ZK Informatik SI
Grundinformationen
Schulform
Allgemeine Schulformen Sek. I (mit GY), Förder- und Klinikschulen
Bereich / Teilbereich
Qualifikationserweiterungen/Zertifikatskurse / Informatik
Inhalt
Inhalte
Grundlage des Zertifikatskurses sind die kompetenzorientierten Kernlehrpläne Informatik für die Sekundarstufe I aller Schulformen.Im Rahmen des Zertifikatskurses Informatik SI werden, basierend auf den aktuell gültigen Lehrplänen, folgende fachdidaktische, fachmethodische und fachwissenschaftliche Inhalte im vermittelt:
Fachdidaktische Inhalte
- Lehrpläne und interne Curricula
- Gendergerechter Informatikunterricht
- Programmierparadigmen und Programmiersprachenkonzepte
Fachmethodische Inhalte
- Unterrichtspraktische und organisatorische Aspekte des Computer- und Multimediaeinsatzes im Informatikunterricht
- Kooperative Unterrichtsmethoden unter Berücksichtigung von Lernmanagementsystemen und kooperative Arbeitsformen
- Modelle die Softwareentwicklung (z.B. agile Softwareentwicklung)
- Konzeption von Unterrichtsmaterialien (z.B. Lernplakate, Helfer-Apps)
- Wettbewerbe (z.B. Biber-Wettbewerb, JuFo, Jugendwettbewerb Informatik, FLL)
Fachwissenschaftliche Inhalte
Information und Daten
- Daten, Informationen und Wissen
- Zahlensystem (z.B. Binär- / Hexadezimalsystem)
- Kryptologie (Verschlüsselung und Entschlüsselung)
- Codierung von Farben und Bildern (Pixel- und Vektorgrafiken)
- Digitale Bildbearbeitung / Bildmanipulation (z.B. GIMP, 3D-Druck)
- Datenbanksysteme
Algorithmen
- Algorithmische Grundkonzepte, Modellierung und Analyse
- Graphische Programmierung (z.B. NEPO, Blockly, Scratch, Spike Prime)
- Textbasierte Programmierung (z.B. Python)
Sprachen und Automaten
- Digitale Schaltungstechnik (z.B. Calliope)
- Endliche Automaten (z.B. mit Kara)
- Formale Sprachen
Künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen
- Methoden des maschinellen Lernens (überwachtes, unüberwachtes und bestärkendes Lernen)
- Entscheidungsbäume
- Künstliche Neuronale Netze
- Anwendungsbeispiele, Chancen und Risiken von KI
Informatiksysteme
- Computernutzung & Dateiverwaltung
- EVA-Prinzip (Aufbau und Funktionsweise)
- von Neumann Architektur
- Lokale und globale Netzwerke (z.B. Filius)
- Internet und Dienste in vernetzten Systemen (z.B. W3 mit HTML/CSS)
- Robotik (z.B. Lego Mindstorms)
Informatik, Mensch und Gesellschaft
- Informatiksysteme im gesellschaftlichen, rechtlichen und beruflichen Kontext (z.B. Datenschutz, Datenrecht)
- Verhalten beim Einsatz von Informatiksystemen
- Wechselwirkungen zwischen Informatiksystemen, Individuen und Gesellschaft
- Chancen und Risiken von Informatiksystemen (z.B. Datensicherheit, Künstliche Intelligenz)
Anbindung an den Referenzrahmen Schulqualität
2 Lehren und Lernen2.4 Schülerorientierung und Umgang mit Heterogenität
2.10 Lernen und Lehren im digitalen Wandel
3 Schulkultur
3.4 Kommunikation, Kooperation und Vernetzung
4 Professionalisierung
4.1 Lehrerbildung
Umfang der Fortbildung:
Der Kurs findet über ein Schuljahr wöchentlich an einem Tag von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr statt. Die Kursdauer beträgt 320 Stunden.Hinweise zur Beachtung:
- Es ist möglich, dass Teile der Veranstaltung aufgrund einer situativen Veränderung (z.B. auch einer Pandemie) am jeweiligen Kurstag zwischen 09:00 und 16:00 Uhr (8 Fortbildungsstunden pro Kurstag) in einem Distanzformat durchgeführt werden müssen. Hierzu erhalten Sie über die Kursleitung detaillierte Informationen.
- Eine Anmeldung ist ausschließlich über dieses Online-Portal möglich.
