Praxisunterstützende Fortbildungsmaßnahme zur Vertiefung der Pädagogischen Einführung
Grundinformationen
Schulform
Allgemeine Schulformen außer Förder- und Klinikschulen
Inhalt
Die Fortbildungsmaßnahme für Lehrkräfte der Primarstufe und der S I nach einem Seiteneinstieg baut inhaltlich auf die Pädagogische Einführung auf und ermöglicht eine vertiefende Auseinandersetzung mit der beruflichen Praxis.
Ziele:
Im Vordergrund stehen der Praxisbezug und die Erweiterung des Repertoires an Handlungsstrategien für eine differenzierende, aktivierende und effektive Unterrichtsführung. Hierbei finden durchgehend auch relevante Aspekte des Gemeinsamen Lernens Berücksichtigung. Über die Reflexion gewohnter Handlungsmuster werden alternative Handlungskonzepte entwickelt. Gerade Konflikte und herausfordernde Situationen erfahren so eine Neubewertung. Zur nachhaltigen Verankerung werden professionelle Lerngemeinschaften und kollegiale Unterstützungsstrukturen thematisiert.
Inhalte:
Die Regelmäßigkeit der Veranstaltungen erlaubt die Begleitung eines persönlichen Entwicklungsprozesses der Teilnehmenden.
Die teilnehmenden Lehrkräfte erhalten fachliche Impulse zu spezifischen, inhaltlichen Schwerpunkten und kommen insbesondere durch den kollegialen Austausch in eine vertiefte Auseinandersetzung.
Die Anschlussfähigkeit der Inhalte an die Pädagogische Einführung (PE) sowie das Aufgreifen von Erfahrungen und Fallbeispielen aus der Praxis sorgen für eine nachhaltige Wirkung des Fortbildungsangebots.
Mittels Simulationen und Übungen werden alternative Handlungskonzepte gemeinsam überdacht. Die Teilnehmenden können im Rahmen der Maßnahme persönliche Ziele und Vorsätze entwickeln und dokumentieren.
Die Veranstaltung umfasst folgende Module:
• Rollenklarheit und Classroom Management
• Kognitive Aktivierung und Lernmotivation
• Heterogenität im Klassenraum
• Kommunikation und Beratung
• Resilienz
• Herausforderndem Verhalten verstehend begegnen
Weitere Informationen: BASS 20-22 Nr. 8, (§§ 57 - 60 SchulG), Anlage 1 XXI Runderlass
Organisatorischer Rahmen:
Die Fortbildungsmaßnahme umfasst insgesamt 65 Fortbildungsstunden und wird über die Dauer eines Schulhalbjahres im Blended-Learning-Format durchgeführt (48 Fortbildungsstunden in Präsenz, 8 synchron im online-Format sowie 9 Fortbildungsstunden asynchrone, individuelle Bearbeitung von Fortbildungsmaterialien). Die „Dienstvereinbarung zum Einsatz digitaler Formate in der Lehrerfortbildung“ kommt dabei zur Anwendung. Ein internetfähiges Dienstgerät wird benötigt.
Gemäß BASS 20-22 Nr. 8 Abs. 7 wird die Teilnahme für die Dauer der Maßnahme mit 1,5 (GY,GE,SK) bzw. 2 (HS,RS, GS) Stunden auf die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung angerechnet. Diese Anrechnung wirkt sich nicht bedarfserhöhend für die jeweilige Schule aus. Es wird empfohlen, die Anrechnung am Kurstag (Mittwoch) vorzunehmen.
Um eine Teilnahme an der Fortbildung zu ermöglichen, sind die Belange von Teilzeitkräften zu berücksichtigen. Insoweit wird auf § 17 ADO hingewiesen, wonach der Umfang der Dienstpflichten der teilzeitbeschäftigten Lehrkräfte (Unterrichtsverpflichtung und außerunterrichtliche Aufgaben) der reduzierten Pflichtstundenzahl entsprechen soll.
Die Fortbildungsmaßnahme wird für Lehrkräfte der Primarstufe und für Lehrkräfte der Sekundarstufe I gemeinsam angeboten, entsprechend des Lehramtes wird binnendifferenziert fortgebildet.
Die Teilnahme ist eine dienstliche Tätigkeit im Hauptamt. Für alle Veranstaltungen besteht Teilnahmepflicht.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden gebeten, ein digitales Endgerät (Tablet oder Laptop) mitzubringen. Die Nutzung von dienstlich zur Verfügung gestellten digitalen Endgeräten wird empfohlen.
Allgemeine Hinweise:
1. Sofern mehr Anmeldungen als Plätze vorhanden sind, erfolgt die Teilnehmendenauswahl nach einem mit den Personalräten vereinbarten Auswahlverfahren. Personen mit Schwerbehinderung werden bei der Anmeldung im Rahmen der Auswahlkriterien bevorzugt berücksichtigt.
2. Anfallende Reisekosten der Teilnehmenden werden über das Fortbildungsbudget der Schulen bestritten. Eine Absprache hinsichtlich der Reisekosten sollte zwischen Schulleitung und Lehrkraft im Vorfeld getroffen werden. Lehrerinnen und Lehrer an Ersatzschulen werden gebeten, die Dienstreisegenehmigung bei Ihrem Schulträger zu beantragen und dort auch die Kosten abzurechnen.
3. Datenschutz: Zulässig sind Anwendungen, Programme und Apps (im Folgenden kurz „App“), bei denen sichergestellt werden kann, dass Daten mit Personenbezug aus der Schule nach den Vorgaben der DSGVO verarbeitet werden können. Wenn dies nicht sichergestellt werden kann, sollten mit der jeweiligen App nur Daten verarbeitet werden, die keinen direkten Personenbezug aufweisen. Informieren Sie sich auch gerne in der Handreichung „Datenschutz an Schulen“ der Medienberatung NRW.
4. Entnehmen Sie weiterführende Informationen z. B. zu Kinderbetreuungskosten unseren FAQs.
Zielgruppe und Voraussetzungen
Die Fortbildungsmaßnahme richtet sich an Lehrkräfte, die nach einem Seiteneinstieg die Pädagogische Einführung zum Zeitpunkt der Anmeldung bereits durchlaufen haben und in der Primarstufe oder Sekundarstufe I unbefristet beschäftigt sind.