Qualifikationserweiterung für Lehrkräfte, die ein Amt als Schulleiterin oder Schulleiter anstreben
Angebotsnummer (ANR):
102580
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Gruppe:
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Grundinformationen
Schulform
Alle Schulformen (Allgemeine und BK)
Bereich / Teilbereich
Leitungsqualifizierungen und -fortbildungen / Erweiterte Schulleitung
Inhalt
Voraussetzungen
Grundlage ist der RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung 412-6.07.01-50216 vom 25.11.2008 in der Fassung vom 07.07.2018. Die Qualifikationserweiterung ist nach Maßgabe des Erlasses Voraussetzung für die Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren (EFV). Nach Abschluss der Qualifizierung wird eine Anmeldung der Teilnehmerinnen und Teilnehmern zum EFV erwartet.Adressaten
An der Qualifizierung können im Schuldienst des Landes oder im Ersatzschuldienst stehende Lehrkräfte mit der Befähigung für ein Lehramt gemäß § 61 Absatz 5 Satz 1 SchulG teilnehmen, wenn die Probezeit beendet ist.
Gehen für eine Schulform mehr Anträge ein als Teilnehmerplätze eingerichtet sind, wird die Auswahl in dieser Reihenfolge getroffen:
a. Mitglieder der Schulleitung (§ 60 Abs. 1 Satz 1 - 2 SchulG), Seminarleiterinnen und Seminarleiter,
b. Mitglieder der erweiterten Schulleitung (§ 60 Abs. 1 Satz 3 SchulG), Fachleiterinnen und Fachleiter zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben bzw. Lehrkräfte, die im Auftrag der Schulleiterin oder des Schulleiters besondere Koordinierungsaufgaben im Sinne des § 33 ADO wahrnehmen,
c. Fachleiterinnen und Fachleiter am Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung, Lehrkräfte, die länger als zwei Jahre mit mindestens der Hälfte der Arbeitszeit an eine Schulaufsichtsbehörde abgeordnet sind sowie Lehrkräfte, die ihre Verwendungsbreite durch eine Tätigkeit in einer anderen Schule oder in der Schulaufsicht nachgewiesen oder bereits an anderen auf Führung und Management ausgerichteten Qualifizierungen teilgenommen haben,
d. weitere Lehrkräfte.
Konzept
Die Qualifikationserweiterung ist sequenziell aufgebaut und umfasst insgesamt 112 Stunden, die in Einzelveranstaltungen durchgeführt werden. Diese finden auch in der unterrichtsfreien Zeit statt. Sie beinhaltet sowohl theoretische und praktische Bausteine als auch selbstreflektorische Trainingseinheiten. Insbesondere:
Kognitive Er- und Verarbeitung von Inhalten: z.B. Informationseingaben, Problemerörterungen, gezielte Lektüre des Fortbildungsmaterials
Handlungssituationen: z.B. Arbeit an konkreten Problemstellungen der Schule mit und an Fällen aus der Alltagspraxis der Teilnehmenden
Handlungstraining/Simulation: z.B. Übungen, Demonstrationen, Gesprächstraining, Plan- und Rollenspiele, Simulationen von praxisrelevanten Verfahren und Handlungsformen im Sinne einer kontinuierlichen und individuellen Konzeptentwicklung
Reflexion: z.B. Reflexion der Alltagspraxis im Hinblick auf die Klärung der Leitungsrolle und Reflexion des eigenen Handelns und dessen Wirksamkeit, der eigenen Wertebezüge, Vorlieben, Stärken, Handlungsstereotypen und der Erweiterung des individuellen Handlungsrepertoires
Lernen in der Gruppe/Lernen in Triaden: z.B. Austausch von Sichtweisen und Erfahrungen, kooperatives Arbeiten, Präsentationen von Arbeitsergebnissen, Feedbackverfahren
Die Fortbildung zielt auf ein kompetenzorientiertes Lernen in Handlungssituationen unter Einbeziehung zentraler didaktischer Prinzipien der Erwachsenbildung.
Zur Vor- und Nachbereitung sind die individuelle Erarbeitung von Fachliteratur und die Auseinandersetzung mit dem Material erforderlich. Es werden ebenfalls Transfermöglichkeiten angeboten.
Bitte bringen Sie zu der Veranstaltung ein dienstliches digitales Endgerät mit.
