Qualifizierung sonderpädagogischer Lehrkräfte Förderschwerpunkt Sehen
Angebotsnummer (ANR):
105480
Direkter Link:
105480
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Gruppe:
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Grundinformationen
Schulform
Förderschulen
Bereich / Teilbereich
Qualifikationserweiterungen/Zertifikatskurse / Förderschwerpunkt Sehen
Inhalt
Bezug:
BASS 20-22 Nr. 8 Fort- und Weiterbildung: Strukturen und Inhalte der Lehrerfort- und –weiterbildungThema/Zielsetzung der Maßnahme:
Im Förderschwerpunkt Sehen werden Kinder und Jugendliche mit Blindheit, Sehbeeinträchtigung und komplexen Beeinträchtigungen gefördert. Die Arbeit mit dieser Schülerinnen- und Schülerklientel erfordert umfängliche, förderdiagnostische Kenntnisse und methodisch-didaktische Kompetenzen.
Ziel der Qualifizierung ist es, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer theoretische und praktische Grundlagen für ihre Arbeit mit Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Sehen erhalten. Am Ende des Kurses wird ein Zertifikat erteilt, das die Teilnahme bescheinigt.
Zeit/Beginn:
14-tägig, jeweils dienstags (9.00 - 16.00 Uhr)Dauer:
Die Durchführung der Maßnahme dauert ein Schuljahr und findet im 14-tägigen Wechsel statt. (20 Termine/160 Stunden)Ort:
LVR-Severinschule, Förderschwerpunkt Sehen, Weberstr. 29-31, 50676 KölnModeration: Katrin Bluhm, Gabriele Korf
Format:
Für den Kurs ist neben Präsenzphasen die Arbeit mit einer Lernplattform und einem Videokonferenztool vorgesehen.Sonstiges:
- Die Teilnahme wird (unter Bezug auf BASS 20-22 Nr. 8) mit 2 Std./wö. (bei Gymnasium, Gesamt-, Sekundar-, Gemeinschafts-, Primusschule u. WBK) bzw. 3 Std./wö. (bei Grund-, Haupt-, Förder- u. Realschule) auf die Unterrichtsverpflichtung angerechnet, die nicht bedarfserhöhend für die Schule wirksam wird.
- Die Anrechnung soll am Kurstag wirksam werden, um Unterrichtsausfall zu vermeiden.
- Die Teilnahme ist eine dienstliche Tätigkeit im Hauptamt. Für alle Veranstaltungen besteht Teilnahmepflicht.
- Informationen zur Übernahme von Kinderbetreuungskosten finden Sie unter: www.lehrerfortbildung.bezreg-koeln.nrw.de.
- Reisekosten werden auf Antrag von der Bezirksregierung erstattet. Lehrerinnen und Lehrer an Ersatzschulen werden gebeten, die Dienstreisegenehmigung bei ihrem Schulträger zu beantragen und auch dort die Kosten abzurechnen.
Inhalte:
Folgende Inhaltsbereiche werden dabei schwerpunktmäßig behandelt:- Organisation des Bildungswesens im Förderschwerpunkt Sehen
- Bildungsgänge und Abschlüsse im Förderschwerpunkt Sehen
- (Neuro-)Ophthalmologische Grundlagen
- Diagnostik des Sehens
- Kompensatorische Prinzipien bei Sehbehinderung und Blindheit
- Assistive Technologien
- Hilfsmittel
- Besonderheiten des Unterrichts im Förderschwerpunkt Sehen
- Förderkonzepte für Kinder mit komplexen Beeinträchtigungen und Sehbeeinträchtigungen
- Soziale Kompetenz
- Frühförderung, Gemeinsames Lernen
- Orientierung & Mobilität, Lebenspraktische Fertigkeiten
- Sozialrecht und Netzwerk
Unterrichtshospitationen an den Förderschulen Sehen ermöglichen einen erweiterten Einblick in die Praxis und konkretisieren die erarbeiteten Inhalte.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer vertiefen ihre erworbenen Kenntnisse durch ein Fallbeispiel zur Diagnostik des Sehens und eine Ausarbeitung zu einem ausgewählten Unterrichtsfach/Förderkonzept.
Fachleitung
Claudia MüllerE-Mail: claudia.mueller@brk.nrw.de
Tel: +49 221 147-2596
Sachbearbeitung
Sabine HennE-Mail: sabine.henn@brk.nrw.de
Tel: +49 221 147-2873
Anmeldelink: https://lfb.nrw.de/af/2024485
Zielgruppe und Voraussetzungen
Fachrichtungsfremd unterrichtende, sonderpädagogische Lehrkräfte an Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Sehen. Weitere Voraussetzungen zur Teilnahme: Lehramt in mindestens einem anderen Fach / einer anderen Fachrichtung unbefristetes Beschäftigungsverhältnis