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Fortbildungsangebote

Zertifikatskurs Wirtschaftsinformatik Anlage D - Qualifikationserweiterung

Inhalte

Objektorientierte Softwareentwicklung – von der objektorientierten Modellierung bis zum objektorientierten Programm mit Java
Im ersten Teil des Zertifikatskurses werden den Teilnehmerinnen und Teilnehmer in die Lage versetzt, Anwendun...

Termine

Fremd: BR Düsseldorf

Zertifikatskurs Wirtschaftsinformatik Anlage D - Qualifikationserweiterung

ANR: 102467 Schulform: Berufskollegs Bereich/Teilbereich: Qualifikationserweiterungen/Zertifikatskurse / Informatik
Fremd: BR Düsseldorf

Inhalte

Objektorientierte Softwareentwicklung – von der objektorientierten Modellierung bis zum objektorientierten Programm mit Java
Im ersten Teil des Zertifikatskurses werden den Teilnehmerinnen und Teilnehmer in die Lage versetzt, Anwendungen zu modellieren und zu implementieren. Grundlagen der Programmierung werden vermittelt, sodass eigenständige Java Programme erstellt werden können. Dazu gehört die Einführung in geeignete Entwicklungsumgebungen. Inhaltlich liegt der Fokus auf der objektorientierten Programmierung (OOP) hinsichtlich der Java-Aspekte: Klassen, Objekte, Assoziationen, Methoden und Ablaufstrukturen (Sequenz, Selektion und Schleifen), durch den Einsatz von Graphischen Benutzeroberflächen.
Im zweiten Teil des Zertifikatskurses liegt der Schwerpunkt auf der Datenbankmodellierung und der Datenbankanwendung mittels SQL. Hierbei werden sowohl die Grundlagen der Datenbankentwicklung sowie die Datenbankanbindung in Java vermittelt.
Zentrale Fachinhalte des Wirtschaftsinformatikunterrichts des Berufskollegs werden integrativ mit didaktischen und methodischen Themen des Faches Wirtschaftsinformatik vermittelt.

Ziele

Die Teilnehmenden
  • erwerben mit Hilfe fachwissenschaftlicher und fachdidaktischer Studien sowie schulpraktischer Übungen die erforderliche Qualifikation, um das Fach Wirtschaftsinformatik kompetent zu unterrichten.
  • berücksichtigen bei der Planung und Durchführung ihres zukünftigen Unterrichts Aspekte der Kompetenzentwicklung.
    Bei vollständiger Teilnahme an den Fortbildungsveranstaltungen erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Unterrichtserlaubnis für das Fach Wirtschaftsinformatik am Berufskolleg in Bildungsgängen der Anlage D (APO BK).

Folgende Bezüge zum Referenzrahmen Schulqualität werden berücksichtigt:

1.1 – Fachliche und überfachliche Kompetenzen

2.1 – Ergebnis- und Standardorientierung
2.2 – Kompetenzorientierung
2.4 – Schülerorientierung und Umgang mit Heterogenität
2.5 – Kognitive Aktivierung
2.6 – Lern- und Bildungsangebot
2.7 – Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung
2.8 – Feedback und Beratung
2.10 – Lernen und Lehren im digitalen Wandel

4.1 – Lehrerbildung
4.2 – Umgang mit beruflichen Anforderungen

Hinweise

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden gebeten, ein digitales Endgerät (Laptop) mitzubringen. Es sollte die Möglichkeit bestehen, Software zu installieren oder zeitnah installieren zu lassen. Die Nutzung von dienstlich zur Verfügung gestellten digitalen Endgeräten wird empfohlen.

Termine

Zeitraum 02.09.2026 - 14.07.2027
Der Kurs erstreckt sich über einen Zeitraum von einem Jahr mit insgesamt 320 Fortbildungsstunden (= 40 Fortbildungstagen), 240 Stunden (= 30 Fortbildungstagen) als Präsenzveranstaltungen und 80 Stunden (= 10 Fortbildungstagen) in Form von Selbstlernphasen. Fortbildungstag ist der Mittwoch, jeweils 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr.
Der Kurs beginnt am 02.09.2026.

