Beratungslehrkräftefortbildung Schulamtsbezirke BR DT Nord-West (BI/HF/MI.-LÜ)
Grundinformationen
Schulform
Alle Schulformen (Allgemeine und BK)
Bereich / Teilbereich
Fachbereichsübergreifende Fortbildungen / Beratung
Inhalt
Ziele der Fortbildung:
Die Fortbildung bereitet die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf die Aufgaben psychosozialer Beratungstätigkeit in der Schule vor, die reflektiert, handlungsbezogen und flexibel wahrgenommen werden soll. Die dafür notwendigen Kenntnisse und Kompetenzen werden mit der Bearbeitung der Fortbildungsinhalte begleitend erworben.
„Beratungstätigkeit in der Schule“ bezieht sich vor allem auf die Beratung von Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten sowie auf die kollegiale Beratung von Lehrerinnen und Lehrern in der eigenen Schule und die Zusammenarbeit mit Partnern im dualen System und außerschulischen Einrichtungen.
Um die für diese Aufgabe erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben und weiterzuentwickeln, wird diese Fortbildungsmaßnahme eingerichtet.
Die Förderung von Team- und Kooperationsfähigkeit im Rahmen der Beratungstätigkeit ist eine weitere zentrale Aufgabe der Fortbildungsmaßnahme. Dies gilt für den Bereich der innerschulischen Kooperation und auch für den Aufbau stabiler Kooperationsbeziehungen zu außerschulischen Einrichtungen. Grundlage: Erlass des MSB NRW (BASS 20 - 22 Nr. 55)
Die Qualifikationserweiterung vermittelt Kompetenzen zu folgenden inhaltlichen Schwerpunkten:
- Lösungs- und ressourcenorientierte Kommunikation und Beratungskompetenz als Grundlage schulischer und bildungsbiographischer Beratung
In diesem Rahmen werden Kenntnisse zu folgenden Themen vermittelt:
• Grundlagen der Entwicklung einer Bildungsbiographie
• Grundlagen und Verfahren bei Kindeswohlgefährdung und (sexualisierte) Gewalt
• Grundlagen und Verfahren integrativer Hilfeverfahren
• Grundlagen und Verfahren der Mitwirkung von Beratungslehrkräften in Krisensituationen
• Genderbewusste Aspekte in der Beratung
• Interkulturelle Aspekte in der Beratung
• Prävention und Intervention bei Gewalt und Mobbing
In dieser Fortbildung werden Aspekte des gemeinsamen Lernens und der Heterogenität berücksichtigt.
Bezüge zum Referenzrahmen Schulqualität:
3.2 - Kultur des Umgangs miteinander
3.4 - Kommunikation, Kooperation und Vernetzung
6.6 - Regionale und überregionale Unterstützungsangebote
Es wird davon ausgegangen, dass das erworbene Wissen im Rahmen eines schuleigenen Beratungskonzeptes umgesetzt wird.
Adressatinnen und Adressaten:
Die Fortbildungsmaßnahme (190 Fortbildungsstunden) richtet sich an Lehrerinnen und Lehrer der unten genannten Schulformen, die ihre Beratungsaufgabe neu übernehmen werden oder bereits ohne Ausbildung übernommen haben und keine Schulleitungsfunktion ausüben.
Eine persönliche Affinität zu Beratungsprozessen ist wünschenswert.
Die Tätigkeit umfasst Beratung zu sensiblen psychosozialen Themen (z. B. Tod, Suizidalität und psychische Erkrankungen).
Bewerberinnen und Bewerber sollten daher über eine entsprechende Belastbarkeit und professionelle Distanz verfügen.
Es wird vorausgesetzt, dass den Teilnehmenden ab dem 01.08.2026 zur Erprobung ihrer Tätigkeit eine mindestens 1-stündige Entlastung aus dem Kontingent „Beratung“ zur Verfügung gestellt wird (BASS 12-21 Nr. 4).
Die Teilnahme ist eine dienstliche Tätigkeit. Die Teilnehmenden erhalten für die Dauer der Durchführung 3 Stunden (FÖS, HS, RS) bzw. 2 Stunden (GE, GEM, SEK, GY, BK, WBK) wöchentliche Entlastung. Die Entlastung, die am Fortbildungstag wirksam sein muss, ist für die Schulen nicht bedarfserhöhend.
