Sicherheits- und Umwelterziehung bei Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen und Zubereitungen im Unterricht (Qualifizierung für Gefahrstoffbeauftragte)

Angebotsnummer (ANR): 101077

Grundinformationen

Schulform

Alle Schulformen (Allgemeine und BK)

Bereich / Teilbereich

Sicherheit in Schule und Unterricht / Gefahrstoffe

Inhalt

Ziele:

Die Gefahrstoffverordnung ist auch in Schulen gültig. Die vorhandenen Regelungen wurden in den Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht an allgemeinbildenden Schulen in Nord-rhein-Westfalen (RiSU-NRW) für allgemeinbildende Schulen zusammengefasst.

Die Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht an allgemeinbildenden Schulen in Nordrhein-Westfalen (RISU-NRW) traten mit dem RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 2. Juni 2024 (ABI. NRW. 07/24)n Kraft.

Die RISU-NRW basiert auf der „Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht an allgemeinbildenden Schulen“ der KMK in der Fassung vom 21.09.2023 (RiSU-KMK).

Die Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht an Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen (RiSU-BK-NRW) traten mit dem RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 27.6.2017 -311-6.08.01.16-116424 in Kraft.

Über die rechtliche Unterweisung hinaus besteht die Notwendigkeit, Hilfen anzubieten, damit die Lehrkräfte den Anforderungen auch in pädagogischer und fachlicher Hinsicht Rechnung tragen können. Diese Fortbildung leistet einen wichtigen Beitrag zu verantwortungsbewussten und sicherheitsgerechten Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen und Gemischen in Schule und Alltag, indem unter schulischen Bedingungen experimentelle Fähigkeiten erworben und bestehende Fertigkeiten beim Umgang mit Gefahrstoffen vertieft werden. Inzwischen sind an Schulen Gefahrstoffbeauftragte bestellt worden. Auch diesem Adressatenkreis bietet diese Fortbildung Unterstützung in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben an, z.B. der Beratung oder der Anleitung zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen.

Inhalte:

Die geplanten Lehrerfortbildungsmaßnahmen berücksichtigen diese Zielsetzungen. Inhaltliche Schwerpunkte sind:
  • Einführung in die RiSU-NRW Ausgabe 2024 auf Grundlage der geltenden Gefahrstoffverordnung.
  • Umsetzung der aktuellen Gefahrstoffverordnung (I – 3)
  • Gefährdungsbeurteilung (I – 3.2.2, I – 3.4, III – 2.4.1)
  • Umsetzung der TRGS 510 zur Lagerung von Gefahrstoffen (I –3.12.2, I – 3.12.3, III – 1.2)
  • Druckgasbehälter und Kartuschenbrenner (I-3-1.11, I-3.12.3, I – 5.1, I – 5.4)
  • Konkretisierung der Tätigkeitsbeschränkungen für werdende Mütter (I – 3.7)
  • Kennzeichnung nach GHS (Globally Harmonized System) auch von Gemischen zu direkten Verbrauch und ggf. deren Lagerung
  • Einsatz von EDV zur Bewältigung unterschiedlicher Aufgaben im Gefahrstoffmanagement
  • Internetrecherchen (z. B. Chemietreff, Sichere Schule)
  • Zuständigkeiten bei Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen und Gemischen an der Schule (z. B. Aufgabenbereiche der Gefahrstoffbeauftragten)
  • Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen - nach RiSU-NRW Ausgabe 2024, Gef-StoffVO, BiostoffVO und StrahlenschutzVO
  • Entsorgung gem. RiSU-NRW Ausgabe 2024
    [*Auswirkungen der RiSU-NRW Ausgabe 2024 auf den Experimentalunterricht
  • Lehrer- und Schülerversuche vor dem Hintergrund der RiSU-NRW Ausgabe 2024
  • Chemische Experimente unter dem Gesichtspunkt der Stoffmengenminimierung in der SI und SII an ausgewählten Beispielen im Schullabor (Arbeiten mit Stoffen höheren Gefährdungspotentials)
  • Gemeinsames Lernen im Chemieunterricht SI – mit praktischen Übungen als Handlungshilfe
  • Sicheres Experimentieren im Fach Biologie nach RiSU-NRW Ausgabe 2024 und der neuen Biostoffverordnung
  • Bestimmungen zu Tätigkeiten in weiteren Unterrichtsfächern in Übereinstimmung mit der RiSU-NRW Ausgabe 2024
  • Einführung in die RiSU-BK-NRW und die zugehörende Handreichung

Bezüge zum Referenzrahmen Schulqualität:

2.1 Ergebnis- und Standardorientierung (2.1.1)
3.4 Kommunikation, Kooperation und Vernetzung (3.4.1)
4.1 Lehrerbildung (4.1.3)
4.2 Umgang mit beruflichen Anforderungen (4.2.3)
5.2 Organisation und Steuerung (5.2.1)
5.6 Strategien der Qualitätsentwicklung (5.6.3)

Organisation:

Der einzelne Kurs umfasst 10 ganztägige Fortbildungseinheiten (je 8 Stunden), die in 14-täglichem Rhythmus innerhalb eines Schulhalbjahres durchgeführt werden. Fortbildungstag ist der Mittwoch. ( 9 bis 16 Uhr ).

Die Teilnahme an der Fortbildung ist eine dienstliche Tätigkeit, die für die Dauer der Maßnahme mit 2 Stunden (Gesamtschule, Gymnasium, Sekundarschule, Berufskolleg) bzw. 3 Stunden (Hauptschule, Realschule, Förderschule) auf die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung angerechnet wird. Diese Anrechnung wirkt nicht bedarfserhöhend für
Ihre Schule.

Schwerbehinderte Lehrkräfte werden bevorzugt berücksichtigt. In der Regel sind unsere Veranstaltungen barrierefrei. Bitte geben Sie dennoch bei der Anmeldung Ihren spezifischen Unterstützungsbedarf an, damit Ihre Teilhabe bestmöglich gesichert werden kann.

Sofern mehr Anmeldungen vorliegen, als Plätze vorhanden sind, erfolgt die Teilnehmerauswahl nach dem mit den Personalräten vereinbarten Quotierungsverfahren.

Generelle Informationen zu den Qualifikationserweiterungen finden Sie hier: Infos ZKs

Zielgruppe und Voraussetzungen

Diese Fortbildung wendet sich an Lehrkräfte an weiterführenden Schulen, die die Funktion als Gefahrstoffbeauftragte übernommen haben bzw. übernehmen werden. Sie wendet sich auch an Lehrkräfte, die damit betraut werden, im Unterricht sowie bei dessen Vor- und Nachbereitung mit gefährlichen Stoffen umzugehen. Fachkundig ist nach § 2 Abs. 16 GefStoffV, wer zur Ausübung einer bestimmten Aufgabe über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt. Die Anforderungen an die Fachkunde sind abhängig von der jeweiligen Art der Aufgabe. Zu den Anforderungen zählen eine entsprechende Berufsausbildung, Berufserfahrung oder eine zeitnah ausgeübte entsprechende berufliche Tätigkeit sowie die Teilnahme an spezifischen Fortbildungsmaßnahmen. Die Teilnahme an der Fortbildung ersetzt nicht die Anforderungen an die beruflichen Qualifikationen.

Kontakt

Fachberatung Fortbildung

Markus Frilling

E-Mail: markus.frilling@brd.nrw.de

Tel: 0211-475-3241

Sachbearbeitung

Daniel Göhrke

E-Mail: daniel.goehrke@brd.nrw.de

Tel: 0211-475-5416

Anmeldung

Jetzt anmelden