Veranstaltungsorte

  • Berufskolleg für Technik und Informatik
    Hammfelddamm 2
    41460 Neuss
  • Berufskolleg für Technik Ahaus
    Lönsweg 24
    48683 Ahaus
  • Online-Veranstaltungen

Voraussetzungen

Es wird erwartet, dass die Teilnehmenden
  • eine grundsätzlich positive Einstellung gegenüber dem Fach Wirtschaftsinformatik haben.
  • sich inhaltlich mit wirtschaftsinformatischen Themen auseinandersetzen, um z.B. geeignetes Unterrichtsmaterial für den eigenen Unterricht zu entwickeln.
  • sich neuen didaktischen Prinzipien öffnen, auch vor dem Hintergrund der digitalen Schlüsselkompetenzen.
  • sich einlassen auf Aufgaben unterschiedlichster, fachlicher Ausrichtungen (Wirtschaft und Verwaltung, Informatik, etc.).
  • die Bereitschaft mitbringen, an Gruppenhospitationen zu selbst gewählten Themen aktiv mitzuwirken.

Erwünscht sind Unterrichtserfahrungen im Fach Informationswirtschaft oder eine vergleichbare informatische Vorbildung.


Organisation

Es können nur Anmeldungen von Lehrkräften angenommen werden, die sich in einem langfristigen Arbeitsverhältnis mit dem Land NRW befinden und über eine Lehrbefähigung für ein Lehramt bzw. eine entsprechende Anerkennung verfügen.
Eine regelmäßige Teilnahme (mindestens 80% der Gesamtkurszeit) und eine qualifizierte Mitarbeit werden vorausgesetzt.
Nach dem erfolgreichen Abschluss der Maßnahme wird ein Zertifikat ausgestellt, verbunden mit einer entsprechenden Unterrichtserlaubnis für die Anlagen D.
Die Erstattung der Reisekosten erfolgt über die jeweils zuständige Bezirksregierung. Die Bildung von Fahrgemeinschaften wird erwartet.
Für die Dauer der Teilnahme am Zertifikatskurs wird den Lehrkräften eine wöchentliche Unterrichtsentlastung im Umfang von vier Stunden gewährt. Diese Entlastung wird für die Schule nicht bedarfserhöhend wirksam.
Die Anrechnung auf die Unterrichtsverpflichtung ist so vorzunehmen, dass am Fortbildungstag (Mittwoch) die Unterrichtsverpflichtung entfällt.

Datenschutz

Zulässig sind Anwendungen, Programme und Apps, bei denen sichergestellt werden kann, dass Daten mit Personenbezug gemäß den Vorgaben der DSGVO verarbeitet werden können. Wenn dies nicht sichergestellt werden kann, dürfen mit und in der jeweiligen App nur Daten verarbeitet werden, die keinen direkten Personenbezug aufweisen. Informieren Sie sich auch gerne in der Handreichung „Datenschutz an Schulen“ der Medienberatung NRW.

Sonstige Angaben

Sofern mehr Anmeldungen vorliegen, als Plätze vorhanden sind, erfolgt die Teilnehmendenauswahl nach einem mit den Personalräten vereinbarten Auswahlverfahren. Personen mit Schwerbehinderung werden bei der Anmeldung bevorzugt berücksichtigt. In der Regel sind unsere Veranstaltungen barrierefrei. Bitte geben Sie dennoch bei der Anmeldung Ihren spezifischen Unterstützungsbedarf an, damit Ihre Teilhabe bestmöglich gesichert werden kann.

Fächer
Wirtschaft und Verwaltung
Schulform
Berufskollegs
Bereich / Teilbereich
Qualifikationserweiterungen/Zertifikatskurse / Informatik
Zielgruppe und Voraussetzungen
Lehrkräfte, die an Berufskollegs im Beruflichen Gymnasium im Fachbereich Wirtschaft und Verwaltung das Fach Wirtschaftsinformatik fachfremd unterrichten oder zukünftig unterrichten sollen. Erwünscht sind Unterrichtserfahrungen im Fach Informationswirtschaft oder eine vergleichbare informatische Vorb...

