Zertifikatskurs Kunst SI - Qualifikationserweiterung
Grundinformationen
Schulform
Allgemeine Schulformen Sek. I (mit GY), Förder- und Klinikschulen
Bereich / Teilbereich
Qualifikationserweiterungen/Zertifikatskurse / Kunst
Inhalt
Ziele:
Ziel der Maßnahme ist es, künstlerische, fachdidaktische, fachmethodische und organisatorische Kompetenzen sowie gestaltungspraktische Handlungsformen zu vermitteln und somit grundlegende Qualifikationen für die Erteilung von Kunstunterricht in der Sekundarstufe I zu entwickeln. Gemeinsam wird der Frage nachgegangen, wie erfolgreicher Kunstunterricht heute aussehen muss, damit Kompetenzen gemäß der Kernlehrpläne aufgebaut werden und nachhaltiges künstlerisches Lernen und Arbeiten stattfinden kann.Dabei werden ebenso überfachliche Themen berücksichtigt, wie z.B. Umgang mit Heterogenität, individualisiertes Lernen, kooperative Lernformen, sprachsensibler Unterricht, Bildung für nachhaltige Entwicklung, gendergerechte Bildung und Sprache, Lernen in der digitalen Welt…
Inhalt:
Die einzelnen Module beziehen sich auf die Kernlehrpläne. Ausgehend von den drei darin verorteten Kompetenzbereichen Produktion, Rezeption und Reflexion von Kunst sowie den Inhaltsfeldern der Bildgestaltung (Form, Material, Farbe) und Bildkonzepte (Bildstrategien und Personale/Soziokulturelle Bedingungen) und der Gestaltungsfelder in Funktionszusammenhängen (u.a. Malerei, Grafik, Fotografie in Zusammenhang mit Narration, Expression, Fiktion/Vision) werden folgende Inhalte schwerpunktmäßig behandelt:- Auseinandersetzung mit den Zielen und Lehrplanvorgaben des Faches Kunst sowie ihrer Umsetzung im Unterricht
- Begegnung mit dem Begriff der Bildkompetenz und dessen Bedeutung für den Kunstunterricht und seine gesellschaftliche Dimension
- Künstlerische Arbeit mit Material, Form, Farbe
- Erprobung gestaltungspraktischer Techniken und ihrer unterrichtlicher Anwendung
- Entwicklung von Aufgabenstellungen für den Kunstunterricht, insbesondere mit Blick auf heterogene Lerngruppen
- Differenzierung im Kunstunterricht
- Beratung der Schülerinnen und Schüler in gestaltungspraktischen Prozessen (formatives Feedback)
- Beurteilung und Bewertung von Prozessen und Produkten im Kunstunterricht
- Erkundung von Methoden künstlerischer Bildbetrachtung
- Organisation des Kunstunterrichts
- Entwicklung und Beurteilung von Projekten und Projektarbeit im Kunstunterricht
- Konzeption und Realisation künstlerischer Präsentationsformen im Unterricht und in der Schule
- Einbindung von außerschulischen Ausstellungsorten und Zusammenarbeit mit außerschulischen Kooperationspartnern (Museen, Galerien, öffentlicher Raum, u.Ä.)
- Regelmäßige Analyse von Unterrichtsvorhaben auch unter Berücksichtigung überfachlicher Aspekte und Kompetenzen
- Grundlegende Unterweisung zum Umgang mit Gefahrstoffen, Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht an allgemeinbildenden Schulen in Nordrhein-Westfalen (RISU-NRW) und Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung (4 Std.)
- Aspekte der Heterogenität und des Gemeinsamen Lernens werden in diesem Zertifikatskurs vermittelt.
Organisation:
Die Dauer des Kurses beträgt ein Jahr.Der Kurs umfasst etwa 320 Stunden und wird über die Dauer eines Schuljahres mit wöchentlichen (8-stündigen) Sitzungen durchgeführt.
Für die Veranstaltung werden sowohl in Präsenz- als auch Onlinephasen digitale Tools und eine digitale Lernplattform zur Kommunikation genutzt, entsprechend ist hier die Bereitschaft zur Einarbeitung bzw. Kompetenzerweiterung wichtig.
Die regelmäßige Teilnahme an dem Zertifikatskurs ist Voraussetzung für den Erhalt der Unterrichtserlaubnis durch die schulfachliche Aufsicht.
Die Teilnahme wird für die Dauer der Maßnahme mit 5 Stunden (bei Haupt-, Förder- und Realschulen) bzw. 4 Stunden (bei Gymnasien, Gesamt-, Sekundar-, Gemeinschafts-, Primus-Schule und WBK) auf die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung angerechnet. Diese Anrechnung wirkt sich nicht bedarfserhöhend für die jeweilige Schule aus.
Die Anrechnung soll am Kurstag wirksam werden, um Unterrichtsausfall zu vermeiden. Die Teilnahme ist eine dienstliche Tätigkeit im Hauptamt. Für alle Veranstaltungen besteht Teilnahmepflicht.
Reisekosten werden auf Antrag von der Bezirksregierung erstattet. Lehrerinnen und Lehrer an Ersatzschulen werden gebeten, die Dienstreisegenehmigung bei ihrem Schulträger zu beantragen und dort auch die Kosten abzurechnen.
Schwerbehinderte Lehrkräfte werden bevorzugt berücksichtigt. In der Regel sind unsere Veranstaltungen barrierefrei. Bitte geben Sie dennoch bei der Anmeldung Ihren spezifischen Unterstützungsbedarf an, damit Ihre Teilhabe bestmöglich gesichert werden kann.
Sofern mehr Anmeldungen vorliegen, als Plätze vorhanden sind, erfolgt die Teilnehmerauswahl nach dem mit den Personalräten vereinbarten Quotierungsverfahren.
Zielgruppe und Voraussetzungen
Diese einjährige Qualifikationserweiterung richtet sich an unbefristet beschäftigte Lehrerkräfte der Sekundarstufe I, die im Besitz einer in Nordrhein-Westfalen gültigen Lehramtsbefähigung (Erste und Zweite Staatsprüfung oder Master of Education und Staatsprüfung) sind und das Fach Kunst in der Sekundarstufe I bereits fachfremd unterrichten oder mit Beginn der Qualifizierung unterrichten sollen. Die gemeinsame Planung, Durchführung und Evaluation von Unterricht sowie kollegiale Unterrichtshospitation und Beratung sind integraler Bestandteil dieser Maßnahme, um sicherzustellen, dass die erworbenen Kompetenzen umgesetzt und nachhaltig gesichert werden. Daher ist es notwendig, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der Zeit des Kurses im Fach Kunst SI unterrichten können. Zudem sind künstlerisches Verständnis, Erfahrungen in eigener künstlerischer Praxis und die aktive, konstruktive Mitarbeit in den Veranstaltungen wichtige Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme. Sie erhalten nach erfolgreicher Teilnahme ein Zertifikat und somit die Unterrichtserlaubnis im Fach Kunst SI. Sie erwerben keine weitere Lehramtsbefähigung. Lehrkräfte von Ersatzschulen ohne Lehramtsbefähigung mit erfolgreichem Feststellungsverfahren (nach § 7 ESchVO) erhalten eine Teilnahmebescheinigung, jedoch damit keine Unterrichtserlaubnis für öffentliche Schulen (Erlass vom 30. November 2011(226-2.02.02.02/102-93736/10).
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