ZK Informatik SII (außer BK)
Grundinformationen
Schulform
Allgemeine Schulformen Sek. II
Bereich / Teilbereich
Qualifikationserweiterungen/Zertifikatskurse / Informatik
Inhalt
Inhalte des Zertifikatskurses für das Fach Informatik – gymnasiale Oberstufe (außer BK)
Anhand von unterrichtsnahen Projekten wird ein Unterrichtskonzept für einen Informatikunterricht in der Einführungs- und Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe gemäß dem Kernlehrplan vermittelt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen dazu befähigt werden, die Schülerinnen und Schüler angemessen auf das Zentralabitur vorzubereiten. Grundlage ist die objektorientierte Programmiersprache Java. Als Entwicklungswerkzeuge werden BlueJ und der Java-Editor eingesetzt.
Inhaltlich umfasst die Fortbildung die
- Einführung in die Programmierung
- OOP-Grundbegriffe,
- UML-Diagramme,
- lineare Datenstrukturen (Schlange, Keller, Liste),
- nichtlineare Datenstrukturen (Baum, Graph),
- Datenbanken,
- Rechnerstrukturen und Netzwerkstrukturen,
- Formale Sprachen und Automatentheorie sowie
- das Thema Informatik, Mensch und Gesellschaft.
Die Fortbildung bietet außerdem einen Erfahrungsaustausch mit motivierten Kolleginnen und Kollegen.
Anbindung an den Referenzrahmen Schulqualität
2 Lehren und Lernen2.2 Kompetenzorientierung
4 Professionalisierung
4.1 Lehrerbildung
5 Führung und Management
5.5 Fortbildungsplanung
Umfang der Fortbildung:
Der Kurs findet über ein Schuljahr wöchentlich an einem Tag von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr statt. Die Kursdauer beträgt 320 Stunden.Hinweise zur Beachtung:
- Es ist möglich, dass Teile der Veranstaltung aufgrund einer situativen Veränderung (z.B. auch einer Pandemie) am jeweiligen Kurstag zwischen 09:00 und 16:00 Uhr (8 Fortbildungsstunden pro Kurstag) in einem Distanzformat durchgeführt werden müssen. Hierzu erhalten Sie über die Kursleitung detaillierte Informationen.
- Eine Anmeldung ist ausschließlich über dieses Online-Portal möglich.
Bei der Anmeldung zu einem Zertifikatskurs in einem anderen NRW Regierungsbezirk muss grundsätzlich im Vorfeld der Anmeldung die Zustimmung des Dezernats 46 der Stammbezirksregierung eingeholt werden, z. B. für den Regierungsbezirk Münster mit einer E-Mail an die zuständige Sachbearbeiterin bzw. dem zuständigen Sachbearbeiter (Kontaktdaten siehe unten).
- Die Angebote der fremden Bezirke finden Sie hier:
- Bezirksregierung Arnsberg
- Bezirksregierung Detmold
- Bezirksregierung Düsseldorf
- Bezirksregierung Köln
Die Einladung zu einem Zertifikatskurs einer fremden Bezirksregierung erfolgt aber ausschließlich durch das eigene Dezernat 46, das auch die notwendige Dienstreisegenehmigung und die Reisekostenzusage ausspricht.
Für die Zeit der Teilnahme an der Fortbildung wird eine Stundenentlastung gewährt. Weitere Informationen finden Sie hier.
Diese Entlastung wird für die Schulen nicht bedarfserhöhend wirksam. Die Verrechnung erfolgt unter dem ASD-Schlüssel 970. Die Anrechnung auf die Unterrichtsverpflichtung ist möglichst so zu regeln, dass am Fortbildungstag die Unterrichtserteilung entfällt.
Eine regelmäßige Teilnahme (mindestens 80% der Gesamtkurszeit) und eine qualifizierte Mitarbeit werden vorausgesetzt. Am Ende des Kurses wird ein Zertifikat ausgestellt, verbunden mit einer Unterrichtserlaubnis der eigenen Schulform bezogen auf die relevanten Jahrgangsstufen.
