Angebote der Gruppe Sicherheit Gefahrstoffe Chemie

Bezirk: BRD

6 Angebote gefunden

Information:

Ob Heuaufguss, Abklatschtest oder Gärungsversuch – Experimente mit Mikroorganismen machen Biologie lebendig! Doch wo liegen die Grenzen des Erlaubten, und wie lassen sich solche Versuche sicher und rechtssicher durchführen?

In dieser praxisorientierten Fortbildung dreht sich alles um den sicheren Umgang mit Mikroorganismen und Gefahrstoffen im Unterricht. Sie erfahren, welche Vorschriften und Schutzmaßnahmen laut aktueller RISU-NRW gelten – und wie Sie mit einfachen Mitteln rechtssichere Gefährdungsbeurteilungen erstellen.

Anhand typischer Unterrichtsbeispiele lernen Sie:
  • wie Sie Versuche mit Mikroorganismen sicher planen und durchführen,
  • worauf beim Umgang mit Gefahrstoffen besonders zu achten ist,
  • und wie Sie Ihre Schüler*innen aktiv einbeziehen, ohne die
    Sicherheit zu gefährden.

Neben der theoretischen Erarbeitung werden ausgewählte Versuche praktisch durchgeführt und sicherheitstechnisch bewertet, um den Transfer in den Unterricht zu erleichtern.

Bringen Sie Ihre eigenen Ideen, Fragen und Unterrichtsbeispiele mit – gemeinsam entwickeln wir praxisnahe Lösungen, die Sicherheit, Experimentierfreude und Unterrichtsqualität verbinden.

Bezüge zum Referenzrahmen Schulqualität:
2.1 E...

Schulform
Alle Schulformen (Allgemeine und BK)
Bereich / Teilbereich
Sicherheit in Schule und Unterricht / Gefahrstoffe
Zielgruppe und Voraussetzungen
Lehrerinnen und Lehrer aller weiterführenden Schulen, die das Fach Biologie unterrichten Die Fortbildungsgruppe wird ggf. zeitweise nach Schulformen differenziert. Es kann auf besondere Interessen und Wünsche der Teilnehmerinnen und Teilnehmer auch schulformbezogen näher eingegangen werden.

Fachberatung Fortbildung

Markus Frilling

E-Mail: markus.frilling@brd.nrw.de

Tel: 0211-475-3241

Sachbearbeitung

Daniel Göhrke

E-Mail: daniel.goehrke@brd.nrw.de

Tel: 0211-475-5416

Termine

Ziele:

Die Gefahrstoffverordnung ist auch in Schulen gültig. Die vorhandenen Regelungen wurden in den Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht an allgemeinbildenden Schulen in Nord-rhein-Westfalen (RiSU-NRW) für allgemeinbildende Schulen zusammengefasst.

Die Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht an allgemeinbildenden Schulen in Nordrhein-Westfalen (RISU-NRW) traten mit dem RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 2. Juni 2024 (ABI. NRW. 07/24)n Kraft.

Die RISU-NRW basiert auf der „Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht an allgemeinbildenden Schulen“ der KMK in der Fassung vom 21.09.2023 (RiSU-KMK).

Die Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht an Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen (RiSU-BK-NRW) traten mit dem RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 27.6.2017 -311-6.08.01.16-116424 in Kraft.

Über die rechtliche Unterweisung hinaus besteht die Notwendigkeit, Hilfen anzubieten, damit die Lehrkräfte den Anforderungen auch in pädagogischer und fachlicher Hinsicht Rechnung tragen können. Diese Fortbildung leistet einen wichtigen Beitrag zu verantwortungsbewussten und sicherheitsgerechten Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen...

Schulform
Alle Schulformen (Allgemeine und BK)
Bereich / Teilbereich
Sicherheit in Schule und Unterricht / Gefahrstoffe
Zielgruppe und Voraussetzungen
Diese Fortbildung wendet sich an Lehrkräfte an weiterführenden Schulen, die die Funktion als Gefahrstoffbeauftragte übernommen haben bzw. übernehmen werden. Sie wendet sich auch an Lehrkräfte, die damit betraut werden, im Unterricht sowie bei dessen Vor- und Nachbereitung mit gefährlichen Stoffen u...