Ziele
Ziel ist die Qualifizierung zu den in § 61 Abs. 6 Sätze 2 – 3 SchulG (BASS 1-1) aufgeführten Kenntnissen und Fähigkeiten.Inhaltliche Schwerpunkte
- Modul 1: Schulinterne und -externe Kommunikation und Kooperation
Entwicklung von Kompetenzen in den Bereichen Kommunikation und Kooperation in der Schule, mit schulischen Gremien sowie mit der Schulaufsicht, dem Schulträger und externen Partnern der Schule (Gespräche mit Stakeholdern: Konflikt – Kritik – Beratung). Dabei stehen u.a. Aspekte wie Konferenzgestaltung und –leitung im Fokus. Zudem setzen sich die Teilnehmenden mit den Themen `Rolle, Haltung und Führung und Rollenklarheit´ auseinander und machen sich mit dem neuen Leitbild `Schulleitung´ vertraut. Vorab thematisiert werden Erwartungen an die Fortbildung und das Lernverständnis in der Fortbildung. - Modul 2: Personalmanagement
Entwicklung von strategischen Kompetenzen für das Personalmanagement an der Schule unter Einbeziehung von Gender-Aspekten, der Belange von Schwerbehinderten und gesundheitsfördernder Aspekte. Dazu gehören auch Personalentwicklung und Entwicklung von Kompetenzen im Bereich `Unterricht beobachten und beurteilen´. - Modul 3: Gestaltung und Qualitätsentwicklung von Schule und Unterricht
Entwicklung von Innovations- und Managementkompetenzen bei der Organisations- und Unterrichtsentwicklung der Schule in Richtung Individualisierung, Steuerung notwendiger Veränderungsprozesse (Change-Management), Teamentwicklung im Leitungsteam und in der Organisation sowie Selbstmanagement. - Modul 4: Recht und Verwaltung
Sensibilisierung für rechtliche Fragestellungen und Probleme in den Bereichen Schul- und Dienstrecht. Entwicklung von Basiskompetenzen für die Bearbeitung von rechtlich relevanten Problemstellungen im Schulalltag sowie Entwicklung der Fähigkeit zur Nutzung von Hilfs- und Unterstützungsangeboten
Die Qualifizierung deckt die Inhaltsfelder 4 und 5 des Referenzrahmens Schulqualität NRW ab.
Bitte geben Sie bei der Anmeldung Ihre dienstliche E-Mailadresse an.
Allgemeine Hinweise:
Bitte geben Sie bei Ihrer Anmeldung auf dem Formular für Einzelanmeldung unter
„15 Sonstige Angaben“ unbedingt an, welche Leitungsfunktion Sie bereits in Ihrer Schule ausüben, um Sie für eine evtl. nötige Teilnehmerauswahl in die Fallgruppen a bis d (s. o. unter Adressaten) einordnen zu können. Bei einer Teilnehmerauswahl wird außerdem der schulspezifische Bedarf an zu besetzenden Leitungsstellen in den nächsten 3 Jahren berücksichtigt.
Für die Teilnahme an der Qualifizierung wird eine Anrechnung in Höhe einer Unterrichtsstunde auf die Unterrichtsverpflichtung gewährt, die für die Schule bedarfserhöhend wirksam wird.
Anmeldungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten behinderten Menschen im Sinne des § 2 (3) SGB IX werden, gemäß § 164 (4) SGB IX und Punkt 13 der Richtlinie zur Durchführung der Re-habilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX) im öffentlichen Dienst im Lande Nordrhein-Westfalen, innerhalb der jeweiligen Fallgruppen bevorzugt berücksichtigt.
Bei speziellen Fragen zur Barrierefreiheit des Tagungshauses setzen Sie sich bitte mit der zuständigen Fachleitung in Verbindung.
Sollten sich mehrere Lehrkräfte einer Schule anmelden, ist eine Priorisierung durch die Schulleitung vorzunehmen.
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung werden für die teilnehmenden Lehrkräfte von öffentlichen Schulen vom Dezernat 46 übernommen, die Fahrtkosten werden auf Antrag vom Dezernat 46 erstattet. Lehrkräften von Ersatzschulen wird bei Verfügbarkeit ein Platz in der Fortbildung ohne Kostenerstattung zur Verfügung gestellt. Eine evtl. vom Hotel erhobene Pauschale für Pausengetränke ist von den Teilnehmenden selbst zu tragen.
Die Reisekosten werden von der Bezirksregierung erstattet, sofern der Tagungsort nicht Dienst- oder Wohnort ist: Antrag für Reisekosten
Hinweise zur Beantragung von Kinderbetreuungskosten finden Sie auf den Internetseiten der Bezirksregierung Detmold: Antrag Kinderbetreuungskosten
Zielgruppe und Voraussetzungen
Qualifikationserweiterung für Lehrkräfte, die ein Amt als Schulleiterin oder Schulleiter anstreben.