Unterweisungen und Unterweisungshilfen für den Umgang mit Gefahren und Gefahrstoffen - Auffrischung zur RISU und zum Gefahrstoffrecht (Modul)
Unterweisungen und Unterweisungshilfen für Gefahrstoffbeauftragte, Sicherheitsbeauftragte sowie Lehrkräfte in Fächern mit Tätigkeiten mit erhöhtem Gefährdungspotenzial.
Alle Lehrkräfte in Schule werden jährlich durch die Schulleitung unterwi...
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Unterweisungen und Unterweisungshilfen für den Umgang mit Gefahren und Gefahrstoffen - Auffrischung zur RISU und zum Gefahrstoffrecht (Modul)
Unterweisungen und Unterweisungshilfen für Gefahrstoffbeauftragte, Sicherheitsbeauftragte sowie Lehrkräfte in Fächern mit Tätigkeiten mit erhöhtem Gefährdungspotenzial.
Alle Lehrkräfte in Schule werden jährlich durch die Schulleitung unterwiesen (z.B. Verhalten im Brandfall, Bedrohungsszenarien, Meldepflichten bei baulichen Mängel, allgemeine Auffälligkeiten, etc.).
Die Gefahrstoffverordnung ist auch in Schulen gültig. Die vorhandenen Regelungen wurden in den Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht an allgemeinbildenden Schulen in Nordrhein-Westfalen (RiSU-NRW) für allgemeinbildende Schulen zusammengefasst.
Analoges gilt für die Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht an Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen (RiSU-BK-NRW), die mit dem RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes
Nordrhein-Westfalen vom 27. 6.2017 -311-6.08.01.16-116424 in Kraft traten (I – 4.3.4).
Lehrkräfte, die Fächern unterrichten, in denen mit Gefahr-oder Biostoffen umgegangen wird, oder in denen sie Gefahren ausgesetzt sind (Gefahrstoffe, Werkzeugen und Maschinen, Brand, etc.) müssen jährlich unterwiesen werden.
Auch Schülerinnen und Schüler müssen regelmäßig unterwiesen werden (Berufskollegs 1x pro Jahr, allgemeinbildende Schulen 2x pro Jahr, bzw. vor jeder Tätigkeit mit erhöhtem Gefährdungspotenzial).
Im Kurs werden Möglichkeiten eröffnet, wie mit Internetquellen zu Sicherheit und Gefährdungsbeurteilung umgegangen werden kann. Sinnvolle Quellen zur Erstellung von Präsentationen und Readern für die Unterweisung werden vorgestellt und genutzt. In diesem Zusammenhang wird auch auf rechtliche Fragen u.a. auch die des Urheberrechts eingegangen.
Anhand eines Materialpools sollen die Lehrkräfte Unterweisungsmaterialien für die eigene Aufgabe erstellen und präsentieren. Die notwendigen Endgeräte und Materialien werden während des Kurses zur Verfügung gestellt. Die Nutzung eigener dienstlicher Endgeräte ist möglich und erwünscht.
Bezüge zum Referenzrahmen Schulqualität:
2.1 Ergebnis- und Standardorientierung (2.1.1)
3.4 Kommunikation, Kooperation und Vernetzung (3.4.1)
4.1 Lehrerbildung (4.1.3)
4.2 Umgang mit beruflichen Anforderungen (4.2.3)
5.2 Organisation und Steuerung (5.2.1)
5.6 Strategien der Qualitätsentwicklung (5.6.3)
Reisekosten
Die Reisekosten der Teilnehmenden werden aus dem Fortbildungsbudget der Schulen erstattet.
Schwerbehinderte Lehrkräfte werden bevorzugt berücksichtigt. In der Regel sind unsere Veranstaltungen barrierefrei. Bitte geben Sie dennoch bei der Anmeldung Ihren spezifischen Unterstützungsbedarf an, damit Ihre Teilhabe bestmöglich gesichert werden kann.
Sofern mehr Anmeldungen vorliegen, als Plätze vorhanden sind, erfolgt die Teilnehmerauswahl nach dem mit den Personalräten vereinbarten Quotierungsverfahren.
- Schulform
- Alle Schulformen (Allgemeine und BK)
- Bereich / Teilbereich
- Sicherheit in Schule und Unterricht / Gefahrstoffe
- Zielgruppe und Voraussetzungen
- Gefahrstoffbeauftragte und Sicherheitsbeauftragte an Schulen, sowie Lehrkräfte, die in Fächern unterrichten wie Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik), Arbeitslehre (Technik, Hauswirtschaftslehre, textiles Gestalten, Gartenbau), Kunst in denen sicherheitsrelevante Unterweisungen und Gefährdu...
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