ZK Musik SI

Angebotsnummer (ANR): 101109

Grundinformationen

Schulform

Allgemeine Schulformen Sek. I (mit GY), Förder- und Klinikschulen

Bereich / Teilbereich

Qualifikationserweiterungen/Zertifikatskurse / Musik

Inhalt

Vorbemerkung


An den Schulen der Sek I unterrichten zum Teil Lehrerinnen und Lehrer in Fächern, für die sie keine Lehrbefähigung bzw. spezielle Ausbildung besitzen.
Der Zertifikatskurs vermittelt die entsprechenden fachlichen Grundlagen. In diesem Kontexterwerben die Teilnehmenden auch die didaktisch-methodischen und musikpraktischen Handlungskompetenzen für eine qualifizierte Durchführung von Musikunterricht in der Sekundarstufe I.
Die qualifizierte Mitarbeit und die regelmäßige Teilnahme werden durch ein Zertifikat bescheinigt. Damit verbunden ist die Unterrichtserlaubnis für das Fach Musik in der Sek I.

Zielsetzung


Im Zertifikatskurs werden die Lehrkräfte mit einem individuell ausbaufähigen Grundrepertoirefachpraktischer, -didaktischer und -methodischer Kompetenzen ausgestattet, die eine solide Basis für die Gestaltung eines Musikunterrichts gemäß den Vorgaben der Kernlehrpläne bildet.

Vorausgesetzt wird/werden:
  • a) Grundkenntnisse in elementarer Musiklehre (u.a. Notation, Intervalle, Tonleitern, Dreiklänge)
  • b) elementare Spielfähigkeiten (Ziel: Liedbegleitung) auf einem Tasten- oder Saiteninstrument
  • c) ein musikalisch bildungsfähiges Gehör und eine ausbaufähige Singstimme
  • d) die Bereitschaft zur Einarbeitung in die Fachlichkeit, Fachdidaktik und Fachmethodik

Inhalte


Unterrichtsplanung, -erprobung und -evaluation
Vermittlung fachdidaktischer und -methodischer
  • Handlungskompetenzen
  • Differenzierung und Reduktion
  • Planung von Unterrichtsstunden und -reihen

Inhaltliche Kontexte
  • Inhaltsfelder des Musikunterrichts: Bedeutungen,
    Entwicklungen und Verwendung von Musik, konkretisiert anhand der inhaltlichen Schwerpunkte des KLP SI

Kompetenzbereiche des Musikunterrichts

Produktion
  • Musizieren und Gestalten kontextbezogener Klanggestaltungen oder erarbeiteter Strukturen auch mit Hilfe digitaler Medien
  • Erstellung eigener angepasster Arrangements, z.B.: Reduktion, Transposition, Erweiterung vorhandener Leadsheets bzw. Vorlagen vor dem Hintergrund der unterrichtlichen Voraussetzungen der Teilnehmenden und den Gegebenheiten ihrer jeweiligen Schulen
  • Szenische, choreographische und bildnerische Umsetzung von Musik
  • Formen des Klassenmusizierens und gemeinsamen Singens

Rezeption
  • Beschreiben, Analysieren und Deuten von Musik mittels Schulung individueller Wahrnehmung und mithilfe musikalischer Strukturen und Kontexten
  • Entwicklung einer differenzierten Hörfähigkeit

Reflexion
  • Erläutern und Beurteilen von Musik auf Grundlage der Ergebnisse des Musizierens,Gestaltens, Analysieren und Deutens
  • Vernetzung weiterer Kenntnisse, Problemstellungen und Sachverhalte

Anbindung an den Referenzrahmen Schulqualität

2 Lehren und Lernen
2.2 Kompetenzorientierung
2.4 Schülerorientierung und Umgang mit Heterogenität
2.7 Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung
2.10 Lernen und Lehren im digitalen Wandel
3 Schulkultur
3.5 Gestaltetes Schulleben

Umfang der Fortbildung:

Der Kurs findet über ein Schuljahr wöchentlich an einem Tag von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr statt. Die Kursdauer beträgt 320 Stunden.

Hinweise zur Beachtung:

  • Es ist möglich, dass Teile der Veranstaltung aufgrund einer situativen Veränderung (z.B. auch einer Pandemie) am jeweiligen Kurstag zwischen 09:00 und 16:00 Uhr (8 Fortbildungsstunden pro Kurstag) in einem Distanzformat durchgeführt werden müssen. Hierzu erhalten Sie über die Kursleitung detaillierte Informationen.
  • Eine Anmeldung ist ausschließlich über dieses Online-Portal möglich.

