Auffrischung der Rettungsfähigkeit für Lehrerinnen und Lehrer an Grundschulen, Förderschulen und weiterführenden Schulen
Pilotierung
Inhalt
Die Auffrischung der Rettungsfähigkeit gemäß des Erlasses „Sicherheitsförderung im Schulsport“ vom 01.12.2014 bei der Nutzung öffentlicher, beaufsichtigter oder schuleigener Bäder mit einer Wassertiefe von mehr als 1,20 m (gr. RF) umfasst Theorie und Praxis wie folgt:
- von der Wasseroberfläche aus einen etwa 5 kg schweren Gegenstand vom Beckenboden heraufholen und zum Beckenrand bringen
- ca. 10 m weit tauchen
- Umklammerungen durch in Gefahr geratene Personen entweder vermeiden oder sich aus diesen lösen,
- einen etwa gleich schweren Menschen mittels Kopf- oder Achselschleppgriff ca. 15 m weit schleppen und an Land bringen und
- lebensrettende Sofortmaßnahmen ergreifen können (vgl. hierzu: BASS 13-59 Nr.1)
Sollte diese Fortbildung nicht mehr buchbar sein, wenden Sie sich bezüglich einer Schulinternen Fortbildung gerne an uns.
Thorsten.Kortmann@bezreg-muenster.nrw.de
- von der Wasseroberfläche aus einen etwa 5 kg schweren Gegenstand vom Beckenboden heraufholen und zum Beckenrand bringen
- ca. 10 m weit tauchen
- Umklammerungen durch in Gefahr geratene Personen entweder vermeiden oder sich aus diesen lösen,
- einen etwa gleich schweren Menschen mittels Kopf- oder Achselschleppgriff ca. 15 m weit schleppen und an Land bringen und
- lebensrettende Sofortmaßnahmen ergreifen können (vgl. hierzu: BASS 13-59 Nr.1)
Sollte diese Fortbildung nicht mehr buchbar sein, wenden Sie sich bezüglich einer Schulinternen Fortbildung gerne an uns.
Thorsten.Kortmann@bezreg-muenster.nrw.de
- Fächer
-
Sport
- Zielgruppe und Voraussetzungen
- Lehrerinnen und Lehrer an Grundschulen, Förderschulen und weiterführenden Schulen
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