Umgang mit entzündbaren Flüssigkeiten - Auffrischung zur RISU und zum Gefahrstoffrecht (Modul)
Grundinformationen
Schulform
Alle Schulformen (Allgemeine und BK)
Bereich / Teilbereich
Sicherheit in Schule und Unterricht / Gefahrstoffe
Inhalt
Die Gefahrstoffverordnung ist auch in Schulen gültig. Die vorhandenen Regelungen wurden in den Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht an allgemeinbildenden Schulen in Nordrhein-Westfalen (RiSU-NRW) für allgemeinbildende Schulen zusammengefasst.
Die Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht an Schulen in Nordrhein-Westfalen (RiSU-NRW) Ausgabe 2020 schreibt unter anderem das Führen eines jährlich zu aktualisierenden Gefahrstoffverzeichnisses zwingend vor (I – 3.2.3). Die Tätigkeit mit Gefahrstoffen darf erst nach Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung aufgenommen werden (I – 3.2.2).
Analoges gilt für die Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht an Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen (RiSU-BK-NRW), die mit dem RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 27. 6.2017 -311-6.08.01.16-116424 in Kraft traten (I – 4.3.4).
Bei dieser Veranstaltung wird es sowohl um die theoretischen Grundlagen aus der RISU-NRW wie z.B. die Lagerung oder Entsorgung als auch um erprobte Versuche aus der Schulpraxis gehen, die im Rahmen der Veranstaltung vorgestellt und ausprobiert werden können.
Bezüge zum Referenzrahmen Schulqualität:
2.1 Ergebnis- und Standardorientierung (2.1.1)
3.4 Kommunikation, Kooperation und Vernetzung (3.4.1)
4.1 Lehrerbildung (4.1.3)
4.2 Umgang mit beruflichen Anforderungen (4.2.3)
5.2 Organisation und Steuerung (5.2.1)
5.6 Strategien der Qualitätsentwicklung (5.6.3)
Diese Veranstaltung richtet sich an Kolleginnen und Kollegen, die die Qualifizierungsmaßnahme „Sicherheits- und Umwelterziehung bei Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen und Zubereitungen im Unterricht“ bereits besucht haben und nun ihre Kompetenzen und Kenntnisse auf den neuesten Stand bringen wollen.
Dabei sind Lehrkräfte, die bereits seit einiger Zeit als Gefahrstoffbeauftragte tätig sind, ebenso angesprochen wie Lehrerinnen und Lehrer, die regelmäßig mit Gefahrstoffen im Unterricht arbeiten.
Reisekosten
Die Reisekosten der Teilnehmenden werden aus dem Fortbildungsbudget der Schulen erstattet.
Schwerbehinderte Lehrkräfte werden bevorzugt berücksichtigt. In der Regel sind unsere Veranstaltungen barrierefrei. Bitte geben Sie dennoch bei der Anmeldung Ihren spezifischen Unterstützungsbedarf an, damit Ihre Teilhabe bestmöglich gesichert werden kann.
Sofern mehr Anmeldungen vorliegen, als Plätze vorhanden sind, erfolgt die Teilnehmerauswahl nach dem mit den Personalräten vereinbarten Quotierungsverfahren.
Zielgruppe und Voraussetzungen
- Lehrerinnen und Lehrer aller weiterführenden Schulen, die die Funktion als Ge-fahrstoffbeauftragte übernommen haben bzw. übernehmen werden. - Lehrerinnen und Lehrer aller weiterführenden Schulen, die im Unterricht sowie bei dessen Vor- und Nachbereitung mit gefährlichen Stoffen umgehen. Die Fortbildungsgruppe wird ggf. zeitweise nach Schulformen differenziert. Es wird auf besondere Interessen und Wünsche der Teilnehmerinnen und Teilnehmer auch schulformbezogen näher eingegangen werden.
Kontakt
Fachberatung Fortbildung
Sachbearbeitung
Anmeldung
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