Qualifikationserweiterung Beratungslehrkräfte SI Steinfurt
Grundinformationen
Schulform
Allgemeine Schulformen Sek. I (mit GY), BK, Förder- und Klinikschulen
Bereich / Teilbereich
Qualifikationserweiterungen/Zertifikatskurse / Beratungslehrer/innen
Inhalt
Die Qualifikationserweiterung zielt auf eine Beratungstätigkeit in der Schule, die reflektiert, handlungsbezogen und flexibel wahrgenommen werden soll. Die dafür notwendigen Methoden- und Prozesskompetenzen werden im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Fortbildungsinhalte erworben.
Die Förderung von Team- und Kooperationsfähigkeit und die Vermittlung systemischer Ansätze im Rahmen der Beratungstätigkeit sind weitere zentrale Aufgaben der Fortbildungsmaßnahme.
Dies gilt für den Bereich der innerschulischen Kooperation mit Schulleitung, Schulsozialarbeitern, SV-Verbindungslehrkräften, Beraterinnen und Beratern zur Suchtvorbeugung und Drogenbekämpfung und auch für den Aufbau stabiler Kooperationsbeziehungen zu außerschulischen Einrichtungen.
Neben dem Erwerb spezifischer Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu verschiedenen Beratungssituationen aus den Arbeitsbereichen von Beratungslehrkräften sollen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer folgende grundlegend Inhalte bearbeiten:
- Beratungsverständnis, Beratungskonzepte, Beratungsform (Überblickwissen)
- Gesprächsführung und Kommunikation
- Rollenklärung und Aufgaben
- Entwicklung von schulinternen Beratungskonzepten
- Weiterentwicklung von Team- und Kooperationsfähigkeit
- Kollegiale Beratung
- Evaluation der Beratungsarbeit
- Grundlagen der Netzwerkarbeit
- Behandlung ausgewählter Beratungsfelder
Sollte die Fortbildung aufgrund zu geringer Teilnehmerzahlen drohen auszufallen, kann es zu einem Zusammenlegen von Gruppen kommen. Möglicherweise ändert sich dann der Fortbildungstag und der Fortbildungsort. In diesem Fall würden wir mit Ihnen Rücksprache halten, ob Sie Ihre Bewerbung auch unter veränderten Bedingungen aufrecht halten wollen.
Anbindung an den Referenzrahmen Schulqualität
1 Erwartete Ergebnisse und Wirkungen1.3 Schulzufriedenheit und Außenwirkung
2 Lehren und Lernen
2.4 Schülerorientierung und Umgang mit Heterogenität
3 Schulkultur
3.1 Werte- und Normenreflexion
3.3 Demokratische Gestaltung
3.4 Kommunikation, Kooperation und Vernetzung
Umfang der Fortbildung:
Der Kurs findet über ein Schuljahr statt. Der Umfang der Fortbildungsstunden beträgt insgesamt 190 Stunden.Hinweise zur Beachtung:
- Es ist möglich, dass Teile der Veranstaltung aufgrund einer situativen Veränderung (z.B. auch einer Pandemie) am jeweiligen Kurstag zwischen 09:00 und 16:00 Uhr (8 Fortbildungsstunden pro Kurstag) in einem Distanzformat durchgeführt werden müssen. Hierzu erhalten Sie über die Kursleitung detaillierte Informationen."
- Eine Anmeldung ist ausschließlich über dieses Online-Portal möglich.
Bei der Anmeldung zu einem Fortbildungsangebot in einem anderen NRW Regierungsbezirk muss grundsätzlich im Vorfeld der Anmeldung die Zustimmung des Dezernats 46 der Stammbezirksregierung eingeholt werden, z. B. für den Regierungsbezirk Münster mit einer E-Mail an die zuständige Sachbearbeiterin bzw. dem zuständigen Sachbearbeiter (Kontaktdaten siehe unten).
- Die Angebote der fremden Bezirke finden Sie hier:
- Bezirksregierung Arnsberg
- Bezirksregierung Detmold
- Bezirksregierung Düsseldorf
- Bezirksregierung Köln
Die Einladung zu einem Fortbildungsangebot einer fremden Bezirksregierung erfolgt aber ausschließlich durch das eigene Dezernat 46, das auch die notwendige Dienstreisegenehmigung und die Reisekostenzusage ausspricht.
Für die Zeit der Teilnahme an der Fortbildung wird eine Stundenentlastung gewährt. Weitere Informationen finden Sie hier.
Diese Entlastung wird für die Schulen nicht bedarfserhöhend wirksam. Die Verrechnung erfolgt unter dem ASD-Schlüssel 970. Die Anrechnung auf die Unterrichtsverpflichtung ist möglichst so zu regeln, dass am Fortbildungstag die Unterrichtserteilung entfällt.
Eine regelmäßige Teilnahme (mindestens 80% der Gesamtkurszeit) und eine qualifizierte Mitarbeit werden vorausgesetzt. Am Ende des Kurses wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt.
Die Erstattung der Reisekosten von Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus öffentlichen Schulen an Qualifikationserweiterungen/ Zertifikatskursen (1 Tag pro Woche über die gesamte Dauer der Fortbildung, in der Regel ein Schulhalbjahr oder ein ganzes Schuljahr) erfolgt nach den Bestimmungen der aktuell gültigen Trennungsentschädigungsverordnung NRW (TEVO NW).
Bitte beachten Sie, dass die An- und Abreise unter Berücksichtigung des Klimaschutzes möglichst mit öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgen sollte und dass Ihr Antrag innerhalb von 6 Monaten nach Entstehen der Reisekosten für den jeweiligen Kurstag beantragt werden muss, da die Ansprüche sonst verfallen.
Teilnehmende Lehrkräfte privater Schulen rechnen ihre Reisekosten bei ihrem Schulträger ab.
Diese Veranstaltung ist barrierefrei. Bitte geben Sie dennoch bei der Anmeldung Ihren spezifischen Unterstützungsbedarf an, damit Ihre Teilhabe bestmöglich gesichert werden kann.
Bei Fragen zur Barrierefreiheit melden Sie sich bitte persönlich bei der zuständigen Betreuung.
Bitte beachten Sie Hinweise aus der FAQ, die für alle Zertifikatskursangebote gelten:
FAQ
Zielgruppe und Voraussetzungen
Lehrkräfte aller Schulformen der Sekundarstufe I und des Berufskollegs, vorrangig im Kreis Steinfurt. Dieser Kurs ist auch für Lehrkräfte aus dem Kreis Coesfeld geöffnet. Es können nur Anmeldungen von Lehrkräften angenommen werden, die sich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis mit dem Land NRW oder einem staatlich anerkannten Ersatzschulträger befinden.
Kontakt
Fachberatung Fortbildung
Sachbearbeitung
Anmeldung
Derzeit sind keine Anmeldungen als schulexterne Lehrkräftefortbildung möglich. Neue Termine werden ausschließlich online veröffentlicht.