Zeitgemäßes Gefahrstoffdatenmanagement und Ad-hoc- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen - onlinebasiert (Modul)

Angebotsnummer (ANR): 101542

Grundinformationen

Schulform

Alle Schulformen (Allgemeine und BK)

Bereich / Teilbereich

Sicherheit in Schule und Unterricht / Gefahrstoffe

Inhalt

Die Gefahrstoffverordnung ist auch in Schulen gültig. Die vorhandenen Regelungen wurden in den Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht an allgemeinbildenden Schulen in Nordrhein-Westfalen (RiSU-NRW) für allgemeinbildende Schulen zusammengefasst.

Die Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht an Schulen in Nordrhein-Westfalen (RiSU-NRW) schreibt unter anderem das Führen eines jährlich zu aktualisierenden Gefahrstoffverzeichnisses zwingend vor (I – 3.2.3). Die Tätigkeit mit Gefahrstoffen darf erst nach Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung aufgenommen werden (I – 3.2.2)

Analoges gilt für die Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht an Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen (RiSU-BK-NRW), die mit dem RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 08.05.2020 -523-6.08.01.16-116424 in Kraft traten (I – 4.3.4)

Gefahrstoffverwaltungsprogramme mit Onlineunterstützung ermöglichen den Schulen die Erfüllung dieser Pflichten. Zu diesen zählen z.B.:

  • Ermittlung von Informationen zu den notwendigen Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen

  • Erstellung und Verwaltung eines Gefahrstoffverzeichnisses

  • Verwaltung von Sicherheitsdatenblättern

  • Erstellung von Betriebsanweisungen

  • Kennzeichnung/Etikettierung der eingesetzten Chemikalien

  • Neu- bzw. Umetikettierung bei Veränderung der Einstufung oder der Kennzeichnung


Aktuelle Gefahrstoffverwaltungsprogramme bestehen aus den Modulen Gefahrstoffdatenbank, Chemikalienverwaltung und Versuchsdatenbank mit interaktiver Gefährdungsbeurteilung. Es besteht die Möglichkeit des Imports von Gefahrstoff-daten der in Schulen üblichen Programme zur Gefahrstoffverwaltung. Die Gefährdungsbeurteilung ist jederzeit mit den aktuellen Sicherheitsdatenblättern möglich. Die Kolleginnen und Kollegen optimieren durch diese modernen digitalen Unterstützungsmöglichkeiten ihre Unterrichtsvor- und -nachbereitung.

Die Fortbildungsgruppe wird ggf. zeitweise nach Schulformen differenziert. Es kann auf besondere Interessen und Wünsche der Teilnehmerinnen und Teilnehmer auch schulformbezogen näher eingegangen werden.

Bezüge zum Referenzrahmen Schulqualität:
2.1 Ergebnis- und Standardorientierung (2.1.1)
3.4 Kommunikation, Kooperation und Vernetzung (3.4.1)
4.1 Lehrerbildung (4.1.3)
4.2 Umgang mit beruflichen Anforderungen (4.2.3)
5.2 Organisation und Steuerung (5.2.1)
5.6 Strategien der Qualitätsentwicklung (5.6.3)

Reisekosten

Die Reisekosten der Teilnehmenden werden aus dem Fortbildungsbudget der Schulen erstattet.

Schwerbehinderte Lehrkräfte werden bevorzugt berücksichtigt. In der Regel sind unsere Veranstaltungen barrierefrei. Bitte geben Sie dennoch bei der Anmeldung Ihren spezifischen Unterstützungsbedarf an, damit Ihre Teilhabe bestmöglich gesichert werden kann.

Sofern mehr Anmeldungen vorliegen, als Plätze vorhanden sind, erfolgt die Teilnehmerauswahl nach dem mit den Personalräten vereinbarten Quotierungsverfahren.

Zielgruppe und Voraussetzungen

- Lehrerinnen und Lehrer aller weiterführenden Schulen, die die Funktion als Gefahrstoffbeauftragte übernommen haben bzw. übernehmen werden. - Lehrerinnen und Lehrer aller weiterführenden Schulen, die im Unterricht sowie bei dessen Vor- und Nachbereitung mit gefährlichen Stoffen umgehen.

Kontakt

Fachberatung Fortbildung

Markus Frilling

E-Mail: markus.frilling@brd.nrw.de

Tel: 0211-475-3241

Sachbearbeitung

Daniel Göhrke

E-Mail: daniel.goehrke@brd.nrw.de

Tel: 0211-475-5416

Anmeldung

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