Aufgaben und Funktionen der Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen
Grundinformationen
Schulform
Alle Schulformen (Allgemeine und BK)
Bereich / Teilbereich
Sonstige Aufgaben im System Schule / Gleichstellung
Inhalt
In dieser Fortbildungsveranstaltung wird - auf Grundlage der rechtlichen Vorgaben - die Rolle der Ansprechpartnerin in der Schule aufgezeigt und anhand konkreter Beispiele diskutiert und reflektiert. Neu bestellte Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen sollen das nötige Rüstzeug für ihre Arbeit in den Schulen bekommen.
Anmeldung
Die Anmeldung interessierter Kolleginnen erfolgt online. Bitte beachten Sie, dass gemäß § 15 (2) LGG ausschließlich Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen zugelassen werden können.
Die Anzahl der Teilnehmerinnen ist auf 35 begrenzt. Die gebuchten Teilnehmerinnen erhalten eine Einladung zur Veranstaltung mit genauer Raumangabe. Ohne diese Einladung durch die Bezirksregierung Münster ist eine Teilnahme nicht möglich.
Der Veranstaltungsort ist barrierefrei.
Die Anmeldung von schwerbehinderten Lehrkräften ist ausdrücklich erwünscht.
Bemerkungen
Die Teilnehmenden werden gebeten, ein digitales Endgerät (Tablet oder Laptop) mitzubringen. Die Nutzung von dienstlich zur Verfügung gestellten digitalen Endgeräten wird empfohlen.
Hinweis zum Datenschutz
Zulässig sind Anwendungen, Programme und Apps (im Folgenden kurz „App“) bei denen sichergestellt werden kann, dass Daten mit Personenbezug aus der Schule nach den Vorgaben der DSGVO verarbeitet werden können. Wenn dies nicht sichergestellt werden kann, sollten mit der jeweiligen App nur Daten verarbeitet werden, die keinen direkten Personenbezug aufweisen. Informieren Sie sich auch gerne in der Handreichung „Datenschutz an Schulen“ der Medienberatung NRW.
Bezüge zum Referenzrahmen Schulqualität
- Kriterium 1.4.1: Die Schule schöpft ihre Möglichkeiten zur Verringerung von ungleichen Bildungschancen und Benachteiligungen aus.
- Kriterium 3.1.1: Der Umgang und die Auseinandersetzung mit Werten und Normen regen zur Wertereflexion und zur Auseinandersetzung mit demokratischen, ethischen und sozialen Aspekten an.
- Kriterium 3.2.1: Der Umgang miteinander ist von gegenseitigem Respekt und gegenseitiger Unterstützung geprägt.
- Kriterium 3.2.2: In allen Bereichen wird Diversität geachtet und berücksichtigt.
- Kriterium 4.3.1: An Schulen wird teamorientiert gearbeitet.
Referenzrahmen Schulqualität
Bezüge zum Gleichstellungsplan 2024-2028
- Schwerpunktziel 2: Die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege wird weiterhin gefördert. Die schulformübergreifenden und –gebundenen Teilzeitvereinbarungen werden in Schule und ZfsL umgesetzt.
- Schwerpunktziel 4: Die Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen an den Schulen und an den ZfsL werden für ihre Aufgaben qualifiziert und bei ihrer Arbeit unterstützt.
Gleichstellungsplan 2024-28
Allgemeine Hinweise
- Ggfs. entstehende Kosten müssen über das jeweilige Schulfortbildungsbudget ersetzt werden.
- Auf § 57 Absatz 3 Satz 2 Schulgesetz NRW wird hingewiesen.
Zielgruppe und Voraussetzungen
Die Veranstaltung richtet sich [b] ausschließlich [/b] an neu bestellte und zukünftige Ansprechpartnerinnen und deren Stellvertreterinnen, die sich über die Aufgaben und Funktion der Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen informieren und auf ihre Rolle vorbereiten wollen.