Strahlenschutz Neuerwerb
Grundinformationen
Schulform
Allgemeine Schulformen Sek. I (mit GY), Förder- und Klinikschulen
Bereich / Teilbereich
Sicherheit in Schule und Unterricht / Strahlenschutz
Inhalt
Dieser Kurs richtet sich an Kolleginnen und Kollegen, die die Fachkunde im Strahlenschutz erwerben wollen, oder deren Fachkunde durch Nichtauffrischen innerhalb der 5-Jahres-Frist verfallen ist und nach der gültigen Rechtslage neu zu erwerben ist.
Eine Bestellung zur/zum Strahlenschutzbeauftragten an einer Schule oder eine Tätigkeit als Strahlenschutzbeauftragte/r ist nur mit einer gültigen Fachkunde möglich. Auch ein Umgang mit den neuen Schülerübungspräparaten, die keine Bauartzulassung mehr besitzen und für die eine Umgangsgenehmigung beim Amt für Arbeitsschutz beantragt werden muss, ist nur als Strahlenschutzbeauftragte/r möglich.
Im Rahmen dieser Fortbildung werden auch die physikalischen Grundlagen sowie grundlegenden, technischen Zusammenhänge zur Gerätekunde vermittelt. Als Hauptmodul werden die gesetzlichen Strahlenschutzbestimmungen für Schulen aus dem StrlSchG, der StrlSchV und der RiSU-NRW vermittelt. Darüber hinaus werden anhand von einfachen Umweltuntersuchungen und eigenen experimentellen Übungen (Praktikum zum Strahlenschutz) die Grundsätze und Bestimmungen zum Strahlenschutz an Schulen praktisch angewendet/ umgesetzt.
Die Teilnehmenden sollten Arbeitsmaterial und Taschenrechner, sowie eine Liste der an den Schulen vorhandenen radioaktiven Präparate zur Veranstaltung mitbringen.
Antworten auf die häufigsten Fragen zum Strahlenschutz finden sich hier (klicken).
Zielgruppe und Voraussetzungen
Lehrkräfte an allgemeinbildenden Schulen, die die Fachkunde gem. §82 StrlSchV benötigen.