Thomas Nagel vs. KI – Das reduktionistische Menschenbild auf dem Prüfstand des kompetenzorientierten Philosophieunterrichts
Grundinformationen
Schulform
Allgemeine Schulformen Sek. II
Inhalt
Ziele
Die Fortbildungsveranstaltung zielt darauf ab, gemeinsam mit den Teilnehmenden sowohl didaktisch-methodisch als auch im Sinne der Kompetenzorientierung (Sach-, Urteils- und Handlungskompetenz) die aktuelle philosophische Fragen in Bezug zum Phänomen der Künstlichen Intelligenz und der Frage nach deren Bewusstsein im authentischen und aktuellen Diskurs zu verorten, um damit die Grundlage für den Philosophieunterricht (bzw. im Unterrichtsvorhaben) zu legen.
In diesem Sinne wird eine notwendige Grundlage für eine zeitgemäße Auseinandersetzung mit dem Leib-Seele-Verhältnis geschaffen, indem neben der inhaltlichen Klärung eine mögliche Umsetzung für ein Unterrichtsvorhaben im
Inhaltsfeld 3 des Grundkurses skizziert und im zweiten Teil der Fortbildung evaluiert und erweitert wird. Anknüpfungen zur Arbeit im Leistungskurs sind angelegt.
Inhalt
Die philosophische Frage nach dem Verhältnis von Leib und Seele bzw. Körper und Geist gilt als Grundlagenfrage zur Klärung des Phänomens "Bewusstsein" und hat durch die aktuelle Debatte um Möglichkeiten und Reichweiten Künstlicher Intelligenz erneut Fahrt aufgenommen. Mithilfe der anti-reduktionistischen Position von Thomas Nagel lässt sich diese Frage neu oder anders stellen und lässt sich die Debatte im Sinne einer Kultur der Digitalität kontextualisieren.
Durch den Einbezug, die Klärung und die Diskussion der philosophischen Bedeutungen des Turing-Tests und des "Chinesischen Zimmers" (Searle) zielt die Fortbildung darauf ab, mit den Teilnehmenden eine
Argumentationsstruktur zum Leib-Seele-Verhältnis und zum Fremdpsychischen für den Unterricht aufzubereiten und im Anschluss an Nagel das Selbstverständnis des Menschen (IF 3) außerhalb des (transhumanistischen) Reduktionismus' zu suchen.
Fragestellungen und Herausforderungen des Gemeinsamen Lernens werden als Regelfall der Planungen berücksichtigt.
Bezüge
Bezug zum Referenzrahmen Schulqualität:2.2.1 Die individuelle Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler steht im Zentrum der Planung und Gestaltung der Lehr- und Lernprozesse.
2.5.1 Lernprozesse sind kognitiv aktivierend gestaltet.
2.5.2 Lernprozesse sind motivierend gestaltet.
2.10.3 Die Schule unterstützt die Auseinandersetzung mit Chancen und Risiken des digitalen Wandels.
Bezug zum Medienkompetenzrahmen:
2.2 Themenrelevante Informationen und Daten aus Medienangeboten filtern, strukturieren, umwandeln und aufbereiten
Bezug zum Lehrplan:
Folgende Kompetenzbereiche aus dem KLP werden adressiert:
- stellen grundlegende philosophische Problemstellungen in unterschiedlichen inhaltlichen und lebensweltlichen Kontexten dar und erläutern sie (SK1),
- entwickeln eigene philosophisch dimensionierte Ideen zur Lösung elementarer philosophischer Problemstellungen (SK2),
- beschreiben Phänomene der Lebenswelt vorurteilsfrei ohne verfrühte Klassifizierung (MK1),
- arbeiten aus Phänomenen der Lebenswelt und präsentativen Materialien verallgemeinernd relevante philosophische Fragen heraus (MK2),
- bewerten begründet die Tragfähigkeit philosophischer Ansätze zur Orientierung in grundlegenden Fragen des Daseins und gegenwärtigen gesellschaftlich-politischen Problemlagen (UK4),
- erörtern philosophische Probleme unter Bezug auf relevante philosophische Ansätze (UK5).
Organisatorischer Rahmen
Spezielle Hinweise- Die Teilnehmenden werden gebeten, ein digitales Endgerät (Tablet oder Laptop) mitzubringen. Die Nutzung von dienstlich zur Verfügung gestellten digitalen Endgeräten wird empfohlen. Ggf. können Leihgeräte zur Verfügung gestellt und/ oder Kleingruppen gebildet werden.
- Zur systematischen Verankerung von Fortbildungserkenntnissen im Kollegium ist die Anmeldung von zwei oder mehreren Lehrkräften einer Schule möglich und begrüßenswert.
- Ggf. entstehende Materialkosten müssen über das jeweilige Schulfortbildungsbudget erstattet werden.
- Bei der Teilnahme an digitalen Formaten im Rahmen von Fortbildung sind in besonderer Weise Auswirkungen auf die Summe der dienstlichen Tätigkeiten zu beachten. (Weitere Hinweise siehe: BASS 20-22 Nr. 15 „Dienstvereinbarung mit den Hauptpersonalräten zum Einsatz digitaler Formate in der Lehrkräftefortbildung“).
Allgemeine Hinweise
- Sofern mehr Anmeldungen als Plätze vorhanden sind, erfolgt die Teilnehmendenauswahl nach einem mit den Personalräten vereinbarten Auswahlverfahren. Personen mit Schwerbehinderung werden bei der Anmeldung im Rahmen der Auswahlkriterien bevorzugt berücksichtigt.
- Datenschutz: Zulässig sind Anwendungen, Programme und Apps (im Folgenden kurz „App“) bei denen sichergestellt werden kann, dass Daten mit Personenbezug aus der Schule nach den Vorgaben der DSGVO verarbeitet werden können. Wenn dies nicht sichergestellt werden kann, sollten mit der jeweiligen App nur Daten verarbeitet werden, die keinen direkten Personenbezug aufweisen. Informieren Sie sich auch gerne in der Handreichung „Datenschutz an Schulen“ der Medienberatung NRW.
- Die Reisekosten der Teilnehmenden werden aus dem Fortbildungsbudget der Schulen erstattet.
- Entnehmen Sie weiterführende Informationen aus unseren FAQs, z. B. zu Kinderbetreuungskosten: https://www.bezreg-muenster.de/themen/bildung-schule-und-sport/aus-und-fortbildung/fort-und-weiterbildung/organisatorische
Zielgruppe und Voraussetzungen
Lehrkräfte, die das Fach Philosophie in der Sekundarstufe II unterrichten