Zertifikatskurs Recht Sekundarstufe II (landesweit geöffnet)

Fremd: BR Detmold
Angebotsnummer (ANR): 102756

Grundinformationen

Schulform

Allgemeine Schulformen Sek. II

Bereich / Teilbereich

Qualifikationserweiterungen/Zertifikatskurse / Recht

Inhalt

Informationen zum Zertifikatskurs Recht Sek II


Das Fach Recht an Gymnasien und Gesamtschulen

Das Fach Recht ist in NRW ein reguläres Abiturfach des gesellschaftlichen Aufgabenfeldes der Oberstufe und wird sowohl im Grundkurs als auch im Leistungskurs unterrichtet. Die Ausbildung von Rechtsbewusstsein ist die Kernaufgabe des Faches. Darüber hinaus haben rechtliche Vorschriften hohe Relevanz sowohl im Alltag als auch im Beruf, wodurch das Fach auf großes Interesse bei Schülerinnen und Schülern sowie der Elternschaft stößt. Es bietet vielfältige Kooperationsmöglichkeiten mit außerschulischen Institutionen, wie z.B. mit den Gerichten, der Anwaltschaft, den Gewerkschaften und Wirtschaftsunternehmen. Mit dem Fach Recht kann das gesellschaftswissenschaftliche Profil einer Schule um ein gesellschaftlich hoch relevantes Fach erweitert werden. Die Seltenheit des Faches in den Schulen in NRW führt dazu, dass es zu einem Alleinstellungsmerkmal einer Schule wird. Darüber hinaus integriert sich das Fach Recht durch vielfältige interdisziplinäre Anknüpfungsmöglichkeiten an alle Fächer der Oberstufe in das Profil der Schule.

Inhalte

Die Ausprägung eines reflektierten Rechtsbewusstseins ist das zentrale Ziel des Faches Recht. Die Beschäftigung mit Normen, rechtlichen Zusammenhängen und Problemen erfordert die Kenntnis von Prinzipien und Arbeitsverfahren, die allgemein in den Rechtswissenschaften gelten. Zugleich wird die Rechtspraxis insbesondere in Form von der Rechtsprechung in die Erörterung mit einbezogen. Die Rechtsgebiete Privatrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht sowie die Bezugswissenschaften Rechtssoziologie, Rechtsphilosophie, Wirtschaft und Rechtsgeschichte sind im Rahmen rechtpolitischer Fragestellungen Inhalte des Faches. Im Zertifikatskurs werden die verschiedenen Inhaltsfelder aus dem Kernlehrplan in Modulen thematisiert, die mit den juristischen Arbeitsmethoden verbunden werden.

Inhaltsfelder

  • Inhaltsfeld 1: Rechtliche Regelungsstrukturen in zentralen Rechtsbereichen
  • Inhaltsfeld 2: Grenzsituationen menschlichen Lebens und Schutzfunktionen des Rechts
  • Inhaltsfeld 3: Gestaltbarkeit der persönlichen Rechtsbeziehungen und die Grenzen der Vertragsfreiheit
  • Inhaltsfeld 4: Existenzsicherung und Daseinsvorsorge im Spannungsfeld zwischen öffentlichem und privatem Recht
  • Inhaltsfeld 5: Rechtliche Dimensionen einer durch Medien bestimmten Lebenswelt

Hier werden bei Inkrafttreten des neuen KLP Recht Änderungen wirksam.

Juristische Methoden

Im Mittelpunkt der zu erlernenden Methoden steht die Lösung eines vorgegebenen Falls, die insbesondere in den schriftlichen Klausuren in Form eines juristischen Fallgutachtens mit Hilfe der Subsumtionstechnik erfolgt. Zusätzlich werden die Inhalte des Faches durch originäre methodische Ansätze der Rechtswissenschaft erschlossen, wie die Fall- bzw. Strukturanalyse im Vorfeld der rechtlichen Bearbeitung, die Rechtsfindung durch Gesetzesanalyse, die Abwägung und Topik als Techniken des Problemdenkens sowie spezifische Argumentations-, Beurteilungs- und Bewertungstechniken.

Module

Der Aufbau der Module erfolgt gemäß inhaltsfeldübergreifenden, fachlichen Schwerpunkten. Die Reihenfolge der in den Modulen abgebildeten inhaltlichen Schwerpunkte ist keine chronologische Anordnung, sie dient lediglich der Schwerpunktsetzung.
  • Modul "Was ist Recht? Rechtsordnung, Rechtsprinzipien, Rechtsgebiete „Das Strafrecht“
  • Modul „Juristische Methoden: Rechtsgutachten und Subsumtion"
  • Modul „Strafrecht: von der Straftat zur Strafe"
  • Modul „Zivilrecht: Vertragsrecht, Haftung“
  • Modul „Verfassungsrecht: Grundrechte und Verfassungsbeschwerde“
  • Modul "Interdisziplinäre Bezüge des Rechts"


Das Fortbildungsangebot berücksichtigt die in den Lerngruppen gegebene Vielfalt in ihrer Mehrdimensionalität von genderspezifischen, kulturellen und sprachlichen Aspekten bis hin zu Diversitätsmerkmalen wie u.a. behinderungsspezifischen Bedürfnissen (Umsetzung des Artikel 24 der VN-Behindertenrechtskonvention).

