Der Kompetenzbereich der Argumentations- und Urteilskompetenz umfasst eine komplexe Fähigkeit, die vielfältige Fundamente besitzt und sich in unterschiedlichen Dimensionen auffächert. Diese Komplexität muss in der gesamten Oberstufe von der Einführungsphase über die Qualifikationsphase bis hin zum Zentralabitur berücksichtigt werden, um die Argumentations- und Urteilskompetenz der Schülerinnen und Schüler angemessen diagnostizieren und fördern zu können. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, gibt der Kernlehrplan Grundlagen vor, die z.B. durch die kumulativ angelegten Kompetenzen und die verschiedenen thematischen Inhaltsfelder als verbindliche Orientierung dienen.
Im Philosophieunterricht lässt sich häufig wahrnehmen, dass Schülerinnen und Schüler motiviert zu verschiedenen Aspekten ihre Meinung äußern. Diese Meinungen stellen jedoch ebenso häufig intuitive („Bauch“-)Entscheidungen dar, die oft unbewusst oder auf der Basis von Hypothesen, die auf Erfahrungen beruhen und daher als wahrscheinlich gelten, getroffen werden (Analogieschlüsse/ individuelle Urteile) und daher nicht als Zielperspektive gelten sollen.
Das Fortbildungsangebot berücksichtigt dabei die Diagnose der Argumen...
- Schulform
- Allgemeine Schulformen
- Bereich / Teilbereich
- Standard - und kompetenzor. UE in den Fächern / Philosophie
- Fächer
-
Religionslehre / Philosophie / Ethik / Praktische Philosophie
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- Lehrende des Faches (praktische) Philosophie (SI/II, 5. - 13. Jahrgangsstufe)
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