Erwerb und Auffrischung der Rettungsfähigkeit Minden 08 am 10.12.26

Angebotsnummer (ANR): 109774

Grundinformationen

Schulform

Alle Schulformen (Allgemeine und BK)

Bereich / Teilbereich

Sportfortbildungen / Rettungsfähigkeit

Inhalt

Übersicht

"Der Nachweis der Rettungsfähigkeit ist eine der fachlichen Voraussetzungen, über die eine Lehrkraft verfügen muss, um Schwimmunterricht zu erteilen (vgl. Erlass zur Sicherheitsförderung im Schulsport). Neben der ständigen Selbstprüfung muss spätestens nach 4 Jahren eine Auffrischung der Rettungsfähigkeit nachgewiesen werden.
Die Veranstaltung kombiniert den Erwerb der Rettungsfähigkeit mit der Klärung zentraler dienstrechtlicher und sicherheitsrelevanter Vorgaben."

Inhaltliche Schwerpunkte

Wasserpraxis
  • Sprung kopfwärts vom Beckenrand und 15 Minuten schwimmen – in dieser Zeit sind mindestens 200m zurückzulegen (150m Bauch- oder Rückenlagen, 50m in der anderen Körperlage)
  • Paketsprung vom Startblock oder 1-m-Brett
  • von der Wasseroberfläche aus einen etwa 5 kg schweren Gegenstand vom Beckenboden heraufholen und zum Beckenrand bringen
  • ca. 10 m weit tauchen
  • Umklammerungen durch in Gefahr geratene Personen entweder vermeiden oder sich aus diesen lösen,
  • einen etwa gleich schweren Menschen mittels Kopf- oder Achselschleppgriff ca. 15 m weit schleppen und an Land bringen
    Weiteres:
  • lebensrettende Sofortmaßnahmen ergreifen können (vgl. Hierzu: BASS 13-59 Nr. 1)

Formales

Bitte melden Sie sich nur für eine Fortbildung zur Rettungsfähigkeit an und nicht für mehrere Termine.
Die Reisekosten werden von der Bezirksregierung auf Antrag erstattet, sofern der Tagungsort nicht Dienst- oder Wohnort ist.
Das erforderliche Formular finden Sie hier: Reisekostenantrag
Anmeldungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten behinderten Menschen im Sinne des § 2 (3) SGB IX werden, gemäß § 164 (4) SGB IX und Punkt 13 der Richtlinie zur Durchführung der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX) im öffentlichen Dienst im Lande Nordrhein-Westfalen, bevorzugt berücksichtigt. Um Rücksprache bezüglich der Barrierefreiheit wird gebeten.
Hinweise zur Beantragung von Kinderbetreuungskosten finden Sie auf den Internetseiten der Bezirksregierung Detmold: Antrag Kinderbetreuungskosten.

Zielgruppe und Voraussetzungen

Primarstufe, SI, SII Interessierte Lehrkräfte aller Schulformen

Kontakt

Fachberatung Fortbildung

Frank Spannuth

E-Mail: frank.spannuth@bezreg-detmold.nrw.de

Tel: 05231 71-4805

Sachbearbeitung

Susanne Gröger

E-Mail: susanne.groeger@brdt.nrw.de

Tel: 05231 71-4851

Anmeldung

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