Termine

Aktuell keine anstehenden Termine

Fachberatung Fortbildung

Sandra Wiedefeld

E-Mail: sandra.wiedefeld@brd.nrw.de

Tel: 0211-475-4412

Sachbearbeitung

Daniel Göhrke

E-Mail: daniel.goehrke@brd.nrw.de

Tel: 0211-475-5416

ZK Praktische Philosophie Sek I

Vorbemerkung

Seit dem Schuljahr 2003/2004 ist Praktische Philosophie für die Klassen 9 und 10 in allen allgemeinen Schulen der Sekundarstufe I und für eine große Zahl vollzeitschulischer Bildungsgänge des Berufskollegs ordentliches Unterrich...

Termine

ZK Praktische Philosophie Sek I

ANR: 109725 Schulform: Alle Schulformen außer Grundschulen (Allgemeine und BK) Bereich/Teilbereich: Qualifikationserweiterungen/Zertifikatskurse / Praktische Philosophie

Vorbemerkung

Seit dem Schuljahr 2003/2004 ist Praktische Philosophie für die Klassen 9 und 10 in allen allgemeinen Schulen der Sekundarstufe I und für eine große Zahl vollzeitschulischer Bildungsgänge des Berufskollegs ordentliches Unterrichtsfach und kann an einer Schule eingeführt werden, wenn für die Unterrichtsdurchführung eine qualifizierte Lehrkraft zur Verfügung steht. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, das Fach an weiterführenden Schulen bereits ab Klasse 5 anzubieten.
Ziel der angebotenen Maßnahme ist es, interessierten Lehrkräften diese Qualifikation zu vermitteln, wobei philosophische, fachdidaktische, fachmethodische und religionswissenschaftliche Inhalte Schwerpunkte der Maßnahme bilden.


Zielsetzung des Zertifikatskurses

Ziel dieser Maßnahme ist es, Lehrerinnen und Lehrer, die das Fach Praktische Philosophie ohne eine fachliche Ausbildung unterrichten, eine Qualifikation für eine unbefristete Unterrichtserlaubnis zu ermöglichen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen im Rahmen der Fortbildungsmaßnahme fachdidaktische- sowie fachwissenschaftliche Hilfestellungen für die unterrichtliche Praxis erhalten.
Das inhaltliche Vorgehen im Zertifikatskurs bezieht sich dabei auf schulformübergreifende Inhaltsfelder mit ihren zu vermittelnden Kompetenzen und Standards der Kernlehrpläne der einzelnen Schulformen.
(vgl. hierzu https://www.schulentwicklung.nrw.de)
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen selbständig lernen Unterrichtsreihen und Unterrichtsstunden in Form von Planungssynopsen zu entwickeln. Im Zertifikatskurs sollen darüber hinaus eine sach- und adressatengerechte Material- und Medienauswahl sowie ein gezielter Einsatz von individualisierten Lernformen erlernt werden.

Inhalte



Fachwissenschaftliche Inhalte
  • Unterrichtsrelevante philosophische und philosophiegeschichtliche
    Fachkenntnisse
  • Einführung in Weltreligionen (z.T. Expertenreferate)

Fachdidaktische Inhalte und fachspezifische Unterrichtsmethoden
  • Didaktische Struktur des Faches (Arbeit mit dem Kerncurriculum)
  • Erarbeitung von Unterrichtsreihen (in Gruppen)
  • freies Problemgespräch
  • Begriffsklärung und -schärfung
  • Philosophieren mit Bildern
  • Gedankenexperimente
  • Dilemmageschichten
  • Philosophieren mit Zitaten und Kürzesttexten
  • Textproduktion, didaktische Reduktion philosophischer Originaltexte
  • Philosophische Debatte, philosophisches Planspiel
  • digitale Lernformate
  • u.a.

Anforderungen an die Teilnehmenden

Der Zertifikatskurs stellt eine äußerst komprimierte Form einer Qualifikationsmaßnahme dar, die von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein hohes Maß an Arbeitsbereitschaft und Engagement verlangt. Dies bezieht die Bereitschaft ein, Themen auch außerhalb des Kurstages vor- und nachzubereiten.

Eine regelmäßige Teilnahme und qualitative Mitarbeit werden durch das Zertifikat bescheinigt. Diesbezüglich gelten folgende Erwartungen (z.B.):
  • Qualitative, engagierte Mitarbeit
  • Aktive Beteiligung in den Sitzungen
  • Vor- und Nachbereitung der Sitzungen
  • Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer verpflichten sich zur Erarbeitung mindestens eines didaktisch reflektierten Unterrichtsvorhabens samt Materialband.

