Konzepte von Demokratie und sozialer Gerechtigkeit: Martha Nussbaum und John Rawls

Pilotierung
Angebotsnummer (ANR): 109720

Grundinformationen

Schulform

Allgemeine Schulformen Sek. II

Inhalt

Ziele
Die Schülerinnen und Schüler…

  • analysieren und rekonstruieren eine staatsphilosophische Position zur Bestimmung von Demokratie und eine zur Bestimmung von sozialer Gerechtigkeit in ihrem gedanklichen Aufbau,
  • stellen differenziert gedankliche Bezüge zwischen den Positionen zur Bestimmung von Demokratie und sozialer Gerechtigkeit her und ordnen sie in die Tradition der Begründung des modernen demokratischen Rechtsstaates ein,
  • stellen globale Probleme als Bedrohung für die friedliche Koexistenz der Völker und Staaten dar und entwickeln eigene Lösungsbeiträge zum Zusammenleben der Völker und Staaten angesichts dieser Probleme,
  • bewerten kriteriengeleitet und differenziert argumentierend die Tragfähigkeit der behandelten Positionen zur Bestimmung von Demokratie und sozialer Gerechtigkeit,
  • erörtern argumentativ abwägend das Problem einer unter gegenwärtigen Verhältnissen tragfähigen Bestimmung von Demokratie und sozialer Gerechtigkeit und greifen dabei auf relevante Positionen zu ihrer Bestimmung zurück.

Inhalt
Die Ausführungen Martha Nussbaums in ihrem Werk "Grenzen der Gerechtigkeit" sind ab dem Abitur 2026 obligatorisch. Die Fortbildung wird daher einen Überblick über die inhaltlichen Fragestellungen vermitteln, die Nussbaum mit ihrem Capability Approach (Fähigkeitenansatz) aufwirft. Im Zentrum stehen aber auch Fragen der von Nussbaum in Betracht gezogenen philosophischen Traditionen, der Anwendungsmöglichkeiten ihres Ansatz auf nationaler wie globaler Ebene und eine Betrachtung der Verweise auf ihren Lehrer John Rawls. Weiterhin ist die Untersuchung menschlicher Grundbedürfnisse und des daraus abgeleiteten Capability Approach ein zentraler Aspekt der Fortbilung.

Fragestellungen und Herausforderungen des Gemeinsamen Lernens werden als Regelfall der Planungen berücksichtigt.

Bezüge

Bezug zum Referenzrahmen Schulqualität:
2.1.1 Die Lehr- und Lernprozesse sind an den zu erzielenden Ergebnissen und Wirkungen ausgerichtet, wie sie im Schulgesetz, in Richtlinien, Lehrplänen und weiteren Vorgaben zu pädagogischen und gesellschaftlich bedeutenden Aufgabenbereichen ausgewiesen sind.
3.1.1 Der Umgang und die Auseinandersetzung mit Werten und Normen regen zur Wertereflexion und zur Auseinandersetzung mit demokratischen, ethischen und sozialen Aspekten an.

Bezug zum Medienkompetenzrahmen:
3.3 Kommunikation und Kooperation in der Gesellschaft:
Kommunikations- und Kooperationsprozesse im Sinne einer aktiven Teilhabe an der Gesellschaft gestalten und reflektieren; ethische Grundsätze sowie kulturell-gesellschaftliche Normen beachten

Bezug zum Lehrplan:
https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/system/files/media/document/file/philosophie_2026_gg.pdf; dort Verweis auf Nussbaum: Kernstellen aus Nussbaum: Die Grenzen der Gerechtigkeit (Kapitel 1, Abschnitte 2 und 7; Kapitel 5, Abschnitte 8 und 9).
KLP Philosophie SEK II: Inhaltsfeld 5 - Zusammenleben in Staat und Gesellschaft; Konzepte von Demokratie und sozialer Gerechtigkeit

Organisatorischer Rahmen

Spezielle Hinweise
  • Die Teilnehmenden werden gebeten, ein digitales Endgerät (Tablet oder Laptop) mitzubringen. Die Nutzung von dienstlich zur Verfügung gestellten digitalen Endgeräten wird empfohlen. Ggf. können Leihgeräte zur Verfügung gestellt und/ oder Kleingruppen gebildet werden.
  • Zur systematischen Verankerung von Fortbildungserkenntnissen im Kollegium ist die Anmeldung von zwei oder mehreren Lehrkräften einer Schule möglich und begrüßenswert.
  • Ggf. entstehende Materialkosten müssen über das jeweilige Schulfortbildungsbudget erstattet werden.
  • Bei der Teilnahme an digitalen Formaten im Rahmen von Fortbildung sind in besonderer Weise Auswirkungen auf die Summe der dienstlichen Tätigkeiten zu beachten. (Weitere Hinweise siehe: BASS 20-22 Nr. 15 „Dienstvereinbarung mit den Hauptpersonalräten zum Einsatz digitaler Formate in der Lehrkräftefortbildung“).

Allgemeine Hinweise
  • Sofern mehr Anmeldungen als Plätze vorhanden sind, erfolgt die Teilnehmendenauswahl nach einem mit den Personalräten vereinbarten Auswahlverfahren. Personen mit Schwerbehinderung werden bei der Anmeldung im Rahmen der Auswahlkriterien bevorzugt berücksichtigt.
  • Datenschutz: Zulässig sind Anwendungen, Programme und Apps (im Folgenden kurz „App“) bei denen sichergestellt werden kann, dass Daten mit Personenbezug aus der Schule nach den Vorgaben der DSGVO verarbeitet werden können. Wenn dies nicht sichergestellt werden kann, sollten mit der jeweiligen App nur Daten verarbeitet werden, die keinen direkten Personenbezug aufweisen. Informieren Sie sich auch gerne in der Handreichung „Datenschutz an Schulen“ der Medienberatung NRW.
  • Die Reisekosten der Teilnehmenden werden aus dem Fortbildungsbudget der Schulen erstattet.
  • Entnehmen Sie weiterführende Informationen aus unseren FAQs, z. B. zu Kinderbetreuungskosten: https://www.bezreg-muenster.de/themen/bildung-schule-und-sport/aus-und-fortbildung/fort-und-weiterbildung/organisatorische

Zielgruppe und Voraussetzungen

Lehrkräfte, die das Fach Philosophie in der Sekundarstufe II unterrichten

Kontakt

Fachberatung Fortbildung

Svenja Bähner

E-Mail: svenja.baehner@brms.nrw.de

Tel: 0251/411 - 2594

Sachbearbeitung

Svenja Bähner

E-Mail: svenja.baehner@brms.nrw.de

Tel: 0251 411 - 2594

Anmeldung

Derzeit sind keine Anmeldungen als schulexterne Lehrkräftefortbildung möglich. Neue Termine werden ausschließlich online veröffentlicht.