Diese Maßnahme wird in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftskammer NRW angeboten:
Inhalt
Die erste Düngeverordnung (DüV) trat im Jahr 1996 in Kraft. Aufgrund anhaltend hoher Nitratwerte im Grundwasser wurde sie im Jahr 2017 novelliert. Da auch diese Maßnahmen nicht zur gewünschten Reduktion der Nitratbelastung führten, erfolgte 2020 eine weitere Überarbeitung und Verschärfung der Verordnung.
Landwirte und Landwirtinnen sind laut DüV unter anderem verpflichtet, für jeden Ackerschlag und jede Kultur eine Düngebedarfsermittlung durchzuführen sowie sämtliche Düngemaßnahmen zu dokumentieren. Diese Dokumentation kann derzeit noch in Papierform erfolgen, aber aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung bietet die LWK NRW ein Düngeportal mit den oben genannten Funktionen an. Die korrekte und effiziente Nutzung des Portals ist entscheidend, um gesetzlichen Vorgaben, insbesondere im Rahmen der Düngeverordnung (DüV), gerecht zu werden und gleichzeitig betrieblich sinnvolle Entscheidungen treffen zu können. Gleichzeitig haben Landwirte/-innen noch folgende Vorteile durch die Nutzung des Düngeportals:
- Rechtssicherheit und Dokumentationspflichten: Fehlerhafte oder unvollständige Eingaben können r...
- Schulform
- Berufskollegs
- Bereich / Teilbereich
- Fachfortbildungen / Agrarwirtschaft, Bio- und Umwelttechnologie
- Fächer
-
Agrarwirtschaft
- Zielgruppe und Voraussetzungen
- Lehrkräfte an Berufskollegs, die im Bereich der Agrarwirtschaft unterrichten, z. B. Landwirtschaft, Fachkraft Agrarservice
Fachberatung Fortbildung
Sachbearbeitung
Termine
Aktuell keine anstehenden Termine