Bei der Anmeldung zu einem Zertifikatskurs in einem anderen NRW Regierungsbezirk muss grundsätzlich im Vorfeld der Anmeldung die Zustimmung des Dezernats 46 der Stammbezirksregierung eingeholt werden, z. B. für den Regierungsbezirk Münster mit einer E-Mail an den zuständigen Sachbearbeiter oder die zuständige Sachbearbeiterin (Kontaktdaten siehe unten).

Bitte beachten Sie, dass Lehrkräfte aus dem eigenen Bezirk Vorrang haben. Für bezirksübergreifende oder landesweit konzipierte Angebote gilt diese Regelung nicht, dort sind alle fristgerecht eingegangenen Bewerbungen gleichrangig.

Die Einladung zu einem Zertifikatskurs einer fremden Bezirksregierung erfolgt aber ausschließlich durch das eigene Dezernat 46, das auch die notwendige Dienstreisegenehmigung und die Reisekostenzusage ausspricht.

Für die Zeit der Teilnahme an der Fortbildung wird eine Stundenentlastung gewährt. Weitere Informationen finden Sie hier.

Diese Entlastung wird für die Schulen nicht bedarfserhöhend wirksam. Die Verrechnung erfolgt unter dem ASD-Schlüssel 970. Die Anrechnung auf die Unterrichtsverpflichtung ist möglichst so zu regeln, dass am Fortbildungstag die Unterrichtserteilung entfällt.

Eine regelmäßige Teilnahme (mindestens 80% der Gesamtkurszeit) und eine qualifizierte Mitarbeit werden vorausgesetzt. Am Ende des Kurses wird ein Zertifikat ausgestellt, verbunden mit einer Unterrichtserlaubnis der eigenen Schulform bezogen auf die relevanten Jahrgangsstufen.

Die Erstattung der Reisekosten von Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus öffentlichen Schulen an Zertifikatskursen (1 Tag pro Woche über die gesamte Dauer der Fortbildung, in der Regel ein Schulhalbjahr oder ein ganzes Schuljahr) erfolgt nach den Bestimmungen der aktuell gültigen Trennungsentschädigungsverordnung NRW (TEVO NW).

Bitte beachten Sie, dass die An- und Abreise unter Berücksichtigung des Klimaschutzes möglichst mit öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgen sollte und dass Ihr Antrag innerhalb von 6 Monaten nach Entstehen der Reisekosten für den jeweiligen Kurstag beantragt werden muss, da die Ansprüche sonst verfallen.

Teilnehmende Lehrkräfte privater Schulen rechnen ihre Reisekosten bei ihrem Schulträger ab.

Die Veranstaltung ist eingeschränkt barrierefrei. Bitte geben Sie bei der Anmeldung Ihren spezifischen Unterstützungsbedarf an, damit Ihre Teilhabe bestmöglich gesichert werden kann.
Bei Fragen zur Barrierefreiheit melden Sie sich bitte persönlich bei der zuständigen Betreuung.

Bitte beachten Sie die Hinweise der FAQ, die für alle Zertifikatskursangebote gelten.

Zielgruppe und Voraussetzungen

Lehrkräfte, die in der SI das Fach Musik fachfremd unterrichten bzw. unterrichten werden. Die Teilnahme an einem Zertifikatskurs zur Erlangung einer Unterrichtserlaubnis setzt zwingend eine Lehramtsbefähigung (2. Staatsexamen) der jeweiligen Schulstufe voraus! Lehrkräfte mit 2. Staatsexamen für die Primarstufe, die bereits in einer Schulform der SI arbeiten, können ebenfalls teilnehmen. Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger (mit pädagogischer Einführung) sind nicht zugelassen. Es können nur Anmeldungen von Lehrkräften angenommen werden, die sich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis mit dem Land NRW oder einem staatlich anerkannten Ersatzschulträger befinden und über ein Lehramt bzw. eine Feststellungsprüfung verfügen. Als Grundlage sind Erfahrungen im Instrumentalspiel und im Singen, im Lesen von Noten und Rhythmen sowie zum Musizieren einfacher Melodien und Pattern am Klavier erwünscht.

Kontakt

Fachberatung Fortbildung

Winfried Heuvers

E-Mail: winfried.heuvers@brms.nrw.de

Tel: +49 251 411 4124

Sachbearbeitung

Helga Obermeyer

E-Mail: helga.obermeyer@brms.nrw.de

Tel: +49 251 411-4219

Anmeldung

Derzeit sind keine Anmeldungen als schulexterne Lehrkräftefortbildung möglich. Neue Termine werden ausschließlich online veröffentlicht.