Fortbildung für Fachkräfte im Multiprofessionellen Team (MPT) und der sozialpädagogischen Fachkräfte in der Schuleingangsphase
Grundinformationen
Schulform
Alle Schulformen (Allgemeine und BK)
Bereich / Teilbereich
Schule als System gestalten und entwickeln / Fortbildung für Schulen auf dem Weg zur Inklusion
Inhalt
Mit dem Besuch der Fortbildungsmaßnahme werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch Inhalte, Praxisbeispiele und Reflexionsphasen dabei unterstützt, mit ihrer Professionalität im Arbeitsfeld Schule wirksam zu werden. Sie erwerben grundlegende Kenntnisse und Fähigkeiten, mit deren Hilfe sie die konkrete Situation an ihrem Arbeitsort besser verstehen können und die es ihnen ermöglichen, sich im Rahmen eines abgestimmten Handelns in ein (inklusives) Schulsystem konstruktiv einzubringen.
Die Fortbildungsmaßnahme umfasst 69 Fortbildungsstunden. Sie wird im Blended-Learning-Format durchgeführt. wird in 7 Module (56 Fortbildungsstunden) zzgl. 6 Selbstlernelemente (13 Fortbildungsstunden) gegliedert:
Modul 1: Das System Schule – Meine Rolle
- Professioneller Umgang mit Heterogenität und Vielfalt in Schule
- Multiprofessionalität in Schule
Meine Rolle im multiprofessionellen Team - Aufgaben und Einsatz (MPT/Sozialpädagogische Fachkräfte; Begleiterlasses, Handlungsrahmen) - Pädagogische/Sonderpädagogische Arbeitsweisen (Classroom Management, Differenzierung und individuelle Förderung, Arbeitsplatzorganisation)
Modul 2: Mitwirkung bei der Ermittlung von Lernständen sowie der Förderplanung – Grundlagen der Gesprächsführung
- Kennenlernen einfacher diagnostischer Verfahren zur zielgerichteten Beobachtung als Grundlage schulischer Arbeit.
- Mitwirkung bei der Ermittlung von Lernständen und Lernentwicklungen (kontinuierliche, professionelle Beobachtung der Schülerinnen und Schüler im Unterricht, Lernausgangslagen- und Lernprozessdiagnostik) und kritische Auseinandersetzung bezogen auf schulische Prozesse
- Mitarbeit bei der Förderplanung
- Theoretischer Input und praktische Übungen zur Gesprächsführung (Beratungs-, Informations-, Konfliktgespräche etc.) und Gesprächstechniken, Stolpersteine in der Beratung und Kooperation
Modul 3: Einführung in die Förderschwerpunkte LE, ESE, SQ im Hinblick auf die professionsspezifische Tätigkeit in der Schule (online)
- Entwicklungsbereiche der Förderschwerpunkte LE, ESE, SQ
- Maßnahmen der Prävention und Intervention
- Regeln, Grenzen und Konsequenzen
- Deeskalation
- Matrix emotionaler und sozialer Kompetenzen (MesK)
- Zieldifferentes Lernen
- Autismus-Spektrum-Störung
- Förderschwerpunktspezifische Unterstützungsangebote
Modul 4: Einführung in die Förderschwerpunkte GG, KME, HK, Sehen sowie den Bereich Autismus-Spektrum-Störung im Hinblick auf die professionsspezifische Tätigkeit in der Schule
- Entwicklungsbereiche der Förderschwerpunkte GG, KME, HK, Sehen
- Richtlinien und Lehrpläne
- Autismus-Spektrum-Störung/Autismusberatung
- Förderschwerpunktspezifische Unterstützungsangebote
- Unterrichtsprinzipien zur Unterstützung dieser Schülerinnen und Schüler
- Praktische Erfahrung zum Umgang mit assistiven Technologien, TEACCH und UK
- Lebenspraktische Förderung
Modul 5: Basiskompetenzen im Bereich Mathematik (Rechenkompetenz) (online)
- Vorläuferfertigkeiten kennenlernen
- Entwicklung tragfähiger Zahlvorstellung
- Mengen, Zählen, Zahlen
- Prävention, Diagnose und Förderung
- Anschauungsmittel und Darstellungsmöglichkeiten
