Zertifikatskurs Islamischer Religionsunterricht am BK
Angebotsnummer (ANR):
107678
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107678
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Gruppe:
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Grundinformationen
Schulform
Berufskollegs
Bereich / Teilbereich
Qualifikationserweiterungen/Zertifikatskurse / Islamischer Religionsunterricht
Inhalt
Ziel
Ziel dieser Qualifikationserweiterung ist es, Lehrkräften, die das Fach Islamischer Religionsunterricht (IRU) in den Bildungsgängen des Berufskollegs unterrichten wollen, fachliche, fachdidaktische und fachmethodische Kompetenzen zu vermitteln, so dass sie am Ende des Kurses für die Erteilung eines bildungsplangemäßen Fachunterrichts am Berufskolleg qualifiziert sind. Mit erfolgreicher Absolvierung des Zertifikatskurses für das Berufskolleg wird den Teilnehmenden die Lehrerlaubnis für alle Bildungsgänge des Berufskollegs mit Ausnahme von Bildungsgängen der Anlage D erteilt. Die Unterrichtssprache des Islamischen Religionsunterrichts am BK ist Deutsch.Der Kurs teilt sich in einen Grundkurs über 320 Fortbildungsstunden im ersten Jahr und einen Aufbaukurs über 320 Fortbildungsstunden im zweiten Jahr. Die einmalige Anmeldung zum Zertifikatskurs mit dem Gesamtvolumen von 640 Fortbildungsstunden gilt für beide Teilkurse.
Inhalt
Zur Bildung gehört die Beschäftigung mit essentiellen Fragen des Lebens, das Nachdenken über Ziele und Zwecke individuellen, gesellschaftlichen und beruflichen Handelns. Es ist Aufgabe religiöser Bildung, Schülerinnen und Schülern einen Zugang zu religiösen Weltdeutungen und Lebensweisen zu erschließen und sie zu verantwortlichem Denken und Handeln im Blick auf gelebte Religion und Glauben zu befähigen. Somit leistet der islamische Religionsunterricht einen eigenständigen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung und Weltorientierung.Der islamische Religionsunterricht trägt zur religiösen Bildung und Selbstverortung der Schülerinnen und Schüler bei. Er zielt auf eine umfassende Handlungskompetenz in beruflichen, gesellschaftlichen und persönlichen Situationen ab. Die Schülerinnen und Schüler werden zum selbstständigen Umgang mit den zentralen islamischen Quellen (Koran, Sunna) sowie Texten der Auslegung befähigt. Der islamische Religionsunterricht greift innerislamische und gesellschaftliche Pluralität auf und reflektiert deren Bedeutung und Wert. Er eröffnet Perspektiven für Verständigungsbereitschaft, Offenheit, Toleranz und Respekt zwischen Menschen und Gesellschaften mit verschiedenen Religionen und Weltanschauungen und fördert somit ein gelingendes Zusammenleben der Menschen in Gleichberechtigung, Frieden und gegenseitiger Achtung und Zuwendung.
Der islamische Religionsunterricht orientiert sich am Individuum, das den eigenen Bildungsprozess aktiv gestaltet, und greift am Berufskolleg Themen und Fragestellungen auf, die sich für die Jugendlichen aus ihren beruflichen, gesellschaftlichen und persönlichen Erfahrungen ergeben. Er bereitet die Schülerinnen und Schüler auf zunehmend von Globalisierung geprägte Arbeitskontexte vor, in denen ein an Werten orientiertes verantwortliches Handeln und eine ausgeprägte Dialogfähigkeit von besonderer Bedeutung sind. Er trägt zudem zur Vertiefung der Allgemeinbildung bei und führt in das wissenschaftspropädeutische Arbeiten ein.
Die Vielzahl der Bildungsgänge am Berufskolleg erfordert auch im Religionsunterricht eine angemessene Niveaudifferenzierung in der Komplexität der Gegenstände und Prozesse. Zunehmend besondere Bedeutung kommt daher in Abhängigkeit vom jeweiligen Bildungsgang der Eigenständigkeit des Arbeitens und der Reflexion zu.
