Zertifikatskurs Gesundheit - Qualifikationserweiterung für das Fach Gesundheit am Beruflichen Gymnasium
Grundinformationen
Schulform
Berufskollegs
Bereich / Teilbereich
Qualifikationserweiterungen/Zertifikatskurse / Gesundheit
Inhalt
Ziel
Ziel der Fortbildung ist es, grundlegende Qualifikationen für die Erteilung von Unterricht im Profil bildenden Leistungskursfach Gesundheit am Beruflichen Gymnasium für Gesundheit zu vermitteln.
Inhalte
- Grundverständnis der beruflichen Fachrichtung Gesundheit im beruflichen Gymnasium
- Übersicht über wissenschaftliche Grundlagen des Unterrichtsfaches Gesundheit - Aus-gewählte Theorien und Modelle der Gesundheitswissenschaften
- Ausgewählte Organsysteme und exemplarische Krankheitsbilder mit Fokus auf Prävention, Therapie, Pflege und Rehabilitation
- Institutionelle und rechtliche Grundlagen des Gesundheitswesens
Didaktische Aspekte
- Didaktische und methodische Prinzipien des Unterrichts im Fach Gesundheit (Anlage D)
- Unterrichtsplanung, -durchführung und -reflexion vor dem Hintergrund der Curricularen Skizze zur Erprobung
- Leistungserfassung und -bewertung unter besonderer Berücksichtigung der Aufgabenkonstruktion sowie der Vorbereitung auf die zentralen Abiturprüfungen
- Innerhalb des Kurses werden in unterschiedlichen Zusammenhängen neue Technologien eingebunden.
Hinweis für die Teilnehmenden
Es wird erwartet, dass...
- ...Sie sich auf das interdisziplinäre Denken des Faches Gesundheit einlassen.
- ...Sie sich inhaltlich mit gesundheitsbezogenen Themen auseinandersetzen, um z.B. geeignete Unterrichtsmaterialien für den eigenen Unterricht zu entwickeln.
- ...Sie an kollegialen Hospitationen/Gruppenhospitationen aktiv teilnehmen.
Kursumfang/Anrechnung auf die Unterrichtsverpflichtung:
Mit dem Gesamtvolumen von 240 Fortbildungsstunden des Kurses gestreckt auf 1 ½ Jahre, d.h. 80 Stunden (10 Termine x 8 Fortbildungsstunden) pro Halbjahr, ergibt sich für die Dauer der Maßnahme eine Anrechnung von 2 Stunden auf die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung der Teilnehmenden. Für die Teilnahme sind also 2 Stunden Reduktion auf die Unterrichtsverpflichtung so einzuplanen, dass der Fortbildungstag Mittwoch für die Online- und Präsenzveranstaltungen genutzt werden kann.
Die Entlastung hat keine bedarfserhöhende Wirkung für die Schule.
Zusätzlich wird von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern und von deren Schulen erwartet, dass ein entsprechendes Lehrerpraktikum während dieser Zeit ergänzt wird, um die Fachpraxis kennenzulernen (geregelt nach BASS 12-21 Nr 1, Pkt. 7.2, RdErlass des MSW vom 21.10.2010 ‚Berufs- und Studienorientierung’).
Um die Nähe zur Berufspraxis zu sichern, muss für den Zeitraum bis nach den Osterferien (im laufenden Kurs) ein zweiwöchiges Lehrerpraktikum im Berufsfeld vorgesehen werden.
Voraussetzung für die Erteilung der Unterrichtserlaubnis
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten zum Abschluss ein Zertifikat, wenn sie mindestens an 80 % des Gesamtvolumens aller Präsenzveranstaltungen teilgenommen haben. Das Zertifikat ist Grundlage der unbefristeten Unterrichtserlaubnis im Fach Gesundheit. Die konkreten Bedingungen werden im Rahmen der Auftaktveranstaltung bekannt gegeben.
Schwerbehinderte Lehrkräfte werden bevorzugt berücksichtigt. In der Regel sind unsere Veranstaltungen barrierefrei. Bitte geben Sie dennoch bei der Anmeldung Ihren spezifischen Unterstützungsbedarf an, damit Ihre Teilhabe gesichert werden kann.
Sofern mehr Anmeldungen vorliegen, als Plätze vorhanden sind, erfolgt die Teilnehmendenauswahl nach dem mit den Personalräten vereinbarten Quotierungsverfahren.
Reisekosten werden auf Antrag von den Bezirksregierungen erstattet.
Zielgruppe und Voraussetzungen
Lehrkräfte mit Lehrbefähigung für Sek. II und den Fakulten Biologie und/oder Ernährungswissenschaften und/oder Körperpflege/Biotechnik, die unbefristet und mit beendeter Probezeit im Berufskolleg eingestellt sind. Teilnahmeberechtigt sind vorrangig Lehrkräfte von Berufskollegs mit dem Bildungsgang „Berufliches Gymnasium Gesundheit“. Aus der Teilnahme an dieser Fortbildung lassen sich keine laufbahnrechtlichen Ansprüche ableiten. Der Nachweis der Erfüllung der Zugangsvoraussetzung setzt die Vorlage von Kopien der Ersten und Zweiten Staatsprüfung oder des Masters of Education und der Staatsprüfung voraus. Bei Erwerb der Lehrbefähigung in einem anderen Bundesland ist die Anerkennungsbescheinigung des Landes NRW zusätzlich einzureichen. Bitte senden Sie diese Unterlagen ausschließlich digital an die zuständige Sachbearbeitung. Ohne den entsprechenden Nachweis kann ich Sie zu der Fortbildung nicht zulassen. Lehrkräfte von Ersatzschulen ohne Lehramtsbefähigung mit erfolgreichem Feststellungsverfahren (nach § 7 ESchVO) erhalten eine Teilnahmebescheinigung, jedoch damit keine Unterrichtserlaubnis für öffentliche Schulen (Erlass vom 30. November 2011, 226-2.02.02.02/102-93736/10).
Kontakt
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