Konzepte von Demokratie und sozialer Gerechtigkeit: Martha Nussbaum im kompetenzorientierten Philosophieunterricht

Angebotsnummer (ANR): 109350

Grundinformationen

Schulform

Allgemeine Schulformen Sek. II

Bereich / Teilbereich

Standard - und kompetenzor. UE in den Fächern / Philosophie

Inhalt

Im Zentrum der Fortbildung steht die Gerechtigkeitstheorie von Martha Nussbaum, die als Kritik an John Rawls Theorie der Gerechtigkeit aufgefasst werden kann.

Obligatorisch für das Abitur 2026 bietet die Theorie Nussbaums eine Vielzahl an inhaltlichen Impulsen, die zu einer intensiven Diskussion einladen und für eine zeitgemäße Auseinandersetzung mit Problemen der sozialen Gerechtigkeit sorgen kann. Neben der inhaltlichen Klärung wird eine mögliche Umsetzung für ein Unterrichtsvorhaben im Inhaltsfeld 5 des Grundkurses skizziert und im zweiten Teil der Fortbildung evaluiert und erweitert. Anknüpfungen zur Arbeit im Leistungskurs sind angelegt.

Anbindung an den Lehrplan Philosophie
Die Inhalte der Fortbildung orientieren sich am Lehrplan für das Fach Philosophie in der gymnasialen Oberstufe/Sek II.

Anbindung an der Referenzrahmen Schulqualität NRW
Dimension 2.1 Ergebnis- und Standardorientierung
Dimoension 2.2 Kompetenzorientierung
Dimension 2.9 Bildungssprache und sprachsensibler (Fach-)Unterricht
Dimension 2.10 Lernen und Lehren im digitalen Wandel


Anbindung an den Medienkompetenzrahmen NRW:
1.2 Digitale Werkzeuge
3. Kommunizieren und Kooperieren
5. Analysieren und Reflektieren


Rahmenbedingungen:

Das Fortbildungsangebot berücksichtigt die in den Lerngruppen gegebene Vielfalt in ihrer Mehrdimensionalität von genderspezifischen, kulturellen und sprachlichen Aspekten bis hin zu Diversitätsmerkmalen wie u.a. behinderungsspezifischen Bedürfnissen (Umsetzung des Artikel 24 der VN-Behindertenrechtskonvention).

Es handelt sich um eine schulexterne Lehrkräftefortbildung.
Die Teilnahme ist kostenfrei. Eventuell anfallende Reisekosten sowie Kosten für Kinderbetreuung sind über den Fortbildungsetat der entsendenden Schule abzurechnen. Bei halbtägigen Veranstaltungen werden die Schulleitungen gebeten, in der Stundenplanung eine angemessene Mittagspause für die Teilnehmenden zu berücksichtigen.

Anmeldungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten behinderten Menschen im Sinne des § 2 (3) SGB IX werden gemäß § 164 (4) SGB IX und Punkt 13 der Richtlinie zur Durchführung der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX) im öffentlichen Dienst im Lande Nordrhein-Westfalen bevorzugt berücksichtigt.

Bei einer Überschreitung der maximalen Teilnehmendenzahl kann eine Auswahl der Teilnehmenden notwendig werden. Dazu halten wir Rücksprache mit den beteiligten Personalräten. Bei Mehrfachanmeldungen von einer Schule ist eine Priorisierung durch die Schulleitung anzugeben. Ohne Priorisierung kann bei Überschreiten der maximalen Anmeldezahl niemand von dieser Schule teilnehmen.

Bitte bringen Sie ein digitales Endgerät (Tablet) mit.
Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, melden Sie sich bitte im Vorfeld bei der zuständigen Fachberatung zur besseren Planung der Veranstaltung.

Bei Fragen melden Sie sich gerne bei der zuständigen Fachberaterin als regionale Ansprechpartnerin im Regionalteam für Lehrkräftefortbildung Süd Ost der Bezirksregierung Detmold:

Julia Wulf
05231-71-4664 (Mo, Do, Fr)
mailto: Julia.wulf@bezreg-detmold.nrw.de

Dezernat 46: Lehrerfortbildung und -weiterbildung
Leopoldstraße 15, 32756 Detmold

Zielgruppe und Voraussetzungen

Lehrkräfte mit dem Unterrichtsfach Philosophie in der Sekundarstufe II

Kontakt

Fachberatung Fortbildung

Julia Wulf

E-Mail: julia.wulf@bezreg-detmold.nrw.de

Tel: 05231 71-4664

Sachbearbeitung

Julia Wulf

E-Mail: julia.wulf@bezreg-detmold.nrw.de

Tel: 05231 71-4664

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