Schülerinnen und Schüler mit herausforderndem Verhalten verstehen und fördern

Angebotsnummer (ANR): 108560

Grundinformationen

Schulform

Alle Schulformen (Allgemeine und BK)

Bereich / Teilbereich

Fachbereichsübergreifende Fortbildungen / Inklusion

Inhalt

„Jedes Verhalten hat seinen guten Grund.“

In vielen Klassen gibt es Kinder und Jugendliche, die erhebliche emotionale „Päckchen“ mit sich herumtragen. Nach außen hin fallen sie durch massiv störendes, gefährdendes oder auch durch völlig zurückgezogenes Verhalten auf und sind auf gezielte Hilfestellungen angewiesen.

In dieser Fortbildungsreihe lernen Lehrkräfte, hinter das auffällige Verhalten zu blicken und die Motive dafür zu erkennen. Sie entdecken die ungestillten und verletzten Bedürfnisse, die zu herausforderndem, auch inakzeptablem Verhalten führen. Mittels der kollegialen Fallanalyse – einem speziellen Verfahren der kollegialen Beratung – lernen sie ein Diagnostik-Tool kennen und üben sich mehrfach in seiner Anwendung. Dazu können sie auch einen eigenen Fall aus Ihrer Praxis einbringen.

Darüber hinaus wird vermittelt, aus den Diagnostik-Ergebnissen für einen konkreten Fall eine gezielte Förderplanung abzuleiten.

Die Reihe findet an vier Ganztagen in Präsenz statt, dazwischen liegen praktische Transferaufgaben, die die Teilnehmenden eigenständig in den Phasen zwischen den Veranstaltungen in ihrer Unterrichtspraxis erproben.

Schwerpunkte der Maßnahme:

  • Theoretische Grundlagen:

    - Komfortzonenmodell: Definition der Zielgruppe „Schülerinnen und Schüler mit herausforderndem Verhalten“ aus zwei Perspektiven
    - Vertragsmodell: Grenzen der pädagogischen Arbeit, Bedeutung der Beziehungsarbeit
    - Eulenmodell: Erklärung von herausforderndem Verhalten, Schlussfolgerungen für Förderansätze und für das System Schule

  • Kollegiale Fallanalyse:

    - Anhand eines vorgegebenen Falls wird strukturiert ein Fall eines Schülers oder einer Schülerin mit herausforderndem Verhalten analysiert und erste Förderansätze werden unter Einbeziehung von Splint (Digitales Förderplantool) erarbeitet.

Außerdem werden zentrale Fördermaßnahmen thematisiert:
  • Schaffen einer sicheren Lernumgebung durch Führung und Classroom Management
  • Individuelle entlastende Hilfen wie die gezielte Reduktion von Aufgaben, (non-)verbale Kommunikationsstrategien, Auszeit- und Rückzugsmöglichkeiten
  • Kompetenzstärkende Hilfen wie Entspannungstechniken, Dissoziieren und den „sicheren Begleiter“

Schulqualität NRW – Referenzrahmen Schulqualität
Im Kontext der emotional-sozialen Entwicklung sind besonders folgende Kriterien relevant:
  • A. Lehren und Lernen
    - Individuelle Förderung (Kriterium 2.3)
    - Lern- und Entwicklungsbegleitung (2.4)
    - Prävention und Intervention bei Verhaltensauffälligkeiten
  • B. Schulkultur
    - Wertschätzendes, respektvolles Miteinander (4.1)
    - Erziehungspartnerschaften (4.3)
    - Gewaltprävention, Partizipation, soziale Lernformen
  • C. Führung und Management
    - Kooperation mit Jugendhilfe, Schulsozialarbeit, Psychologischen Diensten
    - Fortbildungen zu deeskalierendem Verhalten, Classroom-Management

Zur systematischen Verankerung von Fortbildungserkenntnissen im Kollegium ist die Anmeldung von zwei oder mehreren Lehrkräften einer Schule möglich und begrüßenswert.

Die Fortbildungsmaßnahme findet an vier Ganztagen in Präsenz statt, dazwischen liegen praktische Transferaufgaben, die die Teilnehmenden eigenständig in den Phasen zwischen den Veranstaltungen in ihrer Unterrichtspraxis erproben.

Den Abschluss bildet eine zweistündige Rückkopplungseinheit (Online) zur Wirksamkeit im darauffolgenden Halbjahr.

Organisatorischer Rahmen

Spezielle Hinweise
  • Die Teilnehmenden werden gebeten, ein digitales Endgerät (Tablet oder Laptop) mitzubringen. Die Nutzung von dienstlich zur Verfügung gestellten digitalen Endgeräten wird empfohlen. Ggf. können Leihgeräte zur Verfügung gestellt und/ oder Kleingruppen gebildet werden.
  • Zur systematischen Verankerung von Fortbildungserkenntnissen im Kollegium ist die Anmeldung von zwei oder mehreren Lehrkräften einer Schule möglich und begrüßenswert.
  • Ggf. entstehende Materialkosten müssen über das jeweilige Schulfortbildungsbudget erstattet werden.
  • Bei der Teilnahme an digitalen Formaten im Rahmen von Fortbildung sind in besonderer Weise Auswirkungen auf die Summe der dienstlichen Tätigkeiten zu beachten. (Weitere Hinweise siehe: BASS 20-22 Nr. 15 „Dienstvereinbarung mit den Hauptpersonalräten zum Einsatz digitaler Formate in der Lehrkräftefortbildung“).

Allgemeine Hinweise
  • Sofern mehr Anmeldungen als Plätze vorhanden sind, erfolgt die Teilnehmendenauswahl nach einem mit den Personalräten vereinbarten Auswahlverfahren. Personen mit Schwerbehinderung werden bei der Anmeldung im Rahmen der Auswahlkriterien bevorzugt berücksichtigt.
  • Datenschutz: Zulässig sind Anwendungen, Programme und Apps (im Folgenden kurz „App“) bei denen sichergestellt werden kann, dass Daten mit Personenbezug aus der Schule nach den Vorgaben der DSGVO verarbeitet werden können. Wenn dies nicht sichergestellt werden kann, sollten mit der jeweiligen App nur Daten verarbeitet werden, die keinen direkten Personenbezug aufweisen. Informieren Sie sich auch gerne in der Handreichung „Datenschutz an Schulen“ der Medienberatung NRW.
  • Die Reisekosten der Teilnehmenden werden aus dem Fortbildungsbudget der Schulen erstattet.
  • Entnehmen Sie weiterführende Informationen aus unseren FAQs, z. B. zu Kinderbetreuungskosten: https://www.bezreg-muenster.de/themen/bildung-schule-und-sport/aus-und-fortbildung/fort-und-weiterbildung/organisatorische


Das Angebot kann auch als schulinterne Fortbildungsmaßnahme angefragt werden.

Zielgruppe und Voraussetzungen

Lehrkräfte aller Schulformen

Kontakt

Fachberatung Fortbildung

Beate Huiskes

E-Mail: beate.huiskes@brms.nrw.de

Tel: +49 251 411-5662

Sachbearbeitung

Wolfgang David

E-Mail: wolfgang.david@brms.nrw.de

Tel: +492514111586

Anmeldung

beate.huiskes@brms.nrw.de