Qualifikationserweiterung für Lehrkräfte, die ein Amt als Schulleiterin oder Schulleiter anstreben (SLQ)
Grundinformationen
Schulform
Alle Schulformen (Allgemeine und BK)
Bereich / Teilbereich
Leitungsqualifizierungen und -fortbildungen / Schulleitung
Inhalt
Grundlage:
Grundlage ist der Erlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung 21-01 Nr. 30 v. 02.05.2016. Die Qualifikationserweiterung ist nach Maßgabe des Erlasses Voraussetzung für die Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren (EFV). Nach Abschluss der Qualifizierung wird eine Anmeldung der Teilnehmerinnen und Teilnehmern zum EFV erwartet.Konzept:
Die Qualifikationserweiterung ist modular aufgebaut und umfasst insgesamt 104 Stunden, die in Einzelveranstaltungen durchgeführt werden. Diese finden auch in der unterrichtsfreien Zeit statt. Siebeinhaltet sowohl theoretische Bausteine als auch praktische Trainingseinheiten, insbesondere das Lernen in Handlungssituationen wird angestrebt.
Zur Vor- und Nachbereitung ist die individuelle Erarbeitung von Fachliteratur und die Bearbeitung aufbereiteter Materialien erforderlich. Dafür werden besondere Aufgabenstellungen eingesetzt, die auch praktische Übungen in der eigenen Schule zur Erprobung von erlernten Handlungsformen umfassen können.
Die Fähigkeit und Bereitschaft, sich auch außerhalb zeitlich gebundener Lernzeiten mit entsprechenden Fortbildungsunterlagen eigenständig auseinanderzusetzen, wird vorausgesetzt.
Ziele:
Ziel ist die Qualifizierung zu den in § 61 Abs. 6 Sätze 2 - 3 SchulG (BASS 1-1) aufgeführten Kenntnissen und Fähigkeiten, und zwar- Entwicklung von Kompetenzen in den Bereichen Kommunikation und Kooperation in der Schule, mit schulischen Gremien sowie mit der Schulaufsicht, dem Schulträger und externen Partnern der Schule.
- Entwicklung von Kompetenzen für das Personalmanagement an der Schule unter Einbeziehung von Gender-Aspekten, der Belange von schwerbehinderten und gesundheitsfördernder Aspekte.
- Entwicklung von Kompetenzen für die Qualitätsentwicklung der Schule und des Unterrichts, der Erziehungsarbeit der Schule und zum Aufbau einer Evaluationskultur in der Schule.
- Entwicklung von Basiskompetenzen für die Bearbeitung von rechtlich relevanten Problemstellungen im Schulalltag sowie Entwicklung der Fähigkeit zur Nutzung von Hilfs- und Unterstützungsangeboten.
Inhaltliche Schwerpunkte:
- Modernes Führungsverständnis
- Aktuelles Schulmanagement
- Wissenschaftliche Theorien und Modelle
- Systemisch-konstruktivistische Blick für Führung und Organisation
- Emotionale Führung
- Körpersprache
- Leadership Embodiment
- Referenzrahmen Schulqualität
- Konferenzgestaltung
- Personal- und Teamentwicklung
- Changemanagement
- Unterricht beobachten und beurteilen
Hier finden Sie den zugrundeliegenden Erlass (BASS 20-22 Nr. 62).
Des Weiteren weisen wir auf die allgemeinen Rahmenbedingungen für die Durchführung von Lehrerfortbildungen im Regierungsbezirk Arnsberg hin, die unter unseren FAQ einsehbar sind.
Zielgruppe und Voraussetzungen
Das Fortbildungsangebot richtet sich an Lehrkräfte, die zeitnah das Eignungsfeststellungsverfahren durchlaufen werden. An der Qualifizierung können im Schuldienst des Landes oder im Ersatzschuldienst stehende Lehrkräfte mit der Befähigung für ein Lehramt gemäß § 61 Absatz 5 Satz 1 SchulG teilnehmen, wenn die Probezeit beendet ist. Gehen für eine Schulform mehr Anträge ein als Teilnehmerplätze eingerichtet sind, wird die Auswahl in dieser Reihenfolge getroffen: a. Mitglieder der Schulleitung (§ 60 Abs. 1 Satz 1 - 2 SchulG), Seminarleiterinnen und Seminarleiter, b. Mitglieder der erweiterten Schulleitung (§ 60 Abs. 1 Satz 3 SchulG), Fachleiterinnen und Fachleiter zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben bzw. Lehrkräfte, die im Auftrag der Schulleiterin oder des Schulleiters besondere Koordinierungsaufgaben im Sinne des § 33 ADO wahrnehmen (diese Vorschrift gilt nicht für Lehrkräfte an Realschulen), c. Fachleiterinnen und Fachleiter am Studienseminar, Lehrkräfte, die länger als zwei Jahre mit mindestens der Hälfte der Arbeitszeit an eine Schulaufsichtsbehörde abgeordnet sind sowie Lehrkräfte, die ihre Verwendungsbreite durch eine Tätigkeit in einer anderen Schule oder in der Schulaufsicht nachgewiesen oder bereits an anderen auf Führung und Management ausgerichteten Qualifizierungen teilgenommen haben, d. weitere Lehrkräfte. Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen insbesondere auch in Leitungsfunktionen. Anmeldungen von Frauen werden daher besonders begrüßt (vgl. LGG §11 Abs.1 in Verbindung mit dem aktuell gültigem Frauenförderplan NRW/Gleichstellungsplan NRW). Die Anmeldung schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne des § 2 SGB IX ist erwünscht. Bewerbungen von Lehrkräften mit Zuwanderungsgeschichte sind ausdrücklich erwünscht. Innerhalb der vorgenannten Vergleichsgruppen a. – d. werden Lehrkräfte, deren Teilnahme an der Qualifizierung aus Kapazitätsgründen bereits einmal abgelehnt worden ist, bevorzugt berücksichtigt, ansonsten entscheidet das Los.
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