Zertifikatskurs Technik Sekundarstufe I - Qualifikationserweiterung

Angebotsnummer (ANR): 101067

Grundinformationen

Schulform

Allgemeine Schulformen Sek. I (mit GY), Förder- und Klinikschulen

Bereich / Teilbereich

Qualifikationserweiterungen/Zertifikatskurse / Technik

Inhalt

Ziel


Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern sollen mit Hilfe fachwissenschaftlicher und fachdidaktischer Studien und schulpraktischer Übungen die erforderlichen Qualifikationen vermittelt werden, damit sie das Fach Technik in der Sekundarstufe I (auch im inklusiven Unterricht) kompetent unterrichten können.

Inhalte:

Der Kurs umfasst schwerpunktmäßig folgende Themenbereiche:

  • Grundfertigkeiten in der Holz-, Metall- und Kunststoffverarbeitung
  • Verfahrens-, Fertigungs- und Bautechnik
  • Energie- und Elektrotechnik
  • Informations-, Mess-, Steuer- und Regeltechnik
  • Projektorientierter Unterricht im Fach und im Lernbereich Arbeitslehre
  • Elektronik und Digitaltechnik
  • Technisches Zeichnen, CAD, 3-D Druck
  • Richtlinien und Lehrpläne des Faches
  • Fachdidaktik und Fachmethodik unter besonderer Berücksichtigung des Unterrichts in inklusiven Settings
  • Unterrichtsplanung, -durchführung und -auswertung
  • Leistungsmessung und –bewertung

Innerhalb des Kurses werden auch der sicherheitsgerechte Umgang mit Werkzeugen und Maschinen im Technikunterricht gemäß RISU-NRW I-4.3 sowie die grundlegende Unterweisung zum Umgang mit Gefahrstoffen und zur Gefährdungsbeurteilung nach RISU-NRW durchgeführt.

Organisation:

Der einzelne Kurs umfasst etwa 320 Stunden und wird über die Dauer eines Schuljahres mit wöchentlichen (8-stündigen) Sitzungen durchgeführt. Die Teilnahme wird für die Dauer der Maßnahme mit 5 Stunden (HS, FöS, RS) bzw. 4 Stunden (GE, GY) auf die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung angerechnet. Diese Anrechnung wirkt sich nicht bedarfserhöhend für die jeweilige Schule aus.

Die Anrechnung soll am Kurstag wirksam werden, um Unterrichtsausfall zu vermeiden. Die Teilnahme ist eine dienstliche Tätigkeit im Hauptamt. Für alle Veranstaltungen besteht Teilnahmepflicht.

Bitte beachten Sie, dass die An- und Abreise unter Berücksichtigung des Klimaschutzes möglichst mit öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgen sollte. Reisekosten werden auf Antrag von der Bezirksregierung erstattet (6 Monate rückwirkend nach Entstehung). Lehrerinnen und Lehrer an Ersatzschulen werden gebeten, die Dienstreisegenehmigung bei Ihrem Schulträger zu beantragen und dort auch die Kostenabzurechnen.

Schwerbehinderte Lehrkräfte werden bevorzugt berücksichtigt. In der Regel sind unsere Veranstaltungen barrierefrei. Bitte geben Sie dennoch bei der Anmeldung Ihren spezifischen Unterstützungsbedarf an, damit Ihre Teilhabe bestmöglich gesichert werden kann.

Sofern mehr Anmeldungen vorliegen, als Plätze vorhanden sind, erfolgt die Teilnehmerauswahl nach dem mit den Personalräten vereinbarten Quotierungsverfahren.

Hinweise zur Beachtung


Bei der Anmeldung zu einem Zertifikatskurs in einem anderen NRW Regierungsbezirk muss grundsätzlich im Vorfeld der Anmeldung die Zustimmung des Dezernats 46 der Stammbezirksregierung eingeholt werden.

Bitte beachten Sie, dass Lehrkräfte aus dem eigenen Bezirk Vorrang haben. Für bezirksübergreifende oder landesweit konzipierte Angebote gilt diese Regelung nicht, dort sind alle fristgerecht eingegangenen Bewerbungen gleichrangig.

Die Einladung zu einem Zertifikatskurs einer fremden Bezirksregierung erfolgt aber ausschließlich durch das eigene Dezernat 46, das auch die notwendige Dienstreisegenehmigung und die Reisekostenzusage ausspricht.

Es ist möglich, dass Teile der Veranstaltung aufgrund einer situativen Veränderung (z.B. auch einer Pandemie, Erkrankung, Unwetter) am jeweiligen Kurstag zwischen 09:00 und 16:00 Uhr (8 Fortbildungsstunden pro Kurstag) in einem Distanzformat durchgeführt werden müssen. Hierzu erhalten Sie über die Kursleitung detaillierte Informationen.

Eine Anmeldung ist ausschließlich über dieses Online-Portal möglich.

Zielgruppe und Voraussetzungen

Diese einjährige Qualifikationserweiterung richtet sich an unbefristet beschäftigte Lehrerkräfte, die im Besitz einer in Nordrhein-Westfalen gültigen Lehramtsbefähigung (Erste und Zweite Staatsprüfung oder Master of Education und Staatsprüfung) sind und das Fach Technik fachfremd in der Sekundarstufe I unterrichten oder zukünftig unterrichten sollen. Sie erhalten nach erfolgreicher Teilnahme ein Zertifikat und somit die Unterrichtserlaubnis im Fach Technik. Sie erwerben keine weitere Lehramtsbefähigung. Lehrkräfte von Ersatzschulen ohne Lehramtsbefähigung mit erfolgreichem Feststellungsverfahren (nach § 7 ESchVO) erhalten eine Teilnahmebescheinigung, jedoch damit keine Unterrichtserlaubnis für öffentliche Schulen (Erlass vom 30. November 2011(226-2.02.02.02/102-93736/10).

Kontakt

Fachberatung Fortbildung

Markus Frilling

E-Mail: markus.frilling@brd.nrw.de

Tel: 0211-475-3241

Sachbearbeitung

Daniel Göhrke

E-Mail: daniel.goehrke@brd.nrw.de

Tel: 0211-475-5416

Anmeldung

Derzeit sind keine Anmeldungen als schulexterne Lehrkräftefortbildung möglich. Neue Termine werden ausschließlich online veröffentlicht.