Zertifikatskurs Physik SII Teil 1 (EF und Teile der Q1)
Grundinformationen
Schulform
Allgemeine Schulformen Sek. II
Bereich / Teilbereich
Qualifikationserweiterungen/Zertifikatskurse / Physik
Inhalt
Der nächste Durchgang des ZK Physik SII startet mit Teil 1 voraussichtlich im SJ 2027/2028
Im Zertifikatskurs Physik SII Teil 1 (EF und Teile der Q1) werden die fachlichen Grundlagen sowie fachdidaktischen und methodischen Kompetenzen für den Physikunterricht in der Sekundarstufe II in der gymnasialen Oberstufe unterrichteten Gebiete entsprechend dem aktuellen KLP vermittelt:
- Mechanik
- Relativitätstheorie
- Elektrostatik
Der Kurs umfasst 320 Unterrichtsstunden, in denen theoretische und praktische Kenntnisse vermittelt werden. Dies soll auch in Form von eigenständig durchzuführenden Experimenten in Vorträgen und Übungsphasen erfolgen. Der Einsatz digitaler Werkzeuge orientiert sich am Medienkompetenzrahmen und wird entsprechend betrachtet und eingeübt. Inhalte, die ein Grundwissen aus der Sekundarstufe I benötigen, werden ebenfalls betrachtet.
Die grundlegende Unterweisung zum Umgang mit Gefahrstoffen, Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht an allgemeinbildenden Schulen in Nordrhein-Westfalen (RISU-NRW) und Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung sind in den Zertifikatskurs integriert.
Die Nutzung von dienstlich zur Verfügung gestellten digitalen Endgeräten wird empfohlen. Ggf. können Leihgeräte zur Verfügung gestellt werden. Es können, wenn gewünscht, auch private, digitale Endgeräte genutzt werden.
Die Teilnehmenden müssen den Kurs Teil 1 abschließen, um am Folgekurs im folgenden Schuljahr teilnehmen zu können. Für den Kurs Teil 1 wird lediglich eine Teilnahmebescheinigung (bei Bedarf) ausgestellt und kein Zertifikat.
Der Folgekurs (ZK Physik SII Teil 2 (Teile der Q1 sowie die Q2)) schließt mit dem Zertifikat (unbefristete Unterrichtserlaubnis von der EF bis zur Q2) ab.
Die Nutzung von dienstlich zur Verfügung gestellten digitalen Endgeräten wird empfohlen.
Ggfls. können Leihgeräte zur Verfügung gestellt werden. Es können, wenn gewünscht, auch private, digitale Endgeräte genutzt werden.
Organisation:
Der einzelne Kurs wird über die Dauer eines Schuljahres mit wöchentlichen (8-stündigen) Sitzungen durchgeführt. Die Teilnahme wird für die Dauer der Maßnahme mit 5 Stunden (HS, FöS, RS) bzw. 4 Stunden (GE, GY) auf die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung angerechnet. Diese Anrechnung wirkt sich nicht bedarfserhöhend für die jeweilige Schule aus.Die Anrechnung soll am Kurstag wirksam werden, um Unterrichtsausfall zu vermeiden. Die Teilnahme ist eine dienstliche Tätigkeit im Hauptamt. Für alle Veranstaltungen besteht Teilnahmepflicht.
Reisekosten werden auf Antrag von der Bezirksregierung erstattet. Lehrerinnen und Lehrer an Ersatzschulen werden gebeten, die Dienstreisegenehmigung bei Ihrem Schulträger zu beantragen und dort auch die Kosten abzurechnen.
Schwerbehinderte Lehrkräfte werden bevorzugt berücksichtigt. In der Regel sind unsere Veranstaltungen barrierefrei. Bitte geben Sie dennoch bei der Anmeldung Ihren spezifischen Unterstützungsbedarf an, damit Ihre Teilhabe bestmöglich gesichert werden kann.
Sofern mehr Anmeldungen vorliegen, als Plätze vorhanden sind, erfolgt die Teilnehmerauswahl nach dem mit den Personalräten vereinbarten Quotierungsverfahren.
Zielgruppe und Voraussetzungen
Das erste Jahr dieser zweijährigen Qualifikationserweiterung richtet sich an unbefristet beschäftigte Lehrerkräfte, die im Besitz einer in Nordrhein-Westfalen gültigen Lehramtsbefähigung (Erste und Zweite Staatsprüfung oder Master of Education und Staatsprüfung) sind und das Fach Physik fachfremd in der Sekundarstufe II unterrichten oder zukünftig unterrichten sollen. Zudem sind auch Lehrkräfte, die für das Fach Physik ein grundständiges Lehramt der Sekundarstufe I erworben haben, zulässig. Ein erfolgreich absolvierter Zertifikatskurs im Fach Physik SI berechtigt hingegen nicht zur Teilnahme am Zertifikatskurs Physik SII. Sie erhalten nach erfolgreicher Teilnahme ein Zertifikat und somit die Unterrichtserlaubnis im Fach Physik. Sie erwerben keine weitere Lehramtsbefähigung. Lehrkräfte von Ersatzschulen ohne Lehramtsbefähigung mit erfolgreichem Feststellungsverfahren (nach § 7 ESchVO) erhalten eine Teilnahmebescheinigung, jedoch damit keine Unterrichtserlaubnis für öffentliche Schulen (Erlass vom 30. November 2011(226-2.02.02.02/102-93736/10).
Kontakt
Fachberatung Fortbildung
Sachbearbeitung
Anmeldung
Derzeit sind keine Anmeldungen als schulexterne Lehrkräftefortbildung möglich. Neue Termine werden ausschließlich online veröffentlicht.