Bei der Anmeldung zu einem Zertifikatskurs in einem anderen NRW Regierungsbezirk muss grundsätzlich im Vorfeld der Anmeldung die Zustimmung des Dezernats 46 der Stammbezirksregierung eingeholt werden, z. B. für den Regierungsbezirk Münster mit einer E-Mail an die zuständige Sachbearbeiterin bzw. dem zuständigen Sachbearbeiter (Kontaktdaten siehe unten).
- Die Angebote der fremden Bezirke finden Sie hier:
- Bezirksregierung Arnsberg
- Bezirksregierung Detmold
- Bezirksregierung Düsseldorf
- Bezirksregierung Köln
Die Einladung zu einem Zertifikatskurs einer fremden Bezirksregierung erfolgt aber ausschließlich durch das eigene Dezernat 46, das auch die notwendige Dienstreisegenehmigung und die Reisekostenzusage ausspricht.
Für die Zeit der Teilnahme an der Fortbildung wird eine Stundenentlastung gewährt. Weitere Informationen finden Sie hier.
Diese Entlastung wird für die Schulen nicht bedarfserhöhend wirksam. Die Verrechnung erfolgt unter dem ASD-Schlüssel 970. Die Anrechnung auf die Unterrichtsverpflichtung ist möglichst so zu regeln, dass am Fortbildungstag die Unterrichtserteilung entfällt.
Eine regelmäßige Teilnahme (mindestens 80% der Gesamtkurszeit) und eine qualifizierte Mitarbeit werden vorausgesetzt. Am Ende des Kurses wird ein Zertifikat ausgestellt, verbunden mit einer Unterrichtserlaubnis der eigenen Schulform bezogen auf die relevanten Jahrgangsstufen.
Die Erstattung der Reisekosten von Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus öffentlichen Schulen an Zertifikatskursen (1 Tag pro Woche über die gesamte Dauer der Fortbildung, in der Regel ein Schulhalbjahr oder ein ganzes Schuljahr) erfolgt nach den Bestimmungen der aktuell gültigen Trennungsentschädigungsverordnung NRW (TEVO NW).
Bitte beachten Sie, dass die An- und Abreise unter Berücksichtigung des Klimaschutzes möglichst mit öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgen sollte und dass Ihr Antrag innerhalb von 6 Monaten nach Entstehen der Reisekosten für den jeweiligen Kurstag beantragt werden muss, da die Ansprüche sonst verfallen.
Teilnehmende Lehrkräfte privater Schulen rechnen ihre Reisekosten bei ihrem Schulträger ab.
- Datenschutz: Zulässig sind Anwendungen, Programme und Apps (im Folgenden kurz „App“) bei denen sichergestellt werden kann, dass Daten mit Personenbezug aus der Schule nach den Vorgaben der DSGVO verarbeitet werden können. Wenn dies nicht sichergestellt werden kann, sollten mit der jeweiligen App nur Daten verarbeitet werden, die keinen direkten Personenbezug aufweisen. Informieren Sie sich auch gerne in der Handreichung „Datenschutz an Schulen“ der Medienberatung NRW oder auf der Homepage der BR Münster.
Diese Veranstaltung ist barrierefrei. Bitte geben Sie dennoch bei der Anmeldung Ihren spezifischen Unterstützungsbedarf an, damit Ihre Teilhabe bestmöglich gesichert werden kann.
Bei Fragen zur Barrierefreiheit melden Sie sich bitte persönlich bei der zuständigen Betreuung.
Bitte beachten Sie die Hinweise der FAQ, die für alle Zertifikatskursangebote gelten.
Zielgruppe und Voraussetzungen
Lehrkräfte ohne Lehrbefähigung im Fach Informatik, die das Fach Informatik in der SI unterrichten bzw. unterrichten werden. Die Teilnahme an einem Zertifikatskurs zur Erlangung einer Unterrichtserlaubnis setzt zwingend eine Lehramtsbefähigung (2. Staatsexamen) der jeweiligen Schulstufe voraus! Lehrkräfte mit 2. Staatsexamen für die Primarstufe, die bereits in einer Schulform der SI arbeiten, können ebenfalls teilnehmen. Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger (mit pädagogischer Einführung) sind nicht zugelassen. Es können nur Anmeldungen von Lehrkräften angenommen werden, die sich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis mit dem Land NRW oder einem staatlich anerkannten Ersatzschulträger befinden und über ein Lehramt bzw. eine Feststellungsprüfung verfügen.
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Derzeit sind keine Anmeldungen als schulexterne Lehrkräftefortbildung möglich. Neue Termine werden ausschließlich online veröffentlicht.