Das Fortbildungsangebot berücksichtigt die in den Lerngruppen gegebene Vielfalt in ihrer Mehrdimensionalität von genderspezifischen, kulturellen und sprachlichen Aspekten bis hin zu Diversitätsmerkmalen wie u.a. behinderungsspezifischen Bedürfnissen (Umsetzung des Artikel 24 der VN-Behindertenrechtskonvention).

Rahmenbedingungen

Der Kurs umfasst 320 Unterrichtseinheiten. Für die Dauer der Teilnahme am Zertifikatskurs wird eine wöchentliche Unterrichtsentlastung im Umfang von 5 Wochenstunden an Förderschulen, Hauptschulen und Realschulen und 4 Wochenstunden an Gesamtschulen und Gymnasien gewährt. Diese Entlastung wird für die Schulen nicht bedarfserhöhend wirksam. Die Verrechnung erfolgt unter dem ASD-Schlüssel 970.
Die Anrechnung auf die Unterrichtsverpflichtung ist so zu regeln, dass am Fortbildungstag die Unterrichtsverpflichtung entfällt.
Am Ende des Kurses wird ein Zertifikat ausgestellt, verbunden mit einer Unterrichtserlaubnis für NRW für die Sekundarstufe I.
Die Anrechnung muss am Kurstag wirksam werden, um Unterrichtsausfall zu vermeiden.
Die Teilnahme ist eine dienstliche Tätigkeit im Hauptamt. Für alle Veranstaltungen besteht Teilnahmepflicht. Eine regelmäßige Teilnahme (mindestens 80% der Gesamtkurszeit) und eine qualifizierte Mitarbeit (z.B. Anfertigung eines Portfolios usw., siehe oben) werden vorausgesetzt.
Die Reisekosten werden von der Bezirksregierung erstattet, sofern der Tagungsort nicht Dienst- oder Wohnort ist.


Wichtige Hinweise

Anmeldungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten behinderten Menschen im Sinne des § 2 (3) SGB IX werden, gemäß § 164 (4) SGB IX und Punkt 13 der Richtlinie zur Durchführung der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX) im öffentlichen Dienst im Lande Nordrhein-Westfalen, bevorzugt berücksichtigt. Bei Fragen zur Barrierefreiheit melden Sie sich bitte persönlich beim zuständigen Fachleiter (Herr Förster).

Hinweise zur Beantragung von Kinderbetreuungskosten finden Sie auf den Internetseiten der Bezirksregierung Detmold: Antrag Kinderbetreuungskosten.

Schulform
Alle Schulformen außer Grundschulen (Allgemeine und BK)
Bereich / Teilbereich
Qualifikationserweiterungen/Zertifikatskurse / Praktische Philosophie
Zielgruppe und Voraussetzungen
22 Lehrkräfte aus allen Schulformen mit Sekundarstufe I und den vollzeitlichen Bildungsgängen des Berufskollegs, in denen das Fach eingerichtet werden kann (vgl. APO-BK, Anlagen A4, A5, B1-B4, C1-C7, C9 und C10)

Termine

Aktuell keine anstehenden Termine

Fachberatung Fortbildung

Steven Förster

E-Mail: steven.foerster@brdt.nrw.de

Tel: 05231 71-4606

Sachbearbeitung

Claudia Uslu

E-Mail: claudia.uslu@brdt.nrw.de

Tel: 05231 71-4619

ZK Technik SII

Ziel des Zertifikatskurses Technik SII


Es ist das Ziel, vor dem Hintergrund des Kernlehrplans Technik grundlegende Qualifikationen für die Erteilung von Unterricht im Fach Technik in der Sekundarstufe II zu vermitteln.
Folgende Themen sind...