Fachberatung Fortbildung

Markus Frilling

E-Mail: markus.frilling@brd.nrw.de

Tel: 0211-475-3241

Sachbearbeitung

Daniel Göhrke

E-Mail: daniel.goehrke@brd.nrw.de

Tel: 0211-475-5416

Termine

Die Gefahrstoffverordnung ist auch in Schulen gültig. Die vorhandenen Regelungen wurden in den Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht an allgemeinbildenden Schulen in Nordrhein-Westfalen (RiSU-NRW) für allgemeinbildende Schulen zusammengefasst.

Die Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht an Schulen in Nordrhein-Westfalen (RiSU-NRW) Ausgabe 2020 schreibt unter anderem das Führen eines jährlich zu aktualisierenden Gefahrstoffverzeichnisses zwingend vor (I – 3.2.3). Die Tätigkeit mit Gefahrstoffen darf erst nach Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung aufgenommen werden (I – 3.2.2).

Analoges gilt für die Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht an Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen (RiSU-BK-NRW), die mit dem RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 27. 6.2017 -311-6.08.01.16-116424 in Kraft traten (I – 4.3.4).

Bei dieser Veranstaltung wird es sowohl um die theoretischen Grundlagen aus der RISU-NRW wie z.B. die Lagerung oder Entsorgung als auch um erprobte Versuche aus der Schulpraxis gehen, die im Rahmen der Veranstaltung vorgestellt und ausprobiert werden können.

Bezüge zum Referenzrahmen Schulqualität:
2.1 Ergebnis- und Standardorientie...

Schulform
Alle Schulformen (Allgemeine und BK)
Bereich / Teilbereich
Sicherheit in Schule und Unterricht / Gefahrstoffe
Zielgruppe und Voraussetzungen
- Lehrerinnen und Lehrer aller weiterführenden Schulen, die die Funktion als Ge-fahrstoffbeauftragte übernommen haben bzw. übernehmen werden. - Lehrerinnen und Lehrer aller weiterführenden Schulen, die im Unterricht sowie bei dessen Vor- und Nachbereitung mit gefährlichen Stoffen umgehen. Die Fortb...

Fachberatung Fortbildung

Markus Frilling

E-Mail: markus.frilling@brd.nrw.de

Tel: 0211-475-3241

Sachbearbeitung

Daniel Göhrke

E-Mail: daniel.goehrke@brd.nrw.de

Tel: 0211-475-5416

Termine

Aktuell keine anstehenden Termine

Ziele:


Die Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht an allgemeinbildenden Schulen in Nordrhein-Westfalen (RISU-NRW) gilt für alle Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Bei jeder Tätigkeit mit Gefahrstoffen in Schulen muss zunächst eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden. Ziel dieses Seminars ist es, die rechtlichen Grundlagen zu vermitteln sowie Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen.

Inhalte:


Die geplante Fortbildung enthält folgende Schwerpunkte:

  • Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht (RISU-NRW)
  • Gefahrstoffe
  • Tätigkeitsbeschränkungen
  • Arbeitsplatzgrenzwert
  • Persönliche Schutzausrüstung
  • Aufgaben der Fachlehrperson
  • Kennzeichnung/Lagerung
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Schutzmaßnahmen

Bezüge zum Referenzrahmen Schulqualität:
2.1 Ergebnis- und Standardorientierung (2.1.1)
3.4 Kommunikation, Kooperation und Vernetzung (3.4.1)
4.1 Lehrerbildung (4.1.3)
4.2 Umgang mit beruflichen Anforderungen (4.2.3)
5.2 Organisation und Steuerung (5.2.1)
5.6 Strategien der Qualitätsentwicklung (5.6.3)

Organisation:


Es handelt sich um ein eintägiges Seminar von 9.00 Uhr bis ca. 16.00 Uhr.

Reisekosten

Die Reisekosten der Teilnehmenden werden aus dem Fortbildungsbudget der Schulen erstattet.

Schulform
Alle Schulformen (Allgemeine und BK)
Bereich / Teilbereich
Sicherheit in Schule und Unterricht / Gefahrstoffe
Zielgruppe und Voraussetzungen
Diese Veranstaltung richtet sich an Berufsanfänger oder fachfremd unterrichtende Lehrkräfte und ist nicht als Auffrischungskurs für Gefahrstoffbeauftragte geeignet! Diese grundlegende Unterweisung wendet sich an Lehrkräfte an weiterführenden Schulen sowie OBASler und Vertretungslehrkräfte mit den F...