Modul 6: Basiskompetenzen in den Bereichen Sprache, Schriftspracherwerb und Lesen (online)
- Vorläuferfertigkeiten kennenlernen
- Phonologische Kompetenzen: phonologische Bewusstheit, Erkennen größerer sprachlicher Elemente (Wörter in Silben zerlegen, Reime…), sprachliches Arbeitsgedächtnis, Benennungsgeschwindigkeit
- Hören und Sprechen
- Wortschatz und grammatische Fähigkeiten
- Prävention und Förderung
- Entwicklung von Lesekompetenz
Modul 7: Basiskompetenzen im Bereich Mehrsprachigkeit als Unterrichtsprinzip
- Sensibilisierung Mehrsprachigkeit
- Mehrsprachigkeit als Bildungsziel in NRW (Hinterlegungswissen - Verankerung im RRSQ)
- Mehrsprachigkeit als Unterrichtsprinzip: Konsequenzen für das eigene Handeln im Hinblick auf eine produktive Nutzung der Sprachenvielfalt (Arbeit an konkreten Praxisbeispielen) Tools als Chance zur Teilhabe und Integration
- Mehrsprachige Leseförderung - Kennenlernen analoger und digitaler mehrsprachiger Literaturangebote
Zielgruppe und Voraussetzungen
Fachkräfte im Multiprofessionellen Team im Gemeinsamen Lernen an Grundschulen und weiterführenden Schulen und an Förderschulen sowie sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase Hinweise zur Beachtung: - Die Reisekosten der Teilnehmenden können aus dem Fortbildungsbudget der Schule erstattet werden. Eine Absprache hinsichtlich der Reisekosten sollte zwischen Schulleitung und Fachkraft im Vorfeld getroffen werden. Dienstunfallschutz nach § 31 BeamtVG wird gewährt. - Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden gebeten, ein digitales Endgerät (Tablet oder Laptop) mitzubringen. Die Nutzung von dienstlich zur Verfügung gestellten digitalen Endgeräten wird empfohlen. Ggf. können Leihgeräte zur Verfügung gestellt und/oder Kleingruppen gebildet werden. - Die Teilnahme wird im Umfang von 2 Unterrichtsstunden für ein Schulhalbjahr auf die Tätigkeit angerechnet. Die Anrechnung wirkt sich für die Schule nicht bedarfserhöhend aus. Hiervon abweichend wird bei Fachkräften in Multiprofessionellen Teams im Gemeinsamen Lernen, die auf der Grundlage des zwischenzeitlich aufgehobenen Erlasses vom 19. Juli 2018 eingestellt wurden, die Teilnahme am jeweiligen Fortbildungstag mit ihrer tatsächlichen Dauer bei der Arbeitszeit (§ 6 TV-L) berücksichtigt. - Um eine Teilnahme an der Fortbildung zu ermöglichen, sind die Belange von Teilzeitkräften zu berücksichtigen. Insoweit wird auf § 17 ADO in Verbindung mit § 2 Absatz 2 ADO hingewiesen, wonach der Umfang der Dienstpflichten der teilzeitbeschäftigten Lehrkräfte (Unterrichtsverpflichtung und außerunterrichtliche Aufgaben) der reduzierten Pflichtstundenzahl entsprechen soll. - Nach Nummer 13 der Richtlinie zum SGB IX ist die berufliche Fortbildung der schwerbehinderten Menschen gemäß § 164 Absatz 4 SGB IX zu fördern. Sie sind zu Fortbildungsmaßnahmen, die vom Land NRW veranstaltet werden, bevorzugt zuzulassen. Datenschutz: Zulässig sind Anwendungen, Programme und Apps (im Folgenden kurz „App“) bei denen sichergestellt werden kann, dass Daten mit Personenbezug aus der Schule nach den Vorgaben der DSGVO verarbeitet werden können. Wenn dies nicht sichergestellt werden kann, sollten mit der jeweiligen App nur Daten verarbeitet werden, die keinen direkten Personenbezug aufweisen. Informieren Sie sich auch gerne in der Handreichung „Datenschutz an Schulen“ der Medienberatung NRW.
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