Auffrischung der Rettungsfähigkeit für Lehrerinnen und Lehrer an Grundschulen, Förderschulen und weiterführenden Schulen
Grundinformationen
Schulform
Allgemeine Schulformen
Bereich / Teilbereich
Sportfortbildungen / Allgemein
Inhalt
Die Auffrischung der Rettungsfähigkeit gemäß des Erlasses „Sicherheitsförderung im Schulsport“ vom 01.12.2014 bei der Nutzung öffentlicher, beaufsichtigter oder schuleigener Bäder mit einer Wassertiefe von mehr als 1,20 m (gr. RF) umfasst Theorie und Praxis wie folgt:
- von der Wasseroberfläche aus einen etwa 5 kg schweren Gegenstand vom Beckenboden heraufholen und zum Beckenrand bringen
- ca. 10 m weit tauchen
- Umklammerungen durch in Gefahr geratene Personen entweder vermeiden oder sich aus diesen lösen,
- einen etwa gleich schweren Menschen mittels Kopf- oder Achselschleppgriff ca. 15 m weit schleppen und an Land bringen und
- lebensrettende Sofortmaßnahmen ergreifen können (vgl. hierzu: BASS 13-59 Nr.1)
Sollte diese Fortbildung nicht mehr buchbar sein, wenden Sie sich bezüglich einer Schulinternen Fortbildung gerne an uns.
Thorsten.Kortmann@bezreg-muenster.nrw.de
Zielgruppe und Voraussetzungen
Lehrerinnen und Lehrer an Grundschulen, Förderschulen und weiterführenden Schulen