„Künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen“ als Thema für den Informatikunterricht im Wahlpflichtbereich
Grundinformationen
Schulform
Alle Schulformen (Allgemeine und BK)
Bereich / Teilbereich
Standard - und kompetenzor. UE in den Fächern / Informatik
Inhalt
Ziele der Veranstaltung:
Informatiklehrkräfte werden in der Lage sein, das Thema „Künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen“ im Wahlpflichtbereich zu unterrichten.
Inhalt:
Künstliche Intelligenz
• Begriffsbestimmung und Einordnung
Maschinelles Lernen
• überwachtes Lernen
• unüberwachtes Lernen
• bestärkendes Lernen
Praxiserprobtes Unterrichtsmaterial (unplugged, Websimulationen) für den Wahlpflichtbereich wird präsentiert, angewendet und ggf. modifiziert oder erweitert.
Zur systematischen Verankerung von Fortbildungserkenntnissen im Kollegium ist die Anmeldung von zwei oder mehreren Lehrkräften einer Schule möglich und begrüßenswert.
Fragestellungen und Herausforderungen des Gemeinsamen Lernens werden als Regelfall der Planungen berücksichtigt.
Bezug zu:
Referenzrahmen Schulqualität
2.10.2 Die Potenziale digitaler Medien zur Unterstützung von Lehr- und Lernprozessen werden reflektiert eingesetzt und lernförderlich genutzt.
Medienkompetenzrahmen
6.1 Grundlegende Prinzipien und Funktionsweisen der digitalen Welt identifizieren, kennen, verstehen und bewusst nutzen
6.2 Algorithmische Muster und Strukturen in verschiedenen Kontexten erkennen, nachvollziehen und reflektieren
6.3 Probleme formalisiert beschreiben, Problemlösestrategien entwickeln und dazu eine strukturierte algorithmische Sequenz planen; diese auch durch Programmieren umsetzen und die gefundene Lösungsstrategie beurteilen
6.4 Einflüsse von Algorithmen und Auswirkung der Automatisierung von Prozessen in der digitalen Welt beschreiben und reflektieren
Bemerkungen:
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden gebeten, ein digitales Endgerät (Tablet oder Laptop) mitzubringen. Die Nutzung von dienstlich zur Verfügung gestellten digitalen Endgeräten wird empfohlen. Ggf. können Leihgeräte zur Verfügung gestellt und/oder Kleingruppen gebildet werden.
Gegebenenfalls entstehende Kosten müssen über das jeweilige Schulfortbildungsbudget erstattet werden.
Datenschutz: Zulässig sind Anwendungen, Programme und Apps (im Folgenden kurz „App“) bei denen sichergestellt werden kann, dass Daten mit Personenbezug aus der Schule nach den Vorgaben der DSGVO verarbeitet werden können. Wenn dies nicht sichergestellt werden kann, sollten mit der jeweiligen App nur Daten verarbeitet werden, die keinen direkten Personenbezug aufweisen. Informieren Sie sich auch gerne in der Handreichung „Datenschutz an Schulen“ der Medienberatung NRW.
Zielgruppe und Voraussetzungen
Lehrkräfte, die das Fach Informatik unterrichten oder unterrichten werden aus NRW (bezirksregierungsübergreifend).