Angebote der Gruppe PG Strahlenschutz

Bezirk: BRA

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Dieser Kurs richtet sich an Kolleginnen und Kollegen, die die Fachkunde im Strahlenschutz erwerben wollen, oder deren Fachkunde durch Nichtauffrischen innerhalb der 5-Jahres-Frist verfallen ist und nach der gültigen Rechtslage neu zu erwerben ist.

Eine Bestellung zur/zum Strahlenschutzbeauftragten an einer Schule oder eine Tätigkeit als Strahlenschutzbeauftragte/r ist nur mit einer gültigen Fachkunde möglich. Auch ein Umgang mit den neuen Schülerübungspräparaten, die keine Bauartzulassung mehr besitzen und für die eine Umgangsgenehmigung beim Amt für Arbeitsschutz beantragt werden muss, ist nur als Strahlenschutzbeauftragte/r möglich.

Im Rahmen dieser Fortbildung werden auch die physikalischen Grundlagen sowie grundlegenden, technischen Zusammenhänge zur Gerätekunde vermittelt. Als Hauptmodul werden die gesetzlichen Strahlenschutzbestimmungen für Schulen aus dem StrlSchG, der StrlSchV und der RiSU-NRW vermittelt. Darüber hinaus werden anhand von einfachen Umweltuntersuchungen und eigenen experimentellen Übungen (Praktikum zum Strahlenschutz) die Grundsätze und Bestimmungen zum Strahlenschutz an Schulen praktisch angewendet/ umgesetzt.

Die Teilnehmenden sollten Arbeitsmaterial und Tasc...

Schulform
Allgemeine Schulformen Sek. I (mit GY), Förder- und Klinikschulen
Bereich / Teilbereich
Sicherheit in Schule und Unterricht / Strahlenschutz
Fächer
Überfachlich
Zielgruppe und Voraussetzungen
Lehrkräfte an allgemeinbildenden Schulen, die die Fachkunde gem. §82 StrlSchV benötigen.

Fachberatung Fortbildung

Holger Franck

E-Mail: holger.franck@bra.nrw.de

Tel: 02931/82-3392

Sachbearbeitung

Petra Stein

E-Mail: petra.stein@bra.nrw.de

Tel: 02931/82-3225

Termine

Dieser Kurs richtet sich an Lehramtswärterinnen und Lehramtsanwärter, die die Fachkunde im Strahlenschutz erwerben wollen. Die Inhalte dieser Strahlenschutz-Fortbildung sind speziell auf den Umgang mit Quellen ionisierender Strahlung an Schulen konzipiert.
Gemäß der Fachkunderichtlinie Technik entspricht der Kurs den Inhalten der Fachkundegruppe S7.1 (Lehrerkurs).

Eine Bestellung zur/zum Strahlenschutzbeauftragten an einer Schule oder eine Tätigkeit als Strahlenschutzbeauftragte/r ist nur mit einer gültigen Fachkunde möglich.
An Schulen, an denen radioaktive Präparate oder Stoffe sowie ein Schulröntgengerät vorhanden sind, muss eine Strahlenschutzbeauftragte oder ein Strahlenschutzbeauftragter ernannt worden sein.
Insbesondere der Umgang mit radioaktiven Stoffen und Präparaten, die keine Bauartzulassung besitzen und für die eine Umgangsgenehmigung vorliegen muss, ist nur Strahlenschutzbeauftragten erlaubt.

Im Rahmen dieser Fortbildung werden die physikalischen Grundlagen sowie grundlegenden, technischen Zusammenhänge zur Gerätekunde vermittelt.
Als Hauptmodul werden die gesetzlichen Strahlenschutzbestimmungen für Schulen aus dem StrlSchG, der StrlSchV und der RiSU-NRW vermittelt.

Kenntnis...

Schulform
Allgemeine Schulformen Sek. I (mit GY), Förder- und Klinikschulen
Bereich / Teilbereich
Sicherheit in Schule und Unterricht / Strahlenschutz
Fächer
Überfachlich
Zielgruppe und Voraussetzungen
Lehramtswärterinnen und Lehramtsanwärter, die die Fachkunde gem. §47 und §82 StrlSchV benötigen.

Fachberatung Fortbildung

Holger Franck

E-Mail: holger.franck@bra.nrw.de

Tel: 02931/82-3392

Sachbearbeitung

Petra Stein

E-Mail: petra.stein@bra.nrw.de

Tel: 02931/82-3225

Termine

Aktuell keine anstehenden Termine

Gemäß der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) müssen alle Kolleginnen und Kollegen, die im Unterricht mit radioaktiven Substanzen oberhalb einer Freigrenze umgehen, im Besitz einer gültigen Fachkunde sein. Darüber hinaus sind von der Schulleiterin/von dem Schulleiter gemäß der StrlSchV und der RiSU-NRW mindestens eine Fachkollegin/ein Fachkollege sowie eine Vertretung zum Strahlenschutzbeauftragten zu bestellen.
An den meisten Schulen befinden sich Präparate oberhalb der Freigrenzen gemäß der StrlSchV 2018, von daher müssen und sollten alle Kolleginnen und Kollegen, die in den Jahrgangsstufe 8 oder 9 sowie 11 bis 13 Physik unterrichten, im Besitz einer gültigen Fachkunde sein.
Gemäß §48 der StrlSchV muss die Fachkundebescheinigung mindestens alle fünf Jahre durch Teilnahme an einem anerkannten Kurs aktualisiert werden. Die Teilnahme an dieser Aktualisierungsfortbildung setzt somit eine kontinuierliche Auffrischung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Fristen voraus. Andernfalls muss ein Neuerwerb erfolgen, hierfür bietet das Dezernat 46 ebenfalls mehrtägige Fortbildungskurse an.
Bei diesem Aktualisierungskurs handelt es sich um einen speziellen Lehrerkurs, in dem neben den physikal...

Schulform
Allgemeine Schulformen Sek. I (mit GY), Förder- und Klinikschulen
Bereich / Teilbereich
Sicherheit in Schule und Unterricht / Strahlenschutz
Fächer
Überfachlich
Zielgruppe und Voraussetzungen
-

Fachberatung Fortbildung

Holger Franck

E-Mail: holger.franck@bra.nrw.de

Tel: 02931/82-3392

Sachbearbeitung

Petra Stein

E-Mail: petra.stein@bra.nrw.de

Tel: 02931/82-3225

Termine