Fachberatung Fortbildung

Markus Frilling

E-Mail: markus.frilling@brd.nrw.de

Tel: 0211-475-3241

Sachbearbeitung

Daniel Göhrke

E-Mail: daniel.goehrke@brd.nrw.de

Tel: 0211-475-5416

Termine

Unterweisungen und Unterweisungshilfen für Gefahrstoffbeauftragte, Sicherheitsbeauftragte sowie Lehrkräfte in Fächern mit Tätigkeiten mit erhöhtem Gefährdungspotenzial.

Alle Lehrkräfte in Schule werden jährlich durch die Schulleitung unterwiesen (z.B. Verhalten im Brandfall, Bedrohungsszenarien, Meldepflichten bei baulichen Mängel, allgemeine Auffälligkeiten, etc.).

Die Gefahrstoffverordnung ist auch in Schulen gültig. Die vorhandenen Regelungen wurden in den Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht an allgemeinbildenden Schulen in Nordrhein-Westfalen (RiSU-NRW) für allgemeinbildende Schulen zusammengefasst.

Analoges gilt für die Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht an Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen (RiSU-BK-NRW), die mit dem RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes
Nordrhein-Westfalen vom 27. 6.2017 -311-6.08.01.16-116424 in Kraft traten (I – 4.3.4).

Lehrkräfte, die Fächern unterrichten, in denen mit Gefahr-oder Biostoffen umgegangen wird, oder in denen sie Gefahren ausgesetzt sind (Gefahrstoffe, Werkzeugen und Maschinen, Brand, etc.) müssen jährlich unterwiesen werden.

Auch Schülerinnen und Schüler müssen regelmäßig unterwiesen werden (Berufskollegs 1x...

Schulform
Alle Schulformen (Allgemeine und BK)
Bereich / Teilbereich
Sicherheit in Schule und Unterricht / Gefahrstoffe
Zielgruppe und Voraussetzungen
Gefahrstoffbeauftragte und Sicherheitsbeauftragte an Schulen, sowie Lehrkräfte, die in Fächern unterrichten wie Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik), Arbeitslehre (Technik, Hauswirtschaftslehre, textiles Gestalten, Gartenbau), Kunst in denen sicherheitsrelevante Unterweisungen und Gefährdu...

Fachberatung Fortbildung

Markus Frilling

E-Mail: markus.frilling@brd.nrw.de

Tel: 0211-475-3241

Sachbearbeitung

Daniel Göhrke

E-Mail: daniel.goehrke@brd.nrw.de

Tel: 0211-475-5416

Termine

Die Gefahrstoffverordnung ist auch in Schulen gültig. Die vorhandenen Regelungen wurden in den Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht an allgemeinbildenden Schulen in Nordrhein-Westfalen (RiSU-NRW) für allgemeinbildende Schulen zusammengefasst.

Die Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht an Schulen in Nordrhein-Westfalen (RiSU-NRW) schreibt unter anderem das Führen eines jährlich zu aktualisierenden Gefahrstoffverzeichnisses zwingend vor (I – 3.2.3). Die Tätigkeit mit Gefahrstoffen darf erst nach Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung aufgenommen werden (I – 3.2.2)

Analoges gilt für die Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht an Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen (RiSU-BK-NRW), die mit dem RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 08.05.2020 -523-6.08.01.16-116424 in Kraft traten (I – 4.3.4)

Gefahrstoffverwaltungsprogramme mit Onlineunterstützung ermöglichen den Schulen die Erfüllung dieser Pflichten. Zu diesen zählen z.B.:

  • Ermittlung von Informationen zu den notwendigen Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen

  • Erstellung und Verwaltung eines Gefahrstoffverzeichnisses

  • Verwaltung von Sicherheitsdatenblättern

  • Erstellung von Betri...

Schulform
Alle Schulformen (Allgemeine und BK)
Bereich / Teilbereich
Sicherheit in Schule und Unterricht / Gefahrstoffe
Zielgruppe und Voraussetzungen
- Lehrerinnen und Lehrer aller weiterführenden Schulen, die die Funktion als Gefahrstoffbeauftragte übernommen haben bzw. übernehmen werden. - Lehrerinnen und Lehrer aller weiterführenden Schulen, die im Unterricht sowie bei dessen Vor- und Nachbereitung mit gefährlichen Stoffen umgehen.

Fachberatung Fortbildung

Markus Frilling

E-Mail: markus.frilling@brd.nrw.de

Tel: 0211-475-3241

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Daniel Göhrke

E-Mail: daniel.goehrke@brd.nrw.de

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