Jeder lernt Gitarre – Einführung in die Grundlagen des Gitarrenspiels nach der „JelGi“-Methode. Ideen zum schulpraktischen Musizieren.
Angebotsnummer (ANR):
109303
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Gruppe:
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Grundinformationen
Schulform
Alle Schulformen der Primarstufe
Bereich / Teilbereich
Standard - und kompetenzor. UE in den Fächern / Musik
Inhalt
Inhalte und Ziele der Fortbildung:
Im Musikunterricht der Grundschule versuchen wir den Kindern Freude am Musizieren zu vermitteln. Percussion- und Orff-Instrumente haben einen hohen Aufforderungscharakter, sind aber in der Welt der Kinder kaum sichtbar. Keyboard oder Gitarre sind dagegen bekannter; nur die kann man nicht so einfach spielen. In dieser Fortbildung werden die Teilnehmenden auf einer Gitarre bzw. Ukulele spielen ohne jegliche Vorkenntnisse zu besitzen. Wie kann das gehen? Nach der Methode „Jeder lernt Gitarre (JelGi)“ werden die Instrumente so gestimmt, dass wir und die Schülerinnen und Schüler sie zur Begleitung von Liedern nutzen können. Nach einer Einführung in die genannte Methode und Handhabung einer Gitarre werden wir verschiedene Lieder aus dem Schulleben kennenlernen, singen und begleiten. Neben Gitarre und Ukulele kommen zum Beispiel Boomwhackers und Klangstäbe, aber auch Xylophone und Glockenspiele zum Einsatz.
Ziel des Fortbildungsangebotes ist die Erweiterung der Handlungskompetenzen der Lehrkräfte zur standard- und kompetenzorientierten Unterrichtsentwicklung, unter Berücksichtigung von Querschnittsaufgaben wie z. B. Digitalität im Unterricht, geschlechtersensibler Bildung, sprachsensiblem Unterricht, Gemeinsamem Lernen, Bildung nachhaltiger Entwicklung, usw.
Die angebotene schulexterne Fortbildung soll Lehrkräfte und wo zugelassen schulnahes Personal der verschiedenen Schulformen bei dieser Aufgabe unterstützen, um so das professionelle Handeln der Lehrerinnen /Lehrer im Unterricht weiter zu entwickeln.
Die Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung des Unterstützungsangebotes erfolgen auf der Basis der für die Schulform und Fächer ausgewiesenen Standards in NRW.
Das Fortbildungsangebot berücksichtigt die in den Lerngruppen gegebene Vielfalt in ihrer Mehrdimensionalität von genderspezifischen, kulturellen und sprachlichen Aspekten bis hin zu Diversitätsmerkmalen wie u.a. behinderungsspezifischen Bedürfnissen (Umsetzung des Artikel 24 der VN-Behindertenrechtskonvention).
Bezug zum Lehrplan NRW:[/]
2.1 Musik machen
Musik machen mit der StimmeIn der angebotenen Fortbildung werden viele, sehr unterschiedliche kindgerechte Lieder vermittelt, die die Basis zu einer schuleigenen Liederliste bilden können. Neben kognitiven Fähigkeiten fördert das Singen emotionale Empfindungen und damit das Zusammengehörigkeitsgefühl der Schülerinnen und Schüler. In dieser Fortbildung liegt der Schwerpunkt auf dem Kennenlernen von Liedern und deren harmonischer Begleitung.
Musik machen mit Instrumenten
Neben dem Orff-Instrumentarium findet in dieser Fortbildung die Gitarre als Kulturinstrument besondere Beachtung. Lehrkräfte sind angehalten, den Schülerinnen und Schülern basale Fertigkeiten im Umgang mit Instrumenten beizubringen. Durch die Bekanntheit der Gitarre aus der Popularmusik und die vereinfachte Spielmöglichkeit, die sich aus der Fortbildung ergibt, werden die Schülerinnen und Schüler im besten Fall dazu angeregt, das Instrument erlernen zu wollen. Insbesondere über das Spielen der Gitarre als Harmonieinstrument entwickeln die Kinder eine differenzierte Hörfähigkeit. Der Schwerpunkt liegt in dieser Fortbildung auf dem Spielen von Instrumenten.
