Zertifikatskurs Informatik SI - Qualifikationserweiterung
Grundinformationen
Schulform
Allgemeine Schulformen Sek. I (mit GY), Förder- und Klinikschulen
Bereich / Teilbereich
Qualifikationserweiterungen/Zertifikatskurse / Informatik
Inhalt
Ziele:
Ziel der Maßnahme ist es, den Kolleginnen und Kollegen fachliches Grundwissen zur Durchführung des Informatikunterrichts SI zu vermitteln. Neben der (fach-) didaktischen Qualifizierung in Bezug auf zentrale schulische Inhalte und Methoden steht dabei die Planung, Vorbereitung, Durchführung und Evaluation von kompetenzorientiertem Informatikunterricht im Vordergrund.Die inhaltliche Konzeption der Fortbildungsmaßnahme orientiert sich dabei an den Kernlehrplänen des Faches Informatik.
Generelle Informationen zu den Qualifikationserweiterungen finden Sie hier: Infos ZKs
Inhalt:
Folgende inhaltliche Schwerpunkte sind vorgesehen:- Kodierung und Darstellungsformen von Daten; Erfassen und Verwalten von Daten; einfache und strukturierte Datentypen
- Algorithmische Bestandteile: Anweisung, Verzweigung, Schleife; Zusammenfassung von Programmteilen als Funktion; Entwurf von Algorithmen
- Programmierung in einer grafisch orientierten Programmierumgebung; Programmierung in einer textbasierten Programmiersprache; Analyse von Quelltexten, Fehlermeldung, Korrektheit; Handhabung von Robotiksystemen
- Kryptologie - Kryptographie und Kryptoanalyse; Verschlüsselungsverfahren kennenlernen, erläutern und knacken
- Prinzipien des Datenschutzes mit Fallbeispielen; Urheberrecht, Verwendung von Lizenzen
- Technische Informatik: Hardware und logische Schaltungen; Aufbau und Funktionsweise von Informatiksystemen und ihren Komponenten
- Theoretische Informatik: Endliche Automaten
- Objektkonzept: Objekte und deren Attributwerte, Nachrichten und Ereignisse
- Didaktik und Methoden der Informatik; schriftliche Leistungsüberprüfungen und Projekte; Bewertungskriterien im Fach Informatik
Organisation:
Die Dauer des Kurses beträgt ein Jahr.Die aktive und regelmäßige Teilnahme an dem Zertifikatskurs ist Voraussetzung für den Erhalt der Unterrichtserlaubnis im Fach Informatik für die Sekundarstufe I.
Der einzelne Kurs umfasst etwa 320 Stunden und wird über die Dauer eines Schuljahres mit wöchentlichen (8-stündigen) Sitzungen durchgeführt. Die Teilnahme wird für die Dauer der Maßnahme mit 5 Stunden (bei Haupt-, Förder- und Realschulen) bzw. 4 Stunden (bei Gymnasien, Gesamt-, Sekundar-, Gemeinschafts-, Primus-Schule und WBK) auf die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung angerechnet. Diese Anrechnung wirkt sich nicht bedarfserhöhend für die jeweilige Schule aus.
Die Anrechnung soll am Kurstag wirksam werden, um Unterrichtsausfall zu vermeiden. Die Teilnahme ist eine dienstliche Tätigkeit im Hauptamt. Für alle Veranstaltungen besteht Teilnahmepflicht.
Reisekosten werden auf Antrag von der Bezirksregierung erstattet. Lehrerinnen und Lehrer an Ersatzschulen werden gebeten, die Dienstreisegenehmigung bei Ihrem Schulträger zu beantragen und dort auch die Kosten abzurechnen.
Schwerbehinderte Lehrkräfte werden bevorzugt berücksichtigt. In der Regel sind unsere Veranstaltungen barrierefrei. Bitte geben Sie dennoch bei der Anmeldung Ihren spezifischen Unterstützungsbedarf an, damit Ihre Teilhabe bestmöglich gesichert werden kann.
Sofern mehr Anmeldungen vorliegen, als Plätze vorhanden sind, erfolgt die Teilnehmerauswahl nach dem mit den Personalräten vereinbarten Quotierungsverfahren
Zielgruppe und Voraussetzungen
Diese einjährige Qualifikationserweiterung richtet sich an unbefristet beschäftigte Lehrkräfte der Sekundarstufe I, die im Besitz einer in Nordrhein-Westfalen gültigen Lehramtsbefähigung (Erste und Zweite Staatsprüfung oder Master of Education und Staatsprüfung) sind und das Fach Informatik SI fachfremd unterrichten oder zukünftig unterrichten sollen. Sie erhalten nach erfolgreicher Teilnahme ein Zertifikat und somit die Unterrichtserlaubnis im Fach Informatik SI. Sie erwerben keine weitere Lehramtsbefähigung. Lehrkräfte von Ersatzschulen ohne Lehramtsbefähigung mit erfolgreichem Feststellungsverfahren (nach § 7 ESchVO) erhalten eine Teilnahmebescheinigung, jedoch keine Unterrichtserlaubnis für öffentliche Schulen (Erlass vom 30. November 2011(226-2.02.02.02/102-93736/10).
Kontakt
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