Termine

Fremd: BR Münster

ZK Technik SII

ANR: 101057 Schulform: Allgemeine Schulformen Sek. II Bereich/Teilbereich: Qualifikationserweiterungen/Zertifikatskurse / Technik
Fremd: BR Münster

Ziel des Zertifikatskurses Technik SII


Es ist das Ziel, vor dem Hintergrund des Kernlehrplans Technik grundlegende Qualifikationen für die Erteilung von Unterricht im Fach Technik in der Sekundarstufe II zu vermitteln.
Folgende Themen sind vorgesehen:

Inhalte des Technikunterrichts

  • Soziotechnische Systeme
  • Technische Innovation
  • Automatisierungstechnik (Sicherheits- und Alarmtechnik, Digitaltechnik, speicherprogammierbare Steuerungen)
  • Versorgung mit elektrischer Energie (thermisches Kraftwerk, Fotovoltaik, Wasserkraftwerke, Solar-Wasserstoff-Technik, Systemanalyse und Effizienz von Kraftwerken, Stromverteilungsnetze)
  • Entwicklungsfelder neuer Technologien (Bionik, Elektromobilität und Verkehr)

Methoden des Technikunterrichts

  • Technisches Experiment
  • Werdegang eines technischen Systems
  • Fallstudie, Planspiel, Exkursion
  • Konstruktions- und Fertigungsaufgabe

Didaktische Ansätze des Technikunterrichts

  • Technikbegriff
  • Systemtheorie
  • Lernen im Kontext
  • Allgemeine Technologie
  • Mehrperspektivischer Technikansatz

Themenbezogen werden in Abstimmung mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern Fortbildungstage an anderen Schulen des Landes oder außerschulischen Lernorten stattfinden, um Ausstattungsgegebenheiten von Technikräumen und die außerschulische Partnereinbindung in den Unterricht der gymnasialen Oberstufe vorzustellen.

Anbindung an den Referenzrahmen Schulqualität


1 Erwartete Ergebnisse und Wirkungen
1.4 Langfristige Wirkungen
2 Lehren und Lernen
2.1 Ergebnis- und Standardorientierung
2.2 Kompetenzorientierung
2.5 Kognitive Aktivierung
2.6 Lern- und Bildungsangebot
2.7 Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung
2.10 Lernen und Lehren im digitalen Wandel
4 Professionalisierung
4.1 Lehrerbildung

Umfang der Fortbildung:

Der Kurs findet über ein Schuljahr wöchentlich an einem Tag von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr statt. Die Kursdauer beträgt 320 Stunden.

Hinweise zur Beachtung:

  • Es ist möglich, dass Teile der Veranstaltung aufgrund einer situativen Veränderung (z.B. auch einer Pandemie) am jeweiligen Kurstag zwischen 09:00 und 16:00 Uhr (8 Fortbildungsstunden pro Kurstag) in einem Distanzformat durchgeführt werden müssen. Hierzu erhalten Sie über die Kursleitung detaillierte Informationen.
  • Eine Anmeldung ist ausschließlich über dieses Online-Portal möglich.

Bei der Anmeldung zu einem Zertifikatskurs in einem anderen NRW Regierungsbezirk muss grundsätzlich im Vorfeld der Anmeldung die Zustimmung des Dezernats 46 der Stammbezirksregierung eingeholt werden, z. B. für den Regierungsbezirk Münster mit einer E-Mail an die zuständige Sachbearbeiterin bzw. dem zuständigen Sachbearbeiter (Kontaktdaten siehe unten).

Bitte beachten Sie, dass Lehrkräfte aus dem eigenen Bezirk Vorrang haben. Für bezirksübergreifende oder landesweit konzipierte Angebote gilt diese Regelung nicht, dort sind alle fristgerecht eingegangenen Bewerbungen gleichrangig.

Die Einladung zu einem Zertifikatskurs einer fremden Bezirksregierung erfolgt aber ausschließlich durch das eigene Dezernat 46, das auch die notwendige Dienstreisegenehmigung und die Reisekostenzusage ausspricht.

Für die Zeit der Teilnahme an der Fortbildung wird eine Stundenentlastung gewährt. Weitere Informationen finden Sie hier.

Diese Entlastung wird für die Schulen nicht bedarfserhöhend wirksam. Die Verrechnung erfolgt unter dem ASD-Schlüssel 970. Die Anrechnung auf die Unterrichtsverpflichtung ist möglichst so zu regeln, dass am Fortbildungstag die Unterrichtserteilung entfällt.