Die Erstattung der Reisekosten von Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus öffentlichen Schulen an Zertifikatskursen (1 Tag pro Woche über die gesamte Dauer der Fortbildung, in der Regel ein Schulhalbjahr oder ein ganzes Schuljahr) erfolgt nach den Bestimmungen der aktuell gültigen Trennungsentschädigungsverordnung NRW (TEVO NW).
Bitte beachten Sie, dass die An- und Abreise unter Berücksichtigung des Klimaschutzes möglichst mit öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgen sollte und dass Ihr Antrag innerhalb von 6 Monaten nach Entstehen der Reisekosten für den jeweiligen Kurstag beantragt werden muss, da die Ansprüche sonst verfallen.
Teilnehmende Lehrkräfte privater Schulen rechnen ihre Reisekosten bei ihrem Schulträger ab.
- Datenschutz: Zulässig sind Anwendungen, Programme und Apps (im Folgenden kurz „App“) bei denen sichergestellt werden kann, dass Daten mit Personenbezug aus der Schule nach den Vorgaben der DSGVO verarbeitet werden können. Wenn dies nicht sichergestellt werden kann, sollten mit der jeweiligen App nur Daten verarbeitet werden, die keinen direkten Personenbezug aufweisen. Informieren Sie sich auch gerne in der Handreichung „Datenschutz an Schulen“ der Medienberatung NRW oder auf der Homepage der BR Münster.
Die Veranstaltung ist eingeschränkt barrierefrei. Bitte geben Sie bei der Anmeldung Ihren spezifischen Unterstützungsbedarf an, damit Ihre Teilhabe bestmöglich gesichert werden kann.
Bei Fragen zur Barrierefreiheit melden Sie sich bitte persönlich bei der zuständigen Betreuung.
Bitte beachten Sie die Hinweise der FAQ, die für alle Zertifikatskursangebote gelten.
Zielgruppe und Voraussetzungen
Der Kurs richtet sich an Lehrkräfte der Schulformen Gesamtschule, Gymnasium und Weiterbildungskolleg, die fachfremd Informatik in der gymnasialen Oberstufe unterrichten bzw. unterrichten sollen und die über ein Lehramt für die SII verfügen oder • die über eine SI-Fakultas Informatik SI verfügen oder • die ein SI-Zertifikat Informatik SI nachweisen können. Bitte prüfen Sie im Sinne einer Selbsteinschätzung, ob Sie die nachstehenden Anforderungen als Grundlage für eine erfolgreiche Teilnahme am Kurs erfüllen: * Begeisterung für das Fach Informatik * Bereitschaft, das Fach Informatik in Zukunft in der Oberstufe zu unterrichten * Bereitschaft, eine Programmiersprache zu erlernen. * Bereitschaft, informatische Problemstellungen zu lösen * Bereitschaft, sich mit den Teilnehmenden im Kurs kollegial auszutauschen * Möglichkeit, zuhause an einem Computer oder Laptop (Windows, Mac oder Linux) arbeiten und Software installieren zu können * Möglichkeit, ggf. an Videokonferenzen mit Mikrofon und Videokamera teilzunehmen * Sicherer Umgang mit digitalen Medien. Die Teilnahme an einem Zertifikatskurs zur Erlangung einer Unterrichtserlaubnis setzt zwingend eine Lehramtsbefähigung (2. Staatsexamen) der jeweiligen Schulstufe voraus! Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger (mit pädagogischer Einführung) sind nicht zugelassen. Es können nur Anmeldungen von Lehrkräften angenommen werden, die sich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis mit dem Land NRW oder einem staatlich anerkannten Ersatzschulträger befinden und über ein Lehramt bzw. eine Feststellungsprüfung verfügen.
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Sachbearbeitung
Anmeldung
Derzeit sind keine Anmeldungen als schulexterne Lehrkräftefortbildung möglich. Neue Termine werden ausschließlich online veröffentlicht.