In enger Verzahnung mit den vorliegenden Bildungsplänen IRU am Berufskolleg gehören zu den Inhalten der Fortbildung u. a. folgende Bereiche:
- Islamisches Gottes- und Menschenbild
- Quellen im Islam
- Propheten und Vorbilder
- Vielfalt im Islam
- „Schönheit“ im Islam als Maxime privater und beruflicher Handlungen
- Musliminnen und Muslime in Europa und der Welt
- Verantwortliches Handeln im (Berufs-)Leben
- Islam im Dialog
Verbunden mit o. g. fachspezifischen Inhalten ist für die Arbeit in der Fortbildungsgruppe die Beschäftigung mit ausgewählten Texten und weiteren Materialien. Religionspädagogische, didaktische und methodische Aspekte des Unterrichts werden in den Blick genommen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erarbeiten exemplarische Lernsituationen für verschiedene Fachbereiche und Bildungsgänge. Sie entwickeln weitere Materialien und erhalten dazu Beispiele - auch mit Blick auf berufsbezogene Anforderungssituationen - sowie unterrichtspraktische Beispiele zur Planung, Durchführung und Reflexion des islamischen Religionsunterrichts. Hinweise zur Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung im IRU finden ebenfalls Berücksichtigung wie unterstützende Informationen für die Vorbereitung von mündlichen Prüfungen.
In professionellen Lerngemeinschaften finden alternierend zu den Präsenzveranstaltungen in Dortmund wechselseitige dezentrale Unterrichtshospitationen und -reflexionen statt.
Hinweise
Formale Voraussetzungen
Es können nur Lehrkräfte teilnehmen, die über eine Lehrbefähigung für das Berufskolleg bzw. für die Sekundarstufe II gemäß LVO § 31 Nr. 8-12 verfügen und an deren Schule der Islamische Religionsunterricht mit Beginn des Zertifikatskurses eingerichtet ist.Organisation
Für die Dauer der Teilnahme am Zertifikatskurs wird den zugelassenen Lehrkräften eine wöchentliche Unterrichtsentlastung im Umfang von vier Stunden gewährt. Diese Entlastung wird für die Schule nicht bedarfserhöhend wirksam. Die Verrechnung erfolgt unter dem ASD-Schlüssel 970. Die Anrechnung auf die Unterrichtsverpflichtung ist so zu regeln, dass am Fortbildungstag die Unterrichtsverpflichtung entfällt.Eine regelmäßige Teilnahme (mindestens 80% der Gesamtkurszeit) und eine qualifizierte Mitarbeit werden vorausgesetzt. Dazu gehören die dezentral stattfindenden Unterrichtshospitationen. Am Ende des Kurses wird ein Zertifikat ausgestellt.
Die Federführung für den landesweiten Kurs liegt in den Händen der Bezirksregierung Arnsberg. Sie übermittelt die eingehenden Anmeldungen an die jeweils zuständigen Bezirksregierungen, die dann über eine Zulassung entscheiden. Auch die Verantwortung für die Einladung, die Dienstreisegenehmigung sowie die Übernahme der Reisekosten gemäß TEVO übernimmt ebenfalls die zuständige Bezirksregierung.
Einzelne Veranstaltungen werden möglicherweise im Distanzformat stattfinden. Die Bezirksregierung Arnsberg nutzt dazu das Werkzeug ZOOM. Die Zugangsdaten erhalten die Teilnehmenden rechtzeitig vorab, ebenso die erforderliche Einverständniserklärung zum Datenschutz.
Persönliche Voraussetzungen
Nach der vorläufigen Zusage durch die zuständige Bezirksregierung sind die Teilnehmenden verpflichtet, sich selbstständig um die Erteilung der religiösen Unterrichtserlaubnis (Idschaza) zu bewerben. Die Daten für eine Kontaktaufnahme werden mit der Einladung zum Zertifikatskurs mitgeteilt.Diese religiöse Unterrichtserlaubnis (Idschaza) ist eine wesentliche Voraussetzung für die Teilnahme am Zertifikatskurs. Eine Kopie der (vorläufigen) Unterrichtserlaubnis oder ggf. zunächst des entsprechenden Antrags ist vor Beginn des Zertifikatskurses im Dezernat 46 der zuständigen Bezirksregierung vorzulegen.
Zielgruppe und Voraussetzungen
Lehrkräfte muslimischen Glaubens, die sich in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis des Landes NRW befinden und mit der Lehrbefähigung für Berufskollegs oder die Sekundarstufe II in ihrem BK zukünftig Islamischen Religionsunterricht erteilen werden, ohne hierfür bereits über eine Qualifikation zu verfügen
Kontakt
Fachberatung Fortbildung
Sachbearbeitung
Anmeldung
Derzeit sind keine Anmeldungen als schulexterne Lehrkräftefortbildung möglich. Neue Termine werden ausschließlich online veröffentlicht.