Zertifikatskurs Deutsche Gebärdensprache
Grundinformationen
Schulform
Förderschulen
Bereich / Teilbereich
Qualifikationserweiterungen/Zertifikatskurse / Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation
Inhalt
Inhalt
Im Rahmen der Implementierung des Unterrichtsfaches Deutsche Gebärdensprache an den Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation ist es das Ziel dieser Qualifizierung, die Lehrerinnen und Lehrer auf der Basis bereits gesicherter gebärdensprachlicher Kompetenzen zu befähigen, das Fach Deutsche Gebärdensprache gemäß curricularer Vorgaben zu unterrichten und zu einer barrierefreien Kommunikation im gesamten Schulleben beizutragen. Es sollen sprachpraktische Kompetenzen aufbauend erweitert werden, fundierte linguistische Kenntnisse über die Deutsche Gebärdensprache erworben werden, soziologisches und kulturelles Wissen vertieft sowie fundierte diagnostische und didaktisch methodische Anwendungskompetenz für den Unterricht erworben werden. Durchgehende Inhaltsaspekte sind funktionale kommunikative Kompetenz, Sprachlernen, Sprachwissen, Sprachvermittlung, Erkennen von Sprachentwicklungsständen, Reflexion von Lernprozessen, Lern- und Leistungsbewertung und Sprachkultur. Die inhaltliche Konzeption der Qualifizierungsmaßnahme orientiert sich an den Unterrichtsvorgaben für das Fach Deutsche Gebärdensprache.Hinweise:
Als Zugangsvoraussetzung wird ein Kompetenzniveau in Anlehnung an das Referenzniveau B2, mind. B1 in der Deutschen Gebärdensprache empfohlen. Der Unterrichtseinsatz im Fach DGS ist parallel zur Qualifizierungsmaßnahme erwünscht. Die Teilnahme am Zertifikatskurs ist Voraussetzung für den Erhalt der Unterrichtserlaubnis im Fach DGS durch die schulfachliche Aufsicht.Organisation
Die Qualifikationsmaßnahme umfasst 320 Stunden mit wöchentlichen Veranstaltungsterminen von jeweils 09.00 - 16.00 Uhr über die Dauer eines Schuljahres sowie die Vor- und Nachbereitung der Veranstaltungsinhalte. Fortbildungstag ist der Mittwoch. Die Teilnahme wird für die Dauer der Maßnahme mit 5 Stunden (FöS) auf die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung angerechnet.Diese Stunden wirken sich nicht bedarfserhöhend für die Schule aus. Die Anrechnung soll am Kurstag wirksam werden, um Unterrichtsausfall zu vermeiden.
Die Teilnahme ist eine dienstliche Tätigkeit im Hauptamt. Für alle Veranstaltungen besteht Teilnahmepflicht.
Diese landesweite Qualifizierungsmaßnahme wird im Bezirk Arnsberg durchgeführt.
Die Bewerbung Schwerbehinderter wird bevorzugt. Bei Bedarf wird ein barrierefreier Tagungsort gewährleistet. Die individuellen Bedürfnisse werden in der Anmeldung abgefragt.
Zielgruppe und Voraussetzungen
Dieses landesweite Angebot zur Qualifikationserweiterung richtet sich an unbefristet beschäftigte sonderpädagogische Lehrkräfte der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation, die im Besitz einer in Nordrhein-Westfalen gültigen Lehramtsbefähigung (Erste und Zweite Staatsprüfung oder Master of Education und Staatsprüfung) sind. Sie erhalten nach erfolgreicher Teilnahme ein Zertifikat. Der Nachweis der Erfüllung der Zugangsvoraussetzung setzt die Vorlage von Kopien der Ersten und Zweiten Staatsprüfung oder des Masters of Education und der Staatsprüfung voraus. Bei Erwerb der Lehrbefähigung in einem anderen Bundesland ist die Anerkennungsbescheinigung des Landes NRW zusätzlich einzureichen. Bitte senden Sie diese Unterlagen ausschließlich digital an die zuständige Sachbearbeitung. Ohne den entsprechenden Nachweis kann ich Sie zu der Fortbildung nicht zulassen.