Die Fortbildung findet i. d. R. 14-täglich donnerstags statt.
Die Entlastung ist so durchzuführen, dass an dem für die Lehrerfortbildung festgesetzten Wochentag keine Unterrichtsverpflichtung besteht. Dies gilt sowohl für die konkreten Ausbildungstage als auch für die alternierend dazwischen liegenden Tage für Hospitation, Vor- und Nachbereitung etc.
Die Reisekosten werden von der Bezirksregierung erstattet, sofern der Tagungsort nicht Dienst- oder Wohnort ist: Antrag für Reisekosten https://www.bezreg-detmold.nrw.de/system/files/media/document/file/1.12_antrag_reisekostenerstattung_fb_dez46_ab_01.01.22.pdf
Die Anmeldung erfolgt online über das verlinkte Formular. Die Anmeldung setzt das Einverständnis der Schulleitung voraus.
Bitte geben Sie bei der Anmeldung Ihre dienstliche E-Mailadresse an.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden gebeten, ein digitales Endgerät (Tablet oder Laptop) mitzubringen. Die Nutzung von dienstlich zur Verfügung gestellten digitalen Endgeräten wird empfohlen.
Ggf. können Leihgeräte zur Verfügung gestellt und/oder Kleingruppen gebildet werden. Gegebenenfalls entstehende Kosten müssen über das jeweilige Schulfortbildungsbudget erstattet werden.
Wichtige Hinweise:
Der Antrag wird auf dem Dienstweg an die zuständige Bezirksregierung gerichtet. Aus dem Schuldienst abgeordnete Lehrkräfte stellen den Antrag über ihre jeweilige Dienststelle.
Das Land fördert die berufliche Entwicklung von Frauen insbesondere auch in Leitungsfunktionen. Anmeldungen von Frauen werden daher besonders begrüßt.
Anmeldungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten behinderten Menschen im Sinne des § 2 (3) SGB IX werden, gemäß § 164 (4) SGB IX und Punkt 13 der Richtlinie zur Durchführung der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX) im öffentlichen Dienst im Lande Nordrhein-Westfalen, bevorzugt berücksichtigt. Bei Fragen zur Barrierefreiheit melden Sie sich bitte persönlich bei der zuständigen Fachleiterin (Katja Bremer).
Hinweise zur Beantragung von Kinderbetreuungskosten finden Sie auf den Internetseiten der Bezirksregierung Detmold: Antrag für Kinderbetreuungskosten https://www.bezreg-detmold.nrw.de/system/files/media/document/file/Erstattung_von_Kinderbetreuungskosten.pdf
Lehrkräften von Ersatzschulen wird bei Verfügbarkeit ein Platz in der Beratungslehrkräfteausbildung ohne Kostenerstattung zur Verfügung gestellt.
Die ersten sowie letzten beiden Module werden als Zweitäger durchgeführt (Beginn am ersten Tag: 09:00 Uhr, Ende am zweiten Tag: 16:00 Uhr), eine Übernachtung ist jeweils vorgesehen. Die Kosten werden von der Bezirksregierung getragen.
Bei Fragen zur Teilnahme bei Übernachtungen bitten wir um Rücksprache mit Dezernat 46.
Ein weiterer Doppeltag ohne Übernachtung ist in der Mitte des Kurses geplant.
Die Schulleitungen werden darauf hingewiesen, jeweils nur eine Fachkraft eines Kollegiums für die Fortbildung anzumelden. Es wird darauf hingewiesen, dass Mehrfachanmeldungen einer Schule nicht berücksichtigt werden können und eine Auswahl zur Teilnahme bitte vorab schulintern getätigt werden sollte.
Die Mitteilung über die Auswahl der Teilnehmenden erfolgt sobald als möglich per E-Mail auf dem Dienstweg.
Zielgruppe und Voraussetzungen
Lehrkräfte an FÖS, Sek I, HS, RS, GE, GEM, SEK, GY und BK, WBK die zum 01.08.2026 die Aufgabe des Beratungslehrers/der Beratungslehrerin übernehmen werden oder diese bereits übernommen haben. Keine Teilnahmemöglichkeit für Lehrkräfte der Primarstufe.