Eine regelmäßige Teilnahme (mindestens 80% der Gesamtkurszeit) und eine qualifizierte Mitarbeit werden vorausgesetzt. Am Ende des Kurses wird ein Zertifikat ausgestellt, verbunden mit einer Unterrichtserlaubnis der eigenen Schulform bezogen auf die relevanten Jahrgangsstufen.

Die Erstattung der Reisekosten von Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus öffentlichen Schulen an Zertifikatskursen (1 Tag pro Woche über die gesamte Dauer der Fortbildung, in der Regel ein Schulhalbjahr oder ein ganzes Schuljahr) erfolgt nach den Bestimmungen der aktuell gültigen Trennungsentschädigungsverordnung NRW (TEVO NW).

Bitte beachten Sie, dass die An- und Abreise unter Berücksichtigung des Klimaschutzes möglichst mit öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgen sollte und dass Ihr Antrag innerhalb von 6 Monaten nach Entstehen der Reisekosten für den jeweiligen Kurstag beantragt werden muss, da die Ansprüche sonst verfallen.

Teilnehmende Lehrkräfte privater Schulen rechnen ihre Reisekosten bei ihrem Schulträger ab.

Bitte beachten Sie, dass für diesen Kurs für Verbrauchsmaterialien eine Umlage bei den teilnehmenden Lehrkräften erhoben wird. Diese Umlage muss aus dem Fortbildungsbudget der Schule erstattet werden. Die Höhe der Umlage beträgt für diesen Kurs voraussichtlich: 50,00 €

Die Veranstaltung ist eingeschränkt barrierefrei. Bitte geben Sie bei der Anmeldung Ihren spezifischen Unterstützungsbedarf an, damit Ihre Teilhabe bestmöglich gesichert werden kann.
Bei Fragen zur Barrierefreiheit melden Sie sich bitte persönlich bei der zuständigen Betreuung.

Bitte beachten Sie die Hinweise der FAQ, die für alle Zertifikatskursangebote gelten.

Fächer
Technik
Schulform
Allgemeine Schulformen Sek. II
Bereich / Teilbereich
Qualifikationserweiterungen/Zertifikatskurse / Technik
Zielgruppe und Voraussetzungen
Der Kurs richtet sich an Lehrkräfte der Schulformen Gesamtschule, Gymnasium und Weiterbildungskolleg, die fachfremd Technik in der gymnasialen Oberstufe unterrichten bzw. unterrichten werden und • die über eine Unterrichtserlaubnis für die SII oder • die über eine SI-Fakultas Technik SI verfügen ode...

Termine

Aktuell keine anstehenden Termine

Fachberatung Fortbildung

Winfried Heuvers

E-Mail: winfried.heuvers@brms.nrw.de

Tel: +49 251 411 4124

Sachbearbeitung

Helga Obermeyer

E-Mail: helga.obermeyer@brms.nrw.de

Tel: +49 251 411-4219

Zum Förderbedarf Sprache in der Regelschule

Förderbedarf Sprache in der Regelschule


Inhalt


In Zeiten des Gemeinsamen Lernens werden immer mehr Schülerinnen und Schüler mit dem Förderbedarf Sprache in Regelschulen gefördert.
Der Förderbedarf Sprache umfasst eine Fülle von Störungsbildern...

Termine

Aktuell keine anstehenden Termine

Zum Förderbedarf Sprache in der Regelschule

ANR: 107866 Schulform: Allgemeine Schulformen Bereich/Teilbereich: Schule als System gestalten und entwickeln / Fortbildung für Schulen auf dem Weg zur Inklusion

