Sicherer Umgang mit Maschinen, Werkzeugen und Werkstoffen
Grundinformationen
Schulform
Allgemeine Schulformen Sek. I (mit GY), Förder- und Klinikschulen
Bereich / Teilbereich
Sicherheit in Schule und Unterricht / Sicherer Umgang Werkzeuge, Maschinen, Werkstoffe
Inhalt
Sicherheitsrelevante Unterweisung im Technikunterricht
Lehrkräfte im Technikunterricht müssen neben einer Vielzahl von rechtlichen Vorschriften auch den sicheren Umgang mit Werkstoffen, Werkzeugen und Maschinen, mit denen Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte umgehen, beherrschen. Diese Fortbildung wendet sich an Lehrkräfte der Sekundarstufe I, die das Fach Technik bereits unterrichten, bzw. im nächsten Schuljahr unterrichten werden. Die Fortbildung soll insgesamt 6 komplette Unterrichtstage umfassen, an denen auch die Bearbeitung von Holz, Metall und Kunststoff gemäß den Lehrplänen für das Fach Technik unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben und der RISU-NRW praktisch durchgeführt wird. Daher können pro Kurs lediglich 9 Lehrkräfte fortgebildet werden. Die Fortbildungen werden von einem Team erfahrener Technik-Lehrkräfte nach einer Qualifizierung durch die Unfallkasse NRW durchgeführt. Bitte beachten Sie: Diese Fortbildung ersetzt weder den Zertifikatskurs Technik noch ein Technik-Studium.
Insbesondere bitte ich den Punkt I – 4.3.1 der RISU 2020 beachten, der erstmalig in der RISU 2020 NRW aufgenommen worden ist:
"Darüber hinaus sind Tätigkeiten mit
- Hobel- und Fräsmaschinen, ausgenommen Bedienung eines eingehausten Koordinatentisches mit Fräsenschaft d 3 mm (CNC-Maschine),
- Sägemaschinen wie Kreissäge/Bandsäge/stationär eingespannte Stichsägemaschine,
- ausgenommen Dekupier- und elektrische Handstichsägemaschinen,
- Stockscheren mit mechanischem Antrieb,
- Schweißgeräten
Zu den genannten Maschinen zählen auch Handmaschinen.
Zu den Tätigkeiten gehören auch Rüsten, Bedienen, Warten und Instandhalten.
Bitte beachten Sie, dass für Verbrauchsmaterialien und für die Herstellung von Hilfsmitteln für den sicheren Umgang von Maschinen eine Kostenbeteiligung von bis zu 50,00 € pro teilnehmende Lehrkraft anfallen kann. Dieser Betrag muss aus dem Fortbildungsetat der Schule bezahlt werden.
Die Reisekosten der teilnehmenden Lehrkräfte können nicht von der Bezirksregierung übernommen werden. Die Reisekosten müssen aus dem Fortbildungsbudget der Schule beglichen werden.
Der Veranstaltungsort ist barrierefrei. Bitte geben Sie dennoch bei der Anmeldung Ihren spezifischen Unterstützungsbedarf an, damit Ihre Teilhabe bestmöglich gesichert werden kann.
Bei Fragen zur Barrierefreiheit melden Sie sich bitte persönlich bei der zuständigen Betreuung.
Zielgruppe und Voraussetzungen
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