Zertifikatskurs Physik SI - Qualifikationserweiterung
Grundinformationen
Schulform
Allgemeine Schulformen Sek. I (mit GY), Förder- und Klinikschulen
Bereich / Teilbereich
Qualifikationserweiterungen/Zertifikatskurse / Physik
Inhalt
Ziele:
Ziel dieser Weiterbildungsmaßnahme ist es, Lehrkräfte fachwissenschaftlich zu qualifizieren und didaktisch methodische Hilfen zur Verbesserung ihrer unterrichtlichen Praxis zu geben.Der Zertifikatskurs orientiert sich an den Kernlehrplänen für das Fach Physik Sekundarstufe I. Alle relevanten Unterrichtsthemen werden behandelt. Die spezifischen schulformbezogenen Ausprägungen der Lehrpläne werden dabei nach Möglichkeit mit in den Blick genommen
Inhalte:
Der Kurs umfasst schwerpunktmäßig folgende Themenbereiche:- Elektrizitätslehre / Magnetismus
- Optik
- Akustik
- Wärmelehre
- Mechanik
- Atomphysik
- Halbleiterphysik
Bei der Bearbeitung der Fachinhalte werden folgende Aspekte des Physikunterrichts schwerpunktmäßig berücksichtigt:
- Sicherheit (Grundlegende Unterweisung nach RISU-NRW)
- Methoden
- Medieneinsatz
- Experimente
- Leistungsbewertung
Organisation:
Der einzelne Kurs umfasst etwa 320 Stunden und wird über die Dauer eines Schuljahres mit wöchentlichen (8-stündigen) Sitzungen durchgeführt. Die Teilnahme wird für die Dauer der Maßnahme mit 5 Stunden (HS, FöS, RS) bzw. 4 Stunden (GE, GY) auf die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung angerechnet. Diese Anrechnung wirkt sich nicht bedarfserhöhend für die jeweilige Schule aus.Die Anrechnung soll am Kurstag wirksam werden, um Unterrichtsausfall zu vermeiden. Die Teilnahme ist eine dienstliche Tätigkeit im Hauptamt. Für alle Veranstaltungen besteht Teilnahmepflicht.
Bitte beachten Sie, dass die An- und Abreise unter Berücksichtigung des Klimaschutzes möglichst mit öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgen sollte. Reisekosten werden auf Antrag von der Bezirksregierung erstattet (6 Monate rückwirkend nach Entstehung). Lehrerinnen und Lehrer an Ersatzschulen werden gebeten, die Dienstreisegenehmigung bei Ihrem Schulträger zu beantragen und dort auch die Kostenabzurechnen.
Schwerbehinderte Lehrkräfte werden bevorzugt berücksichtigt. In der Regel sind unsere Veranstaltungen barrierefrei. Bitte geben Sie dennoch bei der Anmeldung Ihren spezifischen Unterstützungsbedarf an, damit Ihre Teilhabe bestmöglich gesichert werden kann.
Sofern mehr Anmeldungen vorliegen, als Plätze vorhanden sind, erfolgt die Teilnehmerauswahl nach dem mit den Personalräten vereinbarten Quotierungsverfahren.
Hinweise zur Beachtung
Bei der Anmeldung zu einem Zertifikatskurs in einem anderen NRW Regierungsbezirk muss grundsätzlich im Vorfeld der Anmeldung die Zustimmung des Dezernats 46 der Stammbezirksregierung eingeholt werden.
Bitte beachten Sie, dass Lehrkräfte aus dem eigenen Bezirk Vorrang haben. Für bezirksübergreifende oder landesweit konzipierte Angebote gilt diese Regelung nicht, dort sind alle fristgerecht eingegangenen Bewerbungen gleichrangig.
Die Einladung zu einem Zertifikatskurs einer fremden Bezirksregierung erfolgt aber ausschließlich durch das eigene Dezernat 46, das auch die notwendige Dienstreisegenehmigung und die Reisekostenzusage ausspricht.
Es ist möglich, dass Teile der Veranstaltung aufgrund einer situativen Veränderung (z.B. auch einer Pandemie, Erkrankung, Unwetter) am jeweiligen Kurstag zwischen 09:00 und 16:00 Uhr (8 Fortbildungsstunden pro Kurstag) in einem Distanzformat durchgeführt werden müssen. Hierzu erhalten Sie über die Kursleitung detaillierte Informationen.
Eine Anmeldung ist ausschließlich über dieses Online-Portal möglich.
Zielgruppe und Voraussetzungen
Diese einjährige Qualifikationserweiterung richtet sich an unbefristet beschäftigte Lehrerkräfte, die im Besitz einer in Nordrhein-Westfalen gültigen Lehramtsbefähigung (Erste und Zweite Staatsprüfung oder Master of Education und Staatsprüfung) sind und das Fach Physik in der Sekundarstufe I fachfremd unterrichten oder zukünftig unterrichten sollen. Sie erhalten nach erfolgreicher Teilnahme ein Zertifikat und somit die Unterrichtserlaubnis im Fach Physik. Sie erwerben keine weitere Lehramtsbefähigung. Lehrkräfte von Ersatzschulen ohne Lehramtsbefähigung mit erfolgreichem Feststellungsverfahren (nach § 7 ESchVO) erhalten eine Teilnahmebescheinigung, jedoch damit keine Unterrichtserlaubnis für öffentliche Schulen (Erlass vom 30. November 2011(226-2.02.02.02/102-93736/10).
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Derzeit sind keine Anmeldungen als schulexterne Lehrkräftefortbildung möglich. Neue Termine werden ausschließlich online veröffentlicht.