ist barrierefrei. Bitte geben Sie dennoch bei der Anmeldung Ihren spezifischen Unterstützungsbedarf an, damit Ihre Teilhabe gesichert werden kann.
- Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden gebeten, ein digitales Endgerät (Tablet oder Laptop) mitzubringen. Die Nutzung von dienstlich zur Verfügung gestellten digitalen Endgeräten wird empfohlen.
- Sofern mehr Anmeldungen vorliegen als Plätze vorhanden sind, erfolgt die Teilnehmendenauswahl nach einem mit den Personalräten vereinbarten Auswahlverfahren. Personen mit Schwerbehinderung werden bei der Anmeldung bevorzugt berücksichtigt.
- Schulform
- Berufskollegs
- Bereich / Teilbereich
- Qualifikationserweiterungen/Zertifikatskurse / Sozialpädagogik
- Zielgruppe und Voraussetzungen
- Lehrkräfte am Berufskolleg, die für den Unterricht in den Fächern und Lernfeldern der sozialpädagogischen Bildungsgänge (Anlagen B und E der APO-BK) eingeplant sind und eine Lehrbefähigung für das Lehramt an Berufskollegs oder für die Sekundarstufe II erworben haben, sind zur Teilnahme berechtigt. V...
Termine
Aktuell keine anstehenden Termine