Voraussetzungen
Grundlage ist der RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung 412-6.07.01-50216 vom 25.11.2008 in der Fassung vom 07.07.2018. Die Qualifikationserweiterung ist nach Maßgabe des Erlasses Voraussetzung für die Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren (EFV). Nach Abschluss der Qualifizierung wird eine Anmeldung der Teilnehmerinnen und Teilnehmern zum EFV erwartet.Adressaten
An der Qualifizierung können im Schuldienst des Landes oder im Ersatzschuldienst stehende Lehrkräfte mit der Befähigung für ein Lehramt gemäß § 61 Absatz 5 Satz 1 SchulG teilnehmen, wenn die Probezeit beendet ist.
Gehen für eine Schulform mehr Anträge ein als Teilnehmerplätze eingerichtet sind, wird die Auswahl in dieser Reihenfolge getroffen:
a. Mitglieder der Schulleitung (§ 60 Abs. 1 Satz 1 - 2 SchulG), Seminarleiterinnen und Seminarleiter,
b. Mitglieder der erweiterten Schulleitung (§ 60 Abs. 1 Satz 3 SchulG), Fachleiterinnen und Fachleiter zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben bzw. Lehrkräfte, die im Auftrag der Schulleiterin oder des Schulleiters besondere Koordinierungsaufgaben im Sinne des § 33 ADO wahrnehmen,
c. Fachleiterinnen und Fachleiter am Zentrum für schulpraktische Lehrer...
- Schulform
- Alle Schulformen (Allgemeine und BK)
- Bereich / Teilbereich
- Leitungsqualifizierungen und -fortbildungen / Erweiterte Schulleitung
- Zielgruppe und Voraussetzungen
- Qualifikationserweiterung für Lehrkräfte, die ein Amt als Schulleiterin oder Schulleiter anstreben.
Fachberatung Fortbildung
Sachbearbeitung