Anforderungen an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer

Für die Teilnahme am Zertifikatskurs ist eine Affinität zu juristischen Themen und Inhalten wünschenswert. Es sind jedoch keine tiefgehenden fachwissenschaftlichen Vorkenntnisse notwendig. Eine Auswahl passender Literatur und Arbeitsmaterialien wird zur Ansicht zur Verfügung gestellt.
Der Zertifikatskurs stellt eine äußerst komprimierte Form einer Qualifikationsmaßnahme dar, die von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein hohes Maß an Arbeitsbereitschaft und Engagement verlangt. Dies bezieht die Bereitschaft ein, Themen auch außerhalb des Kurstages vor- und nachzubereiten. Eine regelmäßige Teilnahme und qualitative Mitarbeit werden durch das Zertifikat bescheinigt. Diesbezüglich gelten folgende Erwartungen:
  • Qualitative, engagierte Mitarbeit
  • Vor- und Nachbereitung der Sitzungen
  • Erstellen von Sachanalysen, Unterrichtsreihen und Unterrichtsvorhaben
  • Aufbau einer Materialsammlung / eines Readers
  • Themenvorträge

Der Zertifikatskurs ist konzeptionell eine Mischung aus Präsenszeiten und Selbstlernphasen. Bei Bedarf werden einzelne Sitzungen in einem Hybrid-Format angeboten, indem sowohl die Teilnahme vor Ort als auch Teilnahme in Distanz per Videokonferenz möglich sind. Ziel des Konzeptes ist es eine an die Bedürfnisse der Teilnehmerinnen und Teilnehmern angepasste Form zu finden.
Durch das projektorientierte Arbeiten und das digitale Sammeln der Arbeitsergebnisse sollen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer während des Zertifikatskurses einen Materialpool erarbeiten, der ihnen auch nach dem Kurs als Hilfe für den Unterricht zur Verfügung steht.


Rahmenbedingungen

Der Kurs umfasst 320 Unterrichtseinheiten. Für die Dauer der Teilnahme am Zertifikatskurs wird eine wöchentliche Unterrichtsentlastung im Umfang von 4 Wochenstunden an Gesamtschulen und Gymnasien gewährt. Diese Entlastung wird für die Schulen nicht bedarfserhöhend wirksam. Die Verrechnung erfolgt unter dem ASD-Schlüssel 970. Die Anrechnung auf die Unterrichtsverpflichtung ist so zu regeln, dass am Fortbildungstag die Unterrichtsverpflichtung entfällt. Am Ende des Kurses wird ein Zertifikat ausgestellt, verbunden mit einer Unterrichtserlaubnis für NRW für die Sekundarstufe II. Die Reisekosten werden von der Bezirksregierung auf Antrag erstattet, sofern der Tagungsort nicht Dienst- oder Wohnort ist. Teilnehmende Lehrkräfte privater Schulen rechnen ihre Reisekosten bei ihrem Schulträger ab.


Hinweise zur Beachtung


Anmeldungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten behinderten Menschen im Sinne des § 2 (3) SGB IX werden, gemäß § 164 (4) SGB IX und Punkt 13 der Richtlinie zur Durchführung der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX) im öffentlichen Dienst im Lande Nordrhein-Westfalen, bevorzugt berücksichtigt. Bei Fragen zur Barrierefreiheit melden Sie sich bitte persönlich beim zuständigen Fachleiter (Herr Förster).

Hinweise zur Beantragung von Kinderbetreuungskosten finden Sie auf den Internetseiten der Bezirksregierung Detmold: Antrag Kinderbetreuungskosten

Zielgruppe und Voraussetzungen

Der Zertifikatskurs richtet sich an Lehrkräfte, die bereits ein Lehramt der Sekundarstufe II besitzen und das Fach Recht fachfremd in der S II unterrichten bzw. unterrichten wollen. Berücksichtigt werden nur Lehrkräfte, die sich in einem unbefristeten Dienst- oder Arbeitsverhältnis befinden. Die Teilnehmeranzahl ist auf 16 Personen begrenzt.

Kontakt

Fachberatung Fortbildung

Steven Förster

E-Mail: steven.foerster@brdt.nrw.de

Tel: 05231 71-4606

Sachbearbeitung

Claudia Uslu

E-Mail: claudia.uslu@brdt.nrw.de

Tel: 05231 71-4619

Anmeldung

Derzeit sind keine Anmeldungen als schulexterne Lehrkräftefortbildung möglich. Neue Termine werden ausschließlich online veröffentlicht.