Angebote der Gruppe Fachkunde/Strahlenschutz

Bezirk: BRD

2 Angebote gefunden

Information:

Neue Grundlage für den Strahlenschutz ist das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) vom 27.06.2017. Mit der Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts, die zum 31.12.2018 in Kraft getreten ist, wurden die Regelungen des Strahlenschutzgesetzes durch eine neue Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzverordnung StrlSchV) ergänzt und konkretisiert. Die Röntgenverordnung besteht nicht mehr als separate Rechtsnorm.

Physiklehrkräfte an Schulen, in denen mit radioaktiven Stoffen umgegangen oder eine Schulröntgeneinrichtung oder ein Störstrahler betrieben wird, sollen die Fachkunde im Strahlenschutz erwerben und durch die fristgerechte Aktualisierung aufrechterhalten. Die Gültigkeit der Fachkunde verfällt nach fünf Jahren.

Im Einführungserlass des MSB zur RiSU-NRW Ausgabe 2020 an allgemeinbildenden Schulen vom 08.05.2020 wird auf die Anlagen zum Umgang mit radioaktiven Stoffen und zum Betrieb von Schulröntgeneinrichtungen und Störstrahlern, die für Nordrhein-Westfalen verbindlich sind, hingewiesen.

Im Einführungserlass des MSB zur RiSU-BK-NRW an Berufskollegs vom 27.6.2017 wird ebenfalls auf die Strahlenschutz- und Rö...

Schulform
Alle Schulformen (Allgemeine und BK)
Bereich / Teilbereich
Sicherheit in Schule und Unterricht / Strahlenschutz
Fächer
Naturwissenschaft Biologie Chemie Physik Überfachlich
Zielgruppe und Voraussetzungen
Diese Fortbildung wendet sich an Lehrkräfte in weiterführenden Schulen, die mit radioaktiven Strahlern und/oder Schulröntgengeräten auch im Unterricht umgehen. Für die Funktion als Strahlenschutzbeauftragte/r ist die Fachkunde zwingend erforderlich.

Fachberatung Fortbildung

Markus Frilling

E-Mail: markus.frilling@brd.nrw.de

Tel: 0211-475-3241

Sachbearbeitung

Daniel Göhrke

E-Mail: daniel.goehrke@brd.nrw.de

Tel: 0211-475-5416

Termine

Informationen:

Neue Grundlage für den Strahlenschutz ist das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) vom 27.06.2017. Mit der Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts, die zum 31.12.2018 in Kraft getreten ist, wurden die Regelungen des Strahlenschutzgesetzes durch eine neue Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzverordnung StrlSchV) ergänzt und konkretisiert. Die Röntgenverordnung besteht nicht mehr als separate Rechtsnorm.
Physiklehrkräfte an Schulen, in denen mit radioaktiven Stoffen umgegangen oder eine Schulröntgeneinrichtung oder ein Störstrahler betrieben wird, sollen die Fachkunde im Strahlenschutz erwerben und durch die fristgerechte Aktualisierung aufrechterhalten. Die Gültigkeit der Fachkunde verfällt nach fünf Jahren.
Im Einführungserlass des MSB zur RiSU-NRW Ausgabe 2020 an allgemeinbildenden Schulen vom 08.05.2020 wird auf die Anlagen zum Umgang mit radioaktiven Stoffen und zum Betrieb von Schulröntgeneinrichtungen und Störstrahlern, die für Nordrhein-Westfalen verbindlich sind, hingewiesen.
Im Einführungserlass des MSB zur RiSU-BK-NRW an Berufskollegs vom 27.6.2017 wird ebenfalls auf die Strahlenschutz- und...

Schulform
Alle Schulformen (Allgemeine und BK)
Bereich / Teilbereich
Sicherheit in Schule und Unterricht / Strahlenschutz
Fächer
Naturwissenschaft Biologie Chemie Physik Überfachlich
Zielgruppe und Voraussetzungen
Diese Fortbildung wendet sich an Lehrkräfte in weiterführenden Schulen, die mit radioaktiven Strahlern und/oder Schulröntgengeräten auch im Unterricht umgehen. Für die Funktion als Strahlenschutzbeauftragte/r ist die Fachkunde zwingend erforderlich.

Fachberatung Fortbildung

Markus Frilling

E-Mail: markus.frilling@brd.nrw.de

Tel: 0211-475-3241

Sachbearbeitung

Daniel Göhrke

E-Mail: daniel.goehrke@brd.nrw.de

Tel: 0211-475-5416

Termine

Aktuell keine anstehenden Termine