Schulen spielen, auf Grund ihres täglichen unmittelbaren Kontaktes zu Kindern und Jugendlichen, eine zentrale Rolle in unserer Gesellschaft bei der Umsetzung des Schutzauftrages bei Anzeichen einer Kindes- oder Jugendwohlgefährdung. In der pädagogischen und unterrichtlichen Arbeit sind alle im System Schule tätigen Fachkräfte gesetzlich verpflichtet, das Wohl der Kinder und Jugendlichen im Blick zu behalten, frühzeitig Anhaltpunkte einer Gefährdung zu erkennen und gegebenenfalls im Sinne des Schutzauftrages zu handeln.
Für die anvertrauten Schüler*innen Sorge zu tragen gelingt am besten als Verantwortungsgemeinschaft. Schulsozialarbeiter*innen können hierbei, auch über die gesetzlichen Vorgaben hinaus, im Rahmen ihrer Tätigkeit im System Schule eine wichtige Rolle als Multiplikator*innen einnehmen, indem sie Unterstützung und Handlungssicherheit im Verfahrensablauf einer Gefährdungseinschätzung anbieten und im Rahmen einer multiprofessionellen Zusammenarbeit ihre Fachlichkeit einbringen. Je mehr Handlungssicherheit Schulsozialarbeiter*innen einbringen, desto besser kann ein kooperativer Kinder- und Jugendschutz in der Schule gelingen.
In der Fortbildung werden gemeinsam Auftrag und R...
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