2.2 Musik hören
Musikmachen impliziert das Hören von Musik. Neben der Schulung im Hören von Harmonien werden in dieser Fortbildung unterschiedlichste Lieder vorgestellt und vermittelt. Schwerpunkt: Musik in ihrer Vielfalt begegnen2.3 Musik umsetzen
Lieder bieten verschiedene Umsetzungsmöglichkeiten an. In der Schuleingangsphase sind dies häufig Spiellieder, aber auch freies Bewegen zur Musik bis hin zum Erlernen kleinerer Tänze. Schwerpunkt: sich zu Musik bewegenDurch die verschiedenen Lieder ergeben sich Anknüpfungspunkte zu anderen Fächern und zum Schulleben.
Bezüge zum Referenzrahmen Schulqualität NRW:
- Die Teilnehmenden bekommen die Möglichkeit, sich fachlich weiterzubilden (Dimension 2.1), um ihren Schülerinnen und Schülern das Musikmachen mit neuen Ideen zu vermitteln.
Durch unterschiedlich schwierige Anforderungen, werden auch individuell und zieldifferent zu beschulende Kinder in den Blick genommen. - Ideen für musikalische Aufführungen tragen dazu bei, das Schulleben mitzugestalten. (Dimension 3.5).
- Die Teilnehmenden lernen dafür Materialien kennen und können Neues ausprobieren.
- Solch musikalisches Tun kann in Verbindung mit Anerkennung und konstruktiver Kritik optimaler Weise Lernfreude, Motivation und das Selbstbewusstsein der Schülerinnen und Schüler stärken (Dimensionen 2.4), sowie die kognitive Aktivierung (Dimension 2.5) fördern, da das soziale Miteinander und das aufeinander Hören beim gemeinsamen Musizieren auf besondere, nachhaltige und tiefgehende Weise geschult wird.
- Das Fortbildungsangebot berücksichtigt die in den Lerngruppen gegebene Vielfalt in ihrer Mehrdimensionalität von genderspezifischen, kulturellen und sprachlichen Aspekten bis hin zu Diversitätsmerkmalen wie u.a. behinderungsspezifischen Bedürfnissen (Umsetzung des Artikel 24 der VN-Behindertenrechtskonvention).
Hinweise zu den Rahmenbedingungen
- Die Teilnahme ist kostenfrei. Eventuell anfallende Reisekosten sind über den Fortbildungsetat der entsendenden Schule abzurechnen.
- Bei halbtägigen Veranstaltungen werden die Schulleitungen gebeten, in der Stundenplanung eine angemessene Mittagspause für die Teilnehmenden zu berücksichtigen.
- Veranstaltungen, die als Onlineformat angeboten werden, werden über das Programm Zoom unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen durchgeführt. Gegebenenfalls wird Ihnen auch ein temporärer Zugriff auf das Lernmanagementsystem (Logineo LMS) des Kompetenzteams eingerichtet. Die Zugänge werden Ihnen in der Regel wenige Tage vor der Veranstaltung per Mail zugesandt.
- Anmeldungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten behinderten Menschen im Sinne des § 2 (3) SGB IX werden gemäß § 164 (4) SGB IX und Punkt 13 der Richtlinie zur Durchführung der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX) im öffentlichen Dienst im Lande Nordrhein-Westfalen bevorzugt berücksichtigt. Bezüglich der Barrierefreiheit der jeweiligen Veranstaltung bitten wir um Rücksprache.
- Bei einer Überschreitung der maximalen Teilnehmenden Zahl kann eine Auswahl der Teilnehmenden notwendig werden. In der Regel halten wir nach § 72 Abs. 4 Nr. 16 dazu Rücksprache mit den beteiligten Personalräten.
- Bei Fragen zur Barrierefreiheit der Veranstaltung melden Sie sich bitte persönlich bei der zu-ständigen Fachberatung der Bezirksregierung Detmold.
- Sollten sich mehrere Lehrkräfte einer Schule anmelden, ist eine Priorisierung durch die Schulleitung vorzunehmen.
Ansprechpartnerin im RTF Süd-Ost
Nadine NeuwingerFachberaterin als regionale Ansprechpartnerin der staatlichen Lehrkräftefortbildung
Bezirksregierung Detmold
Dezernat 46
Staatliche Lehrkräfte Fort- und Weiterbildung
Tel.: 05231-71-4661
Mail: nadine.neuwinger@brdt.nrw.de
Zielgruppe und Voraussetzungen
-Bitte bringen Sie, wenn möglich, eine Gitarre oder eine Ukulele, einen Capodaster sowie einen Notenständer mit zur Fortbildung.