Qualifizierung sonderpädagogischer Lehrkräfte: Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung
Grundinformationen
Schulform
Alle Schulformen (Allgemeine und BK)
Bereich / Teilbereich
Qualifikationserweiterungen/Zertifikatskurse / Förderschwerpunkt ESE
Inhalt
Bezug:
BASS 20-22 Nr. 8 Fort- und Weiterbildung; Strukturen und Inhalte der Lehrerfort- und -weiterbildung
Thema/Zielsetzung der Maßnahme:
In allgemeinen Schulen des Gemeinsamen Lernens als auch in entsprechenden Förderschulen werden Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf im Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung unterrichtet.
Für deren Beschulung und sonderpädagogische Förderung sind spezifische methodisch-didaktische Kompetenzen in den Bereichen Förderdiagnostik, Planung und Durchführung von Unterricht und für die Planung und Durchführung von notwendigen Maßnahmen zur Prävention und Intervention erforderlich.
Ziel der Qualifizierung ist eine Kompetenzerweiterung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer für ihre unterrichtliche Tätigkeit mit Schülerinnen und Schülern mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten ein Zertifikat, das die Teilnahme dokumentiert.
Zeit/ Beginn:
Der Kurs findet im 2. Schulhalbjahr statt, wöchentlich, jeweils voraussichtlich Donnerstag (9.00 - 16.00 Uhr).
Dauer:
Die Durchführung der Maßnahme dauert ein Schulhalbjahr (160 Stunden)
Ort:
Wird mit der Einladung bekanntgegeben.
Moderation:
Wird mit der Einladung bekannt gegeben.
Format:
Für den Kurs ist neben Präsenzphasen die Arbeit mit einer Lernplattform und einem Videokonferenztool vorgesehen.
Sonstiges:
- Die Teilnahme wird (unter Bezug auf BASS 20-22 Nr. 8) mit 4 Std./wö. (bei Gymnasium, Gesamt-, Sekundar-, Gemeinschafts-, Primusschule u. WBK) bzw. 5 Std./wö. (bei Grund-, Haupt-, Förder- u. Realschule) auf die Unterrichtsverpflichtung angerechnet, die nicht bedarfserhöhend für die Schule wirksam wird.
- Die Anrechnung soll am Kurstag wirksam werden, um Unterrichtsausfall zu vermeiden.
- Die Teilnahme ist eine dienstliche Tätigkeit im Hauptamt. Für alle Veranstaltungen besteht Teilnahmepflicht.
- Informationen zur Übernahme von Kinderbetreuungskosten finden Sie unter: www.lehrerfortbildung.bezreg-koeln.nrw.de.
- Reisekosten werden auf Antrag von der Bezirksregierung erstattet. Lehrerinnen und Lehrer an Ersatzschulen werden gebeten, die Dienstreisegenehmigung bei ihrem Schulträger zu beantragen und auch dort die Kosten abzurechnen.
Zielgruppe und Voraussetzungen
Zielgruppe/Adressaten: Sonderpädagogische Lehrkräfte anderer Fachrichtungen, die - in allgemeinen Schulen des Gemeinsamen Lernens Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung unterrichten und fördern - in Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt EsE, die nicht die Fachrichtung EsE studiert haben. Weitere Voraussetzungen zur Teilnahme: • Lehramt in mindestens einem anderen Fach/einer anderen Fachrichtung • unbefristetes Beschäftigungsverhältnis
Kontakt
Fachberatung Fortbildung
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