Regionaler Arbeitskreis AV - KI unter den Gesichtspunkten von informatischen Grundkenntnissen und Medienkompetenz betrachten.

Angebotsnummer (ANR): 110031

Grundinformationen

Schulform

Berufskollegs

Bereich / Teilbereich

Fachbereichsübergreifende Fortbildungen / Unterrichtsentwicklung am Berufskolleg

Inhalt

Ziele des Workshops ist es, ein gemeinsames Verständnis dafür zu entwickeln, welche digitalen Schlüsselkompetenzen Schülerinnen und Schüler im Kontext Künstlicher Intelligenz erwerben sollten.
Darüber hinaus soll geklärt werden, über welche Kenntnisse und Kompetenzen Lehrkräfte verfügen müssen, um KI-bezogenes Wissen schülernah und verständlich zu vermitteln.
Ein weiteres Anliegen des Workshops besteht darin, konkrete Umsetzungsideen zu entwickeln und auszutauschen, wie dieses Wissen in verschiedenen Fächern und im Bildungsgang integriert werden kann.

Tagesordnung:

9:00 Uhr Begrüßung und Vorstellung der Tagesordnung
Vorstellung Zusatzqualifikation „Künstliche Intelligenz in der beruflichen Bildung“
Vorstellung des bundesweiten HubbS
9:15 Uhr Praxisaustausch zu folgenden Themen:
➔Übergänge gestalten
➔Umsetzung von PoK
➔Erfahrungen KI im Bildungsgang AV
10:45 Uhr Kaffeepause
11:00 Uhr Workshop „Digitale Schlüsselkompetenzen stärken“
12:15 Uhr Mittagspause
13:00 Uhr Weiterarbeit Workshop „Digitale Schlüsselkompetenzen stärken“
14:45 Uhr Zusammenfassung, Reflexion, Planung der nächsten Veranstaltung, Klärung weiterer Fortbildungsbedarfe
15:00 Uhr Verabschiedung
Es besteht die Möglichkeit, sich in der schulinternen Cafeteria zu verpflegen (Brötchen, Wraps, Brezel etc.). Ein Mittagessen wird nicht angeboten.
Kaffee, Tee, Wasser und Kekse werden angeboten, eine Kaffeekasse wird aufgestellt.


Schwerbehinderte:
Anmeldungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten behinderten Menschen im Sinne des § 2 (3) SGB IX werden, gemäß § 164 (4) SGB IX und Punkt 13 der Richtlinie zur Durchführung der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX) im öffentlichen Dienst im Lande Nordrhein-Westfalen, bevorzugt berücksichtigt.

Die Reisekosten der teilnehmenden Lehrkräfte werden nicht von der Bezirksregierung übernommen. Die Erstattung der Reisekosten kann aus dem Fortbildungsbudget der Schule bei der Schulleitung beantragt werden. Dienstunfallschutz nach § 31 BeamtVG wird gewährt.

Kinderbetreuungskosten:
Hinweise zur Beantragung von Kinderbetreuungskosten finden Sie auf den Internetseiten der Bezirksregierung Detmold: Antrag Kinderbetreuungskosten

Zielgruppe und Voraussetzungen

Bildungsgangleitungen und engagierte Lehrerinnen und Lehrer, die im Bildungsgang AV unterrichten

Kontakt

Fachberatung Fortbildung

Kerstin Michel

E-Mail: kerstin.michel@brdt.nrw.de

Tel: 05231 71-4636

Sachbearbeitung

Claudia Uslu

E-Mail: claudia.uslu@brdt.nrw.de

Tel: 05231 71-4619

Anmeldung

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