Zertifikatskurse Beratungslehrer SI (FS, HS, RS, SekS, GE, GY, WBK, BK)
Rechtsgrundlage
1. Rd.Erl. vom 08.12.1997 (BASS 12-21 Nr. 4)2. Rd.Erl. vom 02.05.2017 (BASS 20-22 Nr. 57-60)
Vorbemerkung
Die Fortbildungsmaßnahme wird von Schulpsychologen und –psychologinnen der regionalen Beratungsstellendurchgeführt. Die S...Termine
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Zertifikatskurse Beratungslehrer SI (FS, HS, RS, SekS, GE, GY, WBK, BK)
Rechtsgrundlage
1. Rd.Erl. vom 08.12.1997 (BASS 12-21 Nr. 4)2. Rd.Erl. vom 02.05.2017 (BASS 20-22 Nr. 57-60)
Vorbemerkung
Die Fortbildungsmaßnahme wird von Schulpsychologen und –psychologinnen der regionalen Beratungsstellendurchgeführt. Die Struktur der Angebote zielt neben der Vermittlung individueller Beratungskompetenzen auch auf die Vernetzung der regionalen Beratungsstruktur. Gemäß Erlass vom 02.05.2017 umfasst innerhalb der Qualifizierung der Anteil der fachlichen Inhalte 190Fortbildungsstunden. Sie werden ergänzt und vertieft durch Erkundungen und Hospitationen in regionalen Beratungsstellen und Einrichtungen der exemplarischen Arbeit an Beratungsfällen und der Vertiefung inhaltlicher Themen in Teilgruppen. Über diesen praktischen Teil der Qualifizierung, der in Absprache mit der Kursleitung erfolgt, besteht seitens der Teilnehmenden Berichtspflicht. Die Anzahl der Teilnehmer/innen ist begrenztaufmaximal xx Beratungslehrkräfte pro Kurs.Die Anzahl der Teilnehmer/innen ist begrenzt auf maximal 20 Beratungslehrkräfte pro Kurs.
Hinweise zur Entlastung
Für die Dauer der Teilnahme am Zertifikatskurs wird eine wöchentliche Unterrichtsentlastung im Umfang von 3 Wochenstunden für Lehrkräfte an Hauptschulen, Förderschulen und Realschulen gewährt, 2 Wochenstunden für Lehrkräfte an Gesamtschulen, Sekundarschulen und Gymnasien und Weiterbildungskollegs und Berunfskolls für diese Fortbildungsmaßnahme. Dazu kommen zusätzlich die jeweiligen schulintern gewährten Entlastungsstunden für die Beratungstätigkeit an der Schule.Die Entlastung ist so durchzuführen, dass an dem für die Lehrerfortbildung festgesetzten Wochentag keine Unterrichtsverpflichtung besteht. Dies gilt sowohl für die konkreten Ausbildungstage als auch für die alternierend dazwischen liegenden Tage für Hospitation, Vor- und Nachbereitung etc. Diese Entlastung wird für die Schulen nicht bedarfserhöhend wirksam. Die Verrechnung erfolgt unter dem ASD-Schlüssel 970.
Eine regelmäßige Teilnahme (mindestens 80% der Gesamtkurszeit) und eine qualifizierte Mitarbeit werden vorausgesetzt. Am Ende des Kurses wird ein Zertifikat ausgestellt.
Ziele der Fortbildung
Die Fortbildung zielt auf eine Beratungstätigkeit in der Schule, die reflektiert, handlungsbezogen und bedarfsorientiert vor dem Hintergrund der besonderen Anforderungen und Ziele des Beratungskonzepts der Schule wahrgenommen werden soll. Die dafür notwendigen Methoden- und Prozesskompetenzen sollen im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Fortbildungsinhalte begleitend erworben werden.Die Förderung von Team- und Kooperationsfähigkeit im Rahmen der Beratungstätigkeit ist eine weitere zentrale Aufgabe der Fortbildungsmaßnahme. Dies gilt für den Bereich der innerschulischen Kooperation und auch für den Aufbau stabiler Kooperationsbeziehungen zu außerschulischen Einrichtungen.
Inhalte der Fortbildung
Die Qualifikationserweiterung zielt auf die Aneignung und die Erweiterung beratungs- und systembezogener Kompetenzen, die für die Tätigkeit von Beratungslehrkräften an Schulen bedeutsam sind. Folgende Arbeitsbereiche werden in den Blick genommen:- Beratung von Schülerinnen, Schülern und
Erziehungsberechtigten - Zusammenarbeit mit Lehrerinnen und Lehrern der eigenen Schule und deren kollegiale Beratung
- Zusammenarbeit mit außerschulischen Einrichtungen
- Beratungstätigkeit an der eigenen Schule
- Netzwerkbildung vor Ort
Neben dem Erwerb der auf die verschiedenen Beratungssituationen bezogenen spezifischen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sollen die Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer in der Fortbildungsmaßnahme die folgenden Inhalte bearbeiten:
- Beratungsverständnis, Beratungskonzepte, Beratungsformen
- Rollenklärung
- Aufgaben im Rahmen der Beratungstätigkeit
- Entwicklung von Team- und Kooperationsfähigkeit
- Gesprächsführung und Kommunikation
- Evaluation der Beratungsarbeit
Hospitationen bei und Kooperation mit erfahrenen Beratungslehrerinnen und -lehrern anderer Schulen sowie lokalen Beratungseinrichtungensollen die Fortbildungsarbeit ergänzen.
Für die Entwicklung der eigenen Beraterpersönlichkeit und den Erwerb von Beratungskompetenzen ist die praxisbezogene Auseinandersetzung mit den Ausbildungsinhalten erforderlich. Die Bereitschaft zur Selbstreflexion und zum aktiven Üben im geschützten Raum der Fortbildung ist somit unerlässlich. Ebenso ist durch die Schulen sicher zu stellen, dass die Teilnehmer/innen bereits während der Kurszeit die Möglichkeit haben, als Beratungslehrkraft praktisch zu arbeiten.
- Schulform
- Allgemeine Schulformen Sek. I (mit GY), BK, Förder- und Klinikschulen
- Bereich / Teilbereich
- Qualifikationserweiterungen/Zertifikatskurse / Beratungslehrer/innen
- Zielgruppe und Voraussetzungen
- Zielgruppe sind Beratungslehrkräfte aller Schulen aus dem Kreis Olpe, Bochum/Ennepe-Ruhr-Kreis, Märkischer Kreis/Hagen, Kreis Unna und Herne. Beratungslehrkräfte aus anderen als den genannten Kreisen/kreisfreien Städten können im ausgeschriebenen Zeitraum nicht teilnehmen, werden jedoch über Angebot...
Termine
Aktuell keine anstehenden Termine
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