Erzieherische Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen rechtssicher anwenden – Unterstützungsmaßnahme für Schulleitungen
Zu den vielfältigen Aufgaben der Schulleiterinnen und Schulleiter gehört neben großen Themen wie z.B. der Schul- und Unterrichtsentwicklung oder dem Personal- und Ressourcenmanagement auch der Umgang mit Pflichtverletzungen von Schülerinnen und Schülern. Fragen der erzieherischen Einwirkung und der Ordnungsmaßnahmen sind grundsätzlich in § 53 SchulG NRW geregelt, aber die pädagogische Praxis in den Schulen entwickelt sich weiter. Die Vielfalt und Veränderung von Pflichtverletzungen erfordern einen aktuellen Abgleich auf Grundlage einer rechtssicheren Interpretation und Anwendung des Schulgesetzes. Schulleiterinnen und Schulleiter werden in diesem Zusammenhang häufig mit juristischen Fragestellungen konfrontiert und es wird erwartet, dass sie dabei gut informiert, sicher und selbstbewusst auftreten.
Die Unterstützungsmaßnahme soll die Beratungs- und Handlungskompetenz von Schulleiterinnen und Schulleitern unterstützen und ausbauen, sodass sie vor Ort bei erzieherischen Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen rechtlich kompetent beraten und agieren können. Sie bietet rechtspraktis...
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