Förderbedarf Sprache in der Regelschule


Inhalt


In Zeiten des Gemeinsamen Lernens werden immer mehr Schülerinnen und Schüler mit dem Förderbedarf Sprache in Regelschulen gefördert.
Der Förderbedarf Sprache umfasst eine Fülle von Störungsbildern (Aussprache, Grammatik, Wortschatz, Kommunikation, Stimme…) die sich unmittelbar auf die Lern- und Kompetenzentwicklung auswirken und die zum Teil schwierig zu erkennen, zu diagnostizieren, zu therapieren und im Unterricht zu berücksichtigen sind. Wir wissen, dass Kinder mit sprachlichen Einschränkungen, die nicht angemessen gefördert werden, in ihrer kognitiven Leistungsfähigkeit nachlassen.
Die Fortbildung soll eine Übersicht über die Breite der möglichen Störungsbilder bieten, Screening –bzw. Diagnosematerial vorstellen und Ideen entwickeln, wie der Unterricht den betroffenen Kindern gerecht werden kann.
Die Formulierung eines angemessenen Nachteilsausgleiches wird ebenfalls erarbeitet.
Schuleigene Fallbeispiele können bei Bedarf in das Zentrum der Betrachtung gestellt werden.
Auf Wunsch kann Hilfestellung bei der Durchführung eines AO-SF im Bereich Sprache gegeben werden.

Weitere Hinweise


Das Fortbildungsangebot berücksichtigt die in den Lerngruppen gegebene Vielfalt in ihrer Mehrdimensionalität von genderspezifischen, kulturellen und sprachlichen Aspekten bis hin zu Diversitätsmerkmalen wie u.a. behinderungsspezifischen Bedürfnissen (Umsetzung des Artikel 24 der VN-Behindertenrechtskonvention.)

Hinweise zu den Rahmenbedingungen


Die Teilnahme ist kostenfrei. Eventuell anfallende Reisekosten sind über den Fortbildungsetat der entsendenden Schule abzurechnen. Bei halbtägigen Veranstaltungen werden die Schulleitungen gebeten, in der Stundenplanung eine angemessene Mittagspause für die Teilnehmenden zu
berücksichtigen.

Veranstaltungen, die als Onlineformat angeboten werden, werden über das Programm Zoom unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen durchgeführt. Gegebenenfalls wird Ihnen auch ein temporärer Zugriff auf das Lernmanagementsystem (Logineo LMS) eingerichtet. Die Zugänge werden Ihnen in der Regel wenige Tage vor der Veranstaltung per Mail zugesandt.

Anmeldungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten behinderten Menschen im Sinne des § 2 (3) SGB IX werden gemäß § 164 (4) SGB IX und Punkt 13 der Richtlinie zur Durchführung der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX) im öffentlichen Dienst im Lande Nordrhein-Westfalen bevorzugt berücksichtigt.

Bei einer Überschreitung der maximalen Teilnehmendenzahl kann eine Auswahl der Teilnehmenden notwendig werden. Dazu halten wir Rücksprache mit den beteiligten Personalräten. Nach Möglichkeit werden dann weitere Termine angeboten.

Bei Fragen zur Barrierefreiheit der Veranstaltung melden Sie sich bitte persönlich bei der zuständigen Fachberatung der Bezirksregierung Detmold.

Bezug zum Referenzrahmen Schulqualität


Dimension 2.4 Heterogenität; A1; A10

Schulform
Allgemeine Schulformen
Bereich / Teilbereich
Schule als System gestalten und entwickeln / Fortbildung für Schulen auf dem Weg zur Inklusion
Zielgruppe und Voraussetzungen
Lehr- und pädagogische Fachkräfte

Termine

Aktuell keine anstehenden Termine

Fachberatung Fortbildung

Christina Traue

E-Mail: christina.traue@bezreg-detmold.nrw.de

Tel: 05231 71-4675

Sachbearbeitung

Christina Traue

E-Mail: christina.traue@bezreg-detmold.nrw.de

Tel: 05231 71-4675

Zur Lern- und Förderplanung

Zur Lern- und Förderplanung


Inhalte und Ziele

Im August 2022 erschien eine Handreichung der Bezirksregierung Arnsberg, durch die Lern-Förderplanung in eine neue Richtung gelenkt wurde.
Wurden Förderpläne in früheren Zeiten fast ausschließlich...

