Zertifikatskurs Mathematik SII Q1/Q2 - Qualifikationserweiterung
Grundinformationen
Schulform
Allgemeine Schulformen Sek. II
Bereich / Teilbereich
Qualifikationserweiterungen/Zertifikatskurse / Mathematik
Inhalt
Ziele:
Ziel dieser Fortbildungsmaßnahme ist es, den Lehrkräften, die das Fach Mathematik in der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe in Absprache mit der Schulleitung unterrichten wollen, die zentralen Inhalte und grundlegende Qualifikationen in fachdidaktischer und methodischer Hinsicht zur Verbesserung ihrer unterrichtlichen Praxis zu vermitteln und sie bezogen auf zentrale schulische Inhalte fachwissenschaftlich zu qualifizieren. Dabei soll adäquate Software zum Einsatz kommen.
Inhalte:
Die qualifizierende Maßnahme ist so aufgebaut, dass unterrichtliche Inhalte, fachwissenschaftliche Bezüge und didaktisch-methodische Zugänge integriert bearbeitet werden. Sie umfasst die drei Themen Analysis, Lineare Algebra und Analytische Geometrie sowie exemplarische Denkweisen zur Stochastik.
In der Analysis werden die folgenden Inhalte thematisiert:
- Exponentialfunktionen
- Logarithmusfunktionen und logistisches Wachstum
- Integration inkl. uneigentlicher Integrale und partieller Integration
- Anwendungen
- Funktionsscharen
- GTR
In der Linearen Algebra / Analytischen Geometrie werden behandelt:
- Gerade- und Ebenengleichungen, Lagebeziehungen von Geraden und Ebenen
- Standardskalarprodukt inkl. Abstandsbestimmungen
- Winkelberechnungen
- Rechnen mit Matrizen
- Linearitätsbedingungen für Regularität und Singularität von Matrizen (Invertierbarkeit), Lineare Gleichungssysteme
- Verwendung von Dynamischer Geometriesoftware
- CAS und Tabellenkalkulationsprogrammen
Im Rahmen der Stochastik bearbeiten wir folgende Themen:
- Normalverteilung
- Hypothesen testen
- Stochastische Matrizen
Organisation:
Der einzelne Kurs umfasst etwa 320 Stunden und wird über die Dauer eines Schuljahres mit wöchentlichen (8-stündigen) Sitzungen durchgeführt. Die Teilnahme wird für die Dauer der Maßnahme mit 4 Stunden (GE, GY, WBK) auf die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung angerechnet.
Diese Anrechnung wirkt sich nicht bedarfserhöhend für die jeweilige Schule aus.
Die Anrechnung soll am Kurstag wirksam werden, um Unterrichtsausfall zu vermeiden. Die Teilnahme ist eine dienstliche Tätigkeit im Hauptamt. Für alle Veranstaltungen besteht Teilnahmepflicht.
Reisekosten werden auf Antrag von der Bezirksregierung erstattet. Lehrerinnen und Lehrer an Ersatzschulen werden gebeten, die Dienstreisegenehmigung bei Ihrem Schulträger zu beantragen und dort auch die Kosten abzurechnen.
Schwerbehinderte Lehrkräfte werden bevorzugt berücksichtigt.
In der Regel sind unsere Veranstaltungen barrierefrei.
Bitte geben Sie dennoch bei der Anmeldung Ihren spezifischen Unterstützungsbedarf an, damit Ihre Teilhabe bestmöglich gesichert werden kann.
Sofern mehr Anmeldungen vorliegen, als Plätze vorhanden sind, erfolgt die Teilnehmerauswahl nach dem mit den Personalräten vereinbarten Quotierungsverfahren.
Zielgruppe und Voraussetzungen
Diese einjährige Weiterbildungsmaßnahme richtet sich an unbefristet beschäftigte Lehrerkräfte, die im Besitz einer in Nordrhein-Westfalen gültigen Lehramtsbefähigung für die SII (Erste und Zweite Staatsprüfung oder Master of Education und Staatsprüfung) sind und die ohne Lehrbefähigung im Fach Mathematik für die Sekundarstufe II in den Schulformen Gesamtschule, Gymnasium und Weiterbildungskolleg fachfremd Mathematik in der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe unterrichten sollen. Zudem sind auch Lehrkräfte, die für das Fach Mathematik ein grundständiges Lehramt der Sekundarstufe I erworben haben, zulässig. Ein erfolgreich absolvierter Zertifikatskurs im Fach Mathematik SI berechtigt hingegen nicht zur Teilnahme am Zertifikatskurs Mathematik SII. In allen Fällen ist die Voraussetzung zur Teilnahme an diesem Kurs das Zertifikat aus dem Kurs „Mathematik in der gymnasialen Oberstufe EF“. Sie erhalten nach erfolgreicher Teilnahme ein Zertifikat und somit die Unterrichtserlaubnis im Fach Mathematik SII- Qualifikationsphase. Sie erwerben keine weitere Lehramtsbefähigung. Lehrkräfte von Ersatzschulen ohne Lehramtsbefähigung mit erfolgreichem Feststellungsverfahren (nach § 7 ESchVO) erhalten eine Teilnahmebescheinigung, jedoch damit keine Unterrichtserlaubnis für öffentliche Schulen (Erlass vom 30. November 2011(226-2.02.02.02/102-93736/10).
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