Zur Lern- und Förderplanung
Angebotsnummer (ANR):
108825
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Gruppe:
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Grundinformationen
Schulform
Allgemeine Schulformen Sek. I (mit GY), Grund-, Förder- und Klinikschulen
Inhalt
Zur Lern- und Förderplanung
Inhalte und Ziele
Im August 2022 erschien eine Handreichung der Bezirksregierung Arnsberg, durch die Lern-Förderplanung in eine neue Richtung gelenkt wurde.Wurden Förderpläne in früheren Zeiten fast ausschließlich auf Entwicklungsbereiche bezogen, steht nun der Einbezug der Fächer im Vordergrund.
Hier ist oft eine Neujustierung in den Schulen erforderlich. Einerseits findet ggf. eine Anpassung der Zuständigkeit von Sonderpädagogen und -pädagoginnen und Klassenlehrerinnen und -lehrern zu Fachkolleginnen und -kollegen statt, andererseits müssen Pläne formell und inhaltlich angepasst werden.
Ggf. wird nach neuen Formaten der Bearbeitung gesucht. Das Spektrum zwischen Einzelarbeit durch Fachkolleginnen und -kollegen, Förderplankonferenzen und Teamplanungen ist groß und erfordert im schulischen Alltag eine Positionierung zwischen inhaltlicher Sinnhaftigkeit und organisatorischer Ökonomie.
Die Veranstaltung soll einen Einblick in die rechtlichen Rahmenbedingungen und mögliche Ansätze zur Lern-Förderplanung bieten sowie einen möglichen Lern-Förderplan vorstellen, der insbesondere die Aspekte der Ökonomie und Praxisrelevanz miteinander zu verknüpfen sucht.
Die erste Sitzung beschäftigt sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen der neuen Handreichung und möglichen Vorgehensweisen.
In der zweiten Sitzung soll ein konkreter Vorschlag für ein mögliches Vorgehen vorgestellt und von den Teilnehmenden beispielhaft ausgefüllt werden, um den möglichen Einsatz an der eigenen Schule zu testen und ggf Alternativen oder Änderungen zu diskutieren.
Bezug zum Referenzrahmen Schulqualität NRW
- 1.1 – Fachliche und überfachliche Kompetenzen
- 2.2 - Kompetenzorientierung
- 2.4 - Schülerorientierung und Umgang mit Heterogenität
Rahmenbedingungen
Die Teilnahme ist kostenfrei. Eventuell anfallende Reisekosten sind über den Fortbildungsetat der entsendenden Schule abzurechnen. Bei halbtägigen Veranstaltungen werden die Schulleitungen gebeten, in der Stundenplanung eine angemessene Mittagspause für die Teilnehmenden zu berücksichtigen.Veranstaltungen, die als Onlineformat angeboten werden, werden über das Programm Zoom unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen durchgeführt. Gegebenenfalls wird Ihnen auch ein temporärer Zugriff auf das Lernmanagementsystem (Logineo LMS) des Kompetenzteams eingerichtet. Die Zugänge werden Ihnen in der Regel wenige Tage vor der Veranstaltung per Mail zugesandt.
Anmeldungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten behinderten Menschen im Sinne des § 2 (3) SGB IX werden gemäß § 164 (4) SGB IX und Punkt 13 der Richtlinie zur Durchführung der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX) im öffentlichen Dienst im Lande Nordrhein-Westfalen bevorzugt berücksichtigt. Bezüglich der Barrierefreiheit der jeweiligen Veranstaltung melden Sie sich bitte persönlich bei der zuständigen Fachberatung der Bezirksregierung Detmold.
Bei einer Überschreitung der Maximalzahl kann eine Auswahl der Teilnehmenden notwendig werden. Dazu halten wir Rücksprache mit den beteiligten Personalräten. Bei Mehrfachanmeldungen von einer Schule ist eine Priorisierung durch die Schulleitung anzugeben. Ohne Priorisierung kann bei Überschreiten der maximalen Anmeldezahl niemand von dieser Schule teilnehmen.
Kontakt
Ansprechpartnerin im RTF Nord-West:
Fachberaterin Christina TraueTel: 05231-714675
Mail: christina.traue@brdt.nrw.de
Zielgruppe und Voraussetzungen
Lehrkräfte
Kontakt
Fachberatung Fortbildung
Sachbearbeitung
Anmeldung
Derzeit sind keine Anmeldungen als schulexterne Lehrkräftefortbildung möglich. Neue Termine werden ausschließlich online veröffentlicht.