Termine

Aktuell keine anstehenden Termine

Zur Lern- und Förderplanung

ANR: 108825 Schulform: Allgemeine Schulformen Sek. I (mit GY), Grund-, Förder- und Klinikschulen

Zur Lern- und Förderplanung


Inhalte und Ziele

Im August 2022 erschien eine Handreichung der Bezirksregierung Arnsberg, durch die Lern-Förderplanung in eine neue Richtung gelenkt wurde.
Wurden Förderpläne in früheren Zeiten fast ausschließlich auf Entwicklungsbereiche bezogen, steht nun der Einbezug der Fächer im Vordergrund.
Hier ist oft eine Neujustierung in den Schulen erforderlich. Einerseits findet ggf. eine Anpassung der Zuständigkeit von Sonderpädagogen und -pädagoginnen und Klassenlehrerinnen und -lehrern zu Fachkolleginnen und -kollegen statt, andererseits müssen Pläne formell und inhaltlich angepasst werden.
Ggf. wird nach neuen Formaten der Bearbeitung gesucht. Das Spektrum zwischen Einzelarbeit durch Fachkolleginnen und -kollegen, Förderplankonferenzen und Teamplanungen ist groß und erfordert im schulischen Alltag eine Positionierung zwischen inhaltlicher Sinnhaftigkeit und organisatorischer Ökonomie.
Die Veranstaltung soll einen Einblick in die rechtlichen Rahmenbedingungen und mögliche Ansätze zur Lern-Förderplanung bieten sowie einen möglichen Lern-Förderplan vorstellen, der insbesondere die Aspekte der Ökonomie und Praxisrelevanz miteinander zu verknüpfen sucht.
Die erste Sitzung beschäftigt sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen der neuen Handreichung und möglichen Vorgehensweisen.
In der zweiten Sitzung soll ein konkreter Vorschlag für ein mögliches Vorgehen vorgestellt und von den Teilnehmenden beispielhaft ausgefüllt werden, um den möglichen Einsatz an der eigenen Schule zu testen und ggf Alternativen oder Änderungen zu diskutieren.

Bezug zum Referenzrahmen Schulqualität NRW

  • 1.1 – Fachliche und überfachliche Kompetenzen
  • 2.2 - Kompetenzorientierung
  • 2.4 - Schülerorientierung und Umgang mit Heterogenität

Rahmenbedingungen

Die Teilnahme ist kostenfrei. Eventuell anfallende Reisekosten sind über den Fortbildungsetat der entsendenden Schule abzurechnen. Bei halbtägigen Veranstaltungen werden die Schulleitungen gebeten, in der Stundenplanung eine angemessene Mittagspause für die Teilnehmenden zu berücksichtigen.

Veranstaltungen, die als Onlineformat angeboten werden, werden über das Programm Zoom unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen durchgeführt. Gegebenenfalls wird Ihnen auch ein temporärer Zugriff auf das Lernmanagementsystem (Logineo LMS) des Kompetenzteams eingerichtet. Die Zugänge werden Ihnen in der Regel wenige Tage vor der Veranstaltung per Mail zugesandt.

Anmeldungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten behinderten Menschen im Sinne des § 2 (3) SGB IX werden gemäß § 164 (4) SGB IX und Punkt 13 der Richtlinie zur Durchführung der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX) im öffentlichen Dienst im Lande Nordrhein-Westfalen bevorzugt berücksichtigt. Bezüglich der Barrierefreiheit der jeweiligen Veranstaltung melden Sie sich bitte persönlich bei der zuständigen Fachberatung der Bezirksregierung Detmold.

Bei einer Überschreitung der Maximalzahl kann eine Auswahl der Teilnehmenden notwendig werden. Dazu halten wir Rücksprache mit den beteiligten Personalräten. Bei Mehrfachanmeldungen von einer Schule ist eine Priorisierung durch die Schulleitung anzugeben. Ohne Priorisierung kann bei Überschreiten der maximalen Anmeldezahl niemand von dieser Schule teilnehmen.

Kontakt

Ansprechpartnerin im RTF Nord-West:

Fachberaterin Christina Traue
Tel: 05231-714675
Mail: christina.traue@brdt.nrw.de

Schulform
Allgemeine Schulformen Sek. I (mit GY), Grund-, Förder- und Klinikschulen
Zielgruppe und Voraussetzungen
Lehrkräfte

Termine

Aktuell keine anstehenden Termine

Fachberatung Fortbildung

Christina Traue

E-Mail: christina.traue@bezreg-detmold.nrw.de

Tel: 05231 71-4675

Sachbearbeitung

Christina Traue

E-Mail: christina.traue@bezreg-detmold.nrw.de

